Vogelschlag an Glas
Glasanflug stellt für Vögel einen bedeutsamen Mortalitätsfaktor dar, dem jährlich über fünf Prozent der bei uns vorkommenden Vögel zum Opfer fallen dürften (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) 2017). Glas hat als Baustoff und Gestaltungselement in der Architektur in den letzten Jahrzehnten eine immer größere Bedeutung erlangt. Dadurch zählt Vogelschlag an Glasfassaden zu den bedeutendsten menschlich bedingten Todesursachen für Vögel. Brutvögel sind davon genauso betroffen wie Durchzügler und Wintergäste. Die Größenordnung der pro Jahr in Deutschland an Glasscheiben verunglückten Vögel umfasst vermutlich mehr als 100 Millionen Individuen und ist damit so groß, dass sie einen Einfluss auf Vogelpopulationen haben könnte (LAG VSW 2017). Da große Glasflächen aus der modernen Architektur nicht mehr wegzudenken sind, nimmt die Problematik weiter zu.
Hier besteht Handlungsbedarf
Die Umweltministerkonferenz hat sich mit diesem Thema befasst und diesen Leitfaden „Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben“, den die Länderarbeitsgemeinschaft (LAG) der Vogelschutzwarten entwickelt hat, zur Kenntnis genommen. Der Leitfaden soll den zuständigen Behörden helfen, eine Einschätzung zu treffen, ob von geplanten oder gegebenenfalls bereits bestehenden Bauwerken und Bauelementen eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für Vögel ausgeht und damit ein Eintritt des Verbotstatbestands des Paragraph 44 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) droht.
Die Beachtung des Leitfadens wurde jetzt den Naturschutzbehörden in Brandenburg mit Erlass vom 26. Juli 2021 verbindlich vorgegeben. Er soll so künftig in den bau- und planungsrechtlichen Verfahren Berücksichtigung finden. Wenn die Bauherren, Planer und durch Behörden diese inhaltlichen für den Vogelschutz bedeutsamen Hinweise von vornherein in die Plan- und Vorhabenentwicklung einbeziehen, können wir beim Thema Vogelschutz vorankommen.
Glasanflug stellt für Vögel einen bedeutsamen Mortalitätsfaktor dar, dem jährlich über fünf Prozent der bei uns vorkommenden Vögel zum Opfer fallen dürften (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) 2017). Glas hat als Baustoff und Gestaltungselement in der Architektur in den letzten Jahrzehnten eine immer größere Bedeutung erlangt. Dadurch zählt Vogelschlag an Glasfassaden zu den bedeutendsten menschlich bedingten Todesursachen für Vögel. Brutvögel sind davon genauso betroffen wie Durchzügler und Wintergäste. Die Größenordnung der pro Jahr in Deutschland an Glasscheiben verunglückten Vögel umfasst vermutlich mehr als 100 Millionen Individuen und ist damit so groß, dass sie einen Einfluss auf Vogelpopulationen haben könnte (LAG VSW 2017). Da große Glasflächen aus der modernen Architektur nicht mehr wegzudenken sind, nimmt die Problematik weiter zu.
Hier besteht Handlungsbedarf
Die Umweltministerkonferenz hat sich mit diesem Thema befasst und diesen Leitfaden „Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben“, den die Länderarbeitsgemeinschaft (LAG) der Vogelschutzwarten entwickelt hat, zur Kenntnis genommen. Der Leitfaden soll den zuständigen Behörden helfen, eine Einschätzung zu treffen, ob von geplanten oder gegebenenfalls bereits bestehenden Bauwerken und Bauelementen eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für Vögel ausgeht und damit ein Eintritt des Verbotstatbestands des Paragraph 44 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) droht.
Die Beachtung des Leitfadens wurde jetzt den Naturschutzbehörden in Brandenburg mit Erlass vom 26. Juli 2021 verbindlich vorgegeben. Er soll so künftig in den bau- und planungsrechtlichen Verfahren Berücksichtigung finden. Wenn die Bauherren, Planer und durch Behörden diese inhaltlichen für den Vogelschutz bedeutsamen Hinweise von vornherein in die Plan- und Vorhabenentwicklung einbeziehen, können wir beim Thema Vogelschutz vorankommen.