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Waldprogramme - den Wald für kommende Generationen bewahren

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Weltweit wird darüber nachgedacht, wie die in der Rio-Konferenz und ihren Folgeprozessen übernommenen globalen Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung der Wälder in der Praxis umgesetzt werden können. Die Europäische Union sieht in Nationalen Waldprogrammen das Mittel, um die nachhaltige Entwicklung und Bewirtschaftung des Waldes voranzutreiben. In Deutschland werden die Beschlüsse der Rio-Konferenz auf Bundes- und Länderebene ohne Abstriche mitgetragen. Die Bundesregierung verpflichtete sich, die getroffenen Vereinbarungen zur nachhaltigen Entwicklung und Bewirtschaftung der Wälder umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgt auf Landesebene, denn die Kompetenz zur Regelung forstlicher Belange ist den Ländern zugewiesen.

Das Brandenburger Waldprogramm (BWP)

So verschieden die Menschen sind, so verschieden sind die Ansprüche an den Wald. Deshalb war es nicht Ziel des Waldprogramms, den kleinsten gemeinsamen Nenner für alle zu finden. Es sollte vielmehr ein Programm entstehen, dass nach sorgfältiger Abwägung aller vorgetragenen Argumente der Interessenverbände und Betroffenen eine Richtschnur des künftigen forstpolitischen Handelns in Brandenburg darstellen soll. Deshalb ist das zweite Brandenburger Waldprogramm 2011 unter Einbeziehung der verschiedenen Interessengruppen und unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Rahmenbedingungen für den Wald und die Forstwirtschaft entstanden. So trägt es den Wünschen und Vorstellungen der Bevölkerung und der Waldbesitzer über den künftigen Weg der brandenburgischen Forstpolitik gleichermaßen Rechnung.

Nationale Waldprogramme (NWP)

Nationale Waldprogramme bilden den politischen Rahmen für eine nachhaltige Waldwirtschaft. Sie sind fortdauernde Dialogprozesse und sollen unter Berücksichtigung der sozioökonomischen, kulturellen, politischen und umweltspezifischen Gegebenheiten jeden Landes umgesetzt werden. Internationale Beschlüsse fordern die Erarbeitung Nationaler und Subnationaler Waldprogramme. Die Europäische Union darf nach dem Prinzip der Subsidiarität nur direkt regeln, was auf nationaler Ebene nicht geregelt werden kann, ohne Gemeinschaftsinteressen zu verletzen. Das Nationale Waldprogramm für Deutschland wurde bereits 1999 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft ins Leben gerufen und es wurde versucht, die umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Werte des Waldes zu diskutieren.

Waldprogramm der Vereinten Nationen (UNCED)

Auf der Rio-Konferenz wurde 1992 das Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung von allen Teilnehmerländern als entscheidendes Grundprinzip betont. Die verbindliche, jedoch gesetzlich nicht bindende Erklärung eines globalen Konsenses über die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung sämtlicher Waldarten wurde auf dieser Konferenz von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt. Verabschiedet wurden die Agenda 21 und die Waldgrundsatzerklärung, wonach die nachhaltige Entwicklung der Wälder festgeschrieben wurde und allen Ländern eine gemeinsame Verantwortung im Umgang mit ihren Waldressourcen zukommt. Gleichzeitig ergibt sich damit der politische Auftrag, nationale waldrelevante Maßnahmen in den internationalen Zusammenhang zu stellen. Außerdem wurden ein Rahmenübereinkommen zu Klimaänderungen und ein Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt getroffen.

Weltweit wird darüber nachgedacht, wie die in der Rio-Konferenz und ihren Folgeprozessen übernommenen globalen Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung der Wälder in der Praxis umgesetzt werden können. Die Europäische Union sieht in Nationalen Waldprogrammen das Mittel, um die nachhaltige Entwicklung und Bewirtschaftung des Waldes voranzutreiben. In Deutschland werden die Beschlüsse der Rio-Konferenz auf Bundes- und Länderebene ohne Abstriche mitgetragen. Die Bundesregierung verpflichtete sich, die getroffenen Vereinbarungen zur nachhaltigen Entwicklung und Bewirtschaftung der Wälder umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgt auf Landesebene, denn die Kompetenz zur Regelung forstlicher Belange ist den Ländern zugewiesen.

Das Brandenburger Waldprogramm (BWP)

So verschieden die Menschen sind, so verschieden sind die Ansprüche an den Wald. Deshalb war es nicht Ziel des Waldprogramms, den kleinsten gemeinsamen Nenner für alle zu finden. Es sollte vielmehr ein Programm entstehen, dass nach sorgfältiger Abwägung aller vorgetragenen Argumente der Interessenverbände und Betroffenen eine Richtschnur des künftigen forstpolitischen Handelns in Brandenburg darstellen soll. Deshalb ist das zweite Brandenburger Waldprogramm 2011 unter Einbeziehung der verschiedenen Interessengruppen und unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Rahmenbedingungen für den Wald und die Forstwirtschaft entstanden. So trägt es den Wünschen und Vorstellungen der Bevölkerung und der Waldbesitzer über den künftigen Weg der brandenburgischen Forstpolitik gleichermaßen Rechnung.

Nationale Waldprogramme (NWP)

Nationale Waldprogramme bilden den politischen Rahmen für eine nachhaltige Waldwirtschaft. Sie sind fortdauernde Dialogprozesse und sollen unter Berücksichtigung der sozioökonomischen, kulturellen, politischen und umweltspezifischen Gegebenheiten jeden Landes umgesetzt werden. Internationale Beschlüsse fordern die Erarbeitung Nationaler und Subnationaler Waldprogramme. Die Europäische Union darf nach dem Prinzip der Subsidiarität nur direkt regeln, was auf nationaler Ebene nicht geregelt werden kann, ohne Gemeinschaftsinteressen zu verletzen. Das Nationale Waldprogramm für Deutschland wurde bereits 1999 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft ins Leben gerufen und es wurde versucht, die umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Werte des Waldes zu diskutieren.

Waldprogramm der Vereinten Nationen (UNCED)

Auf der Rio-Konferenz wurde 1992 das Konzept der nachhaltigen Waldbewirtschaftung von allen Teilnehmerländern als entscheidendes Grundprinzip betont. Die verbindliche, jedoch gesetzlich nicht bindende Erklärung eines globalen Konsenses über die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung sämtlicher Waldarten wurde auf dieser Konferenz von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt. Verabschiedet wurden die Agenda 21 und die Waldgrundsatzerklärung, wonach die nachhaltige Entwicklung der Wälder festgeschrieben wurde und allen Ländern eine gemeinsame Verantwortung im Umgang mit ihren Waldressourcen zukommt. Gleichzeitig ergibt sich damit der politische Auftrag, nationale waldrelevante Maßnahmen in den internationalen Zusammenhang zu stellen. Außerdem wurden ein Rahmenübereinkommen zu Klimaänderungen und ein Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt getroffen.

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