Hinweise zur Jagd auf Bisam und Nutria
HINWEIS
Seit 1. Juni 2024 unterliegen die Tierarten Bisam und Nutria in Brandenburg
nicht mehr dem Jagdrecht - Der Flyer ist somit nicht mehr anwendbar.
nicht mehr dem Jagdrecht - Der Flyer ist somit nicht mehr anwendbar.
Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Redaktion:
Oberste Jagdbehörde
Druck und Layout: LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg)
Auflage: 2000 Exemplare
Februar 2020