Umweltinformationen
Hintergründe
Die Erfassung und Dokumentation von Umweltinformationen durch die Behörden des Landes und der Kommunen sowie das Zugänglichmachen dieser Informationen für die Öffentlichkeit ist ein in Artikel 39 Absatz 7 der Verfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) festgelegter Grundsatz. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz findet seine nähere Ausgestaltung vor allem im Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG), welches ebenso wie das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) in Umsetzung der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG erlassen wurde.
Ziel des mit dem Umweltinformationsgesetz näher geregelten Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen ist es, der Öffentlichkeit und dem einzelnen Bürger den Zustand der Umwelt und die Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf die Umwelt transparent zu machen. Dadurch soll die Teilnahme an umweltbezogenen Entscheidungen ermöglicht und der Umweltschutz gestärkt werden.
Umweltinformationsgesetz
Paragraph 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) verweist im Wesentlichen auf die Regelungen des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG). Paragraph 3 UIG gewährt jeder Person das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen gegenüber informationspflichtigen Stellen von Land und Kommunen. Die informationspflichtigen Stellen im Land Brandenburg sind in Paragraph 2 BbgUIG näher bestimmt; der Begriff der Umweltinformationen ist in Paragraph 2 Absatz 3 UIG konkretisiert.
Auf einen entsprechenden Antrag des Auskunftssuchenden werden Umweltinformationen durch die informationspflichtige Stelle nach Maßgabe der Paragraphen 3, 4 und 5 UIG in der Regel innerhalb eines Monats erteilt. Mögliche Gründe für eine Ablehnung des Antrags ergeben sich aus den Paragraphen 8 und 9 UIG.
Kosten erhebt die informationspflichtige Stelle für die in der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) geregelten Amtshandlungen. Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte ebenso wie die Einsichtnahme vor Ort ist gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Satz 2 BbgUIG ist kostenfrei.
Bereitgestellte Umweltinformationen
Das Land Brandenburg stellt auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft , Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) unter "Veröffentlichungen" kostenfrei umfangreiche Umweltinformationen zur Verfügung. Die Grundlage dafür sind unter anderem Paragraph 7 UIG und Paragraph 10 des UIG.
So hält das MLUL Publikationen zu bestimmten Themen der unterschiedlichen Fachgebiete bereit. Umweltdaten werden in Form von Berichten herausgegeben bzw. online verfügbar gemacht.
Mit dem Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem Brandenburg (LUIS-BB) werden des Weiteren zahlreiche Informationen und Daten über den Zustand der Umwelt erfasst und im Internet bereitgestellt. So ist eine Vielzahl von geographischen Informationen, die im Geschäftsbereich des MLUK erfasst und verarbeitet werden, abrufbar. Überdies wird der Zugang zu Fachportalen (zum Beispiel Luftgütedaten, Wasserstände) und gemeinsam betriebenen Internetportalen der Bundesländer MetaVer - MetadatenVerbund sowie das UVP-Portal zur Recherche von Umweltinformationen angeboten. Auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt sind aktuelle öffentlichen Bekanntmachungen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu finden.
Hintergründe
Die Erfassung und Dokumentation von Umweltinformationen durch die Behörden des Landes und der Kommunen sowie das Zugänglichmachen dieser Informationen für die Öffentlichkeit ist ein in Artikel 39 Absatz 7 der Verfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) festgelegter Grundsatz. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz findet seine nähere Ausgestaltung vor allem im Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG), welches ebenso wie das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) in Umsetzung der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG erlassen wurde.
Ziel des mit dem Umweltinformationsgesetz näher geregelten Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen ist es, der Öffentlichkeit und dem einzelnen Bürger den Zustand der Umwelt und die Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf die Umwelt transparent zu machen. Dadurch soll die Teilnahme an umweltbezogenen Entscheidungen ermöglicht und der Umweltschutz gestärkt werden.
Umweltinformationsgesetz
Paragraph 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) verweist im Wesentlichen auf die Regelungen des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG). Paragraph 3 UIG gewährt jeder Person das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen gegenüber informationspflichtigen Stellen von Land und Kommunen. Die informationspflichtigen Stellen im Land Brandenburg sind in Paragraph 2 BbgUIG näher bestimmt; der Begriff der Umweltinformationen ist in Paragraph 2 Absatz 3 UIG konkretisiert.
Auf einen entsprechenden Antrag des Auskunftssuchenden werden Umweltinformationen durch die informationspflichtige Stelle nach Maßgabe der Paragraphen 3, 4 und 5 UIG in der Regel innerhalb eines Monats erteilt. Mögliche Gründe für eine Ablehnung des Antrags ergeben sich aus den Paragraphen 8 und 9 UIG.
Kosten erhebt die informationspflichtige Stelle für die in der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) geregelten Amtshandlungen. Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte ebenso wie die Einsichtnahme vor Ort ist gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Satz 2 BbgUIG ist kostenfrei.
Bereitgestellte Umweltinformationen
Das Land Brandenburg stellt auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft , Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) unter "Veröffentlichungen" kostenfrei umfangreiche Umweltinformationen zur Verfügung. Die Grundlage dafür sind unter anderem Paragraph 7 UIG und Paragraph 10 des UIG.
So hält das MLUL Publikationen zu bestimmten Themen der unterschiedlichen Fachgebiete bereit. Umweltdaten werden in Form von Berichten herausgegeben bzw. online verfügbar gemacht.
Mit dem Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem Brandenburg (LUIS-BB) werden des Weiteren zahlreiche Informationen und Daten über den Zustand der Umwelt erfasst und im Internet bereitgestellt. So ist eine Vielzahl von geographischen Informationen, die im Geschäftsbereich des MLUK erfasst und verarbeitet werden, abrufbar. Überdies wird der Zugang zu Fachportalen (zum Beispiel Luftgütedaten, Wasserstände) und gemeinsam betriebenen Internetportalen der Bundesländer MetaVer - MetadatenVerbund sowie das UVP-Portal zur Recherche von Umweltinformationen angeboten. Auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt sind aktuelle öffentlichen Bekanntmachungen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu finden.