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Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle

Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind mit dem Entstehen von Abfällen verbunden. Abfallentsorgung ist deshalb eine wesentliche Leistung der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Zudem kommt dem Umgang mit Abfällen im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft unter den Gesichtspunkten des Gesundheits- und Umweltschutzes, der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit, damit auch des Klimaschutzes, nicht nur in der Gegenwart, sondern auch für zukünftige Generationen eine besondere Bedeutung zu. Die mit der Bewirtschaftung der Abfälle befassten Akteure haben bei ihren operativen Tätigkeiten die sich aus dem Abfallrecht ergebenden Vorgaben und Ziele zu beachten.

Für das Land Brandenburg sind dementsprechend die Ziele und Anforderungen an eine funktionierende Abfallwirtschaft und die dafür erforderlichen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen. Die landesrechtliche Planungsverantwortung für die Abfallbewirtschaftung ist Aufgabe der zuständigen obersten Landesbehörde. Planungsinstrument ist der nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes aufzustellende Abfallwirtschaftsplan.

Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Brandenburg

Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Siedlungsabfälle" erfolgte im Zeitraum vom 14. September bis 1. November 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abschließend ausgewertet. Der Plan wurde im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 31/2024, Seite 594 veröffentlicht und kann als Lesefassung eingesehen bzw. heruntergeladen werden (siehe Downloads).


Herausgeber
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation
 
Bearbeitung und Redaktion
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Abteilung Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
Referat 52 - Abfallwirtschaft, Rechtsangelegenheiten
 
Mai 2024
 
Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Broschüre dem Empfänger zugegangen ist, darf sie, auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl, nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.
 
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.