Immissionsschutz
Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterungen, Gerüchen und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden.
Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Als Energieland hat Brandenburg besondere Verantwortung für die Einhaltung der nationalen Ziele im Klimaschutz. Das Politikfeld Energiepolitik wird in Brandenburg prioritär durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie wahrgenommen. Aus Sicht der Umweltverwaltung werden vor allem Fachinformationen zum Klima und Klimawandel erhoben und strategische Fragestellungen zur Umwelt- und Klimaschutzpolitik bearbeitet.
Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterungen, Gerüchen und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Das BImSchG soll sicherstellen, dass bundesweit überall einheitliche, von wissenschaftlichen Kriterien abgeleitete Normen und Standards bei der Genehmigung und Überwachung von Anlagen gelten. Betroffen sind damit fast alle Bereiche des Lebens – der Kamin im Eigenheim, die Windkraftanlage auf dem Feld oder das Werk nebenan. Erst nach einer BImSchG-Genehmigung kann neu oder umgebaut werden. Die Überwachung soll sicherstellen, dass Anlagen so betrieben werden, dass alle Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eingehalten werden.
Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium, Obere Immissionsschutzbehörde und damit in vielen Fällen auch Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Immissionsschutzaufgaben von den Umweltämtern und Ordnungsbehörden wahrgenommen. Für die Durchsetzung des Immissionsschutzes im Nachbarschaftsbereich (Nachtruhe, Sonntagsruhe, Benutzung von Tongeräten, Feuerwerk, Luftverunreinigung und so weiter) ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Als Energieland hat Brandenburg besondere Verantwortung für die Einhaltung der nationalen Ziele im Klimaschutz. Das Politikfeld Energiepolitik wird in Brandenburg prioritär durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie wahrgenommen. Aus Sicht der Umweltverwaltung werden vor allem Fachinformationen zum Klima und Klimawandel erhoben und strategische Fragestellungen zur Umwelt- und Klimaschutzpolitik bearbeitet.