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Cross Compliance 2022

Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen

Die Gewährung von Agrarzahlungen ist gemäß der Verordnung (EU) Nummer 1306/2013 auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flachen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als „Cross Compliance“ bezeichnet.

Diese Broschüre informiert allgemein über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften.

Empfänger von Direktzahlungen (Ausnahme: Teilnehmer an der sogenannten Kleinerzeuger-Regelung) und von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinbereich und Begünstigte bestimmter flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raums sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen der Verpflichtungen zu informieren.

Herausgeber:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation

Fachliche Koordination:
Referat EU-Zahlstelle (EGFL und ELER), Bescheinigungsbehörde EMFF, Cross-Compliance- und InVeKoS-Koordinierung

Stand: Dezember 2021