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Bewirtschaftungserlasse für FFH-Gebiete

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Bewirtschaftungserlasse werden für FFH-Gebiete erstellt, bei denen die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten durch vertragliche Vereinbarungen oder durch fachplanerische Instrumente gesichert werden können.

Er legt fest welche Bewirtschaftung und geeigneten Maßnahmen in rechtlicher und vertraglicher Art nötig sind, um die ökologischen Erfordernissen der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Europäischen Richtlinien zu erhalten.

Die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen erfolgt gemeinsam mit den örtlich und fachlich zuständigen Behörden und den Flächeneigentümern. Die Festlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele und der Gebietsabgrenzung erfolgt durch eine Erhaltungszielverordnung.

Was steht in einem Bewirtschaftungserlass?

Der Bewirtschaftungserlass enthält eine Beschreibung des Gebietes, eine Bewertung der ökologischen Erfordernisse der dort vorkommenden Lebensraumtypen, Arten und Biotope, deren  Erhaltungsziele sowie eine Tabelle mit den erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung  mit den nötigen Umsetzungsinstrumenten sowie Karten der Biotopkartierung, Lebensraumtypen und Arten und eine Zielkarte.

Veröffentlichung und Hinterlegung

Zusammen mit einer Übersichtsskizze wird der Erlass im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Für die beteiligten Behörden ist der Erlass verbindlich.

Die Unterlagen zum Erlass sind bei den betroffenen örtlichen Behörden hinterlegt. Sie können

  • beim Landesumweltamt,
  • bei der unteren Naturschutzbehörde der betroffenen Landkreise, der Stadt- beziehungsweise Amtsverwaltung in dessen Gebiet er liegt und
  • bei Waldgebieten auch beim zuständigen Standort des Landesbetriebes Forst

während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Einen Überblick der Gebiete mit Bewirtschaftungserlass bietet unsere "Liste der im Amtsblatt Brandenburg veröffentlichten Bewirtschaftungserlasse".

Bewirtschaftungserlasse werden für FFH-Gebiete erstellt, bei denen die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten durch vertragliche Vereinbarungen oder durch fachplanerische Instrumente gesichert werden können.

Er legt fest welche Bewirtschaftung und geeigneten Maßnahmen in rechtlicher und vertraglicher Art nötig sind, um die ökologischen Erfordernissen der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Europäischen Richtlinien zu erhalten.

Die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen erfolgt gemeinsam mit den örtlich und fachlich zuständigen Behörden und den Flächeneigentümern. Die Festlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele und der Gebietsabgrenzung erfolgt durch eine Erhaltungszielverordnung.

Was steht in einem Bewirtschaftungserlass?

Der Bewirtschaftungserlass enthält eine Beschreibung des Gebietes, eine Bewertung der ökologischen Erfordernisse der dort vorkommenden Lebensraumtypen, Arten und Biotope, deren  Erhaltungsziele sowie eine Tabelle mit den erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung  mit den nötigen Umsetzungsinstrumenten sowie Karten der Biotopkartierung, Lebensraumtypen und Arten und eine Zielkarte.

Veröffentlichung und Hinterlegung

Zusammen mit einer Übersichtsskizze wird der Erlass im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Für die beteiligten Behörden ist der Erlass verbindlich.

Die Unterlagen zum Erlass sind bei den betroffenen örtlichen Behörden hinterlegt. Sie können

  • beim Landesumweltamt,
  • bei der unteren Naturschutzbehörde der betroffenen Landkreise, der Stadt- beziehungsweise Amtsverwaltung in dessen Gebiet er liegt und
  • bei Waldgebieten auch beim zuständigen Standort des Landesbetriebes Forst

während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Einen Überblick der Gebiete mit Bewirtschaftungserlass bietet unsere "Liste der im Amtsblatt Brandenburg veröffentlichten Bewirtschaftungserlasse".

Weiterführende Informationen

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