Grundwasser und Wasserschutzgebiete: Fragen und Antworten
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Was wird als Grundwasser bezeichnet?
Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung ausschließlich oder nahezu ausschließlich von der Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird.
Es entsteht vor allem durch das Versickern von Niederschlägen, kann aber auch aus Seen und Fließgewässern, die in den Untergrund infiltrieren, gespeist werden.
Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung ausschließlich oder nahezu ausschließlich von der Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird.
Es entsteht vor allem durch das Versickern von Niederschlägen, kann aber auch aus Seen und Fließgewässern, die in den Untergrund infiltrieren, gespeist werden.
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Wo erfahre ich, wie hoch der Grundwasserstand in meinem Umfeld ist?
Messwerte aller Grundwassermessstellen in Brandenburg stellt das Landesamt für Umwelt auf seiner Internetseite https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/wasser/grundwasser/grundwasserstaende/ bereit. Zur landesweiten Überwachung der Grundwassermenge und der Grundwasserbeschaffenheit werden die entsprechenden Parameter erfasst, untersucht und ausgewertet.
Darüber hinaus sind auf dieser Internetseite die Kontaktdaten für eine schriftliche Datenanfrage nach Grundwasserständen angegeben.
Messwerte aller Grundwassermessstellen in Brandenburg stellt das Landesamt für Umwelt auf seiner Internetseite https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/wasser/grundwasser/grundwasserstaende/ bereit. Zur landesweiten Überwachung der Grundwassermenge und der Grundwasserbeschaffenheit werden die entsprechenden Parameter erfasst, untersucht und ausgewertet.
Darüber hinaus sind auf dieser Internetseite die Kontaktdaten für eine schriftliche Datenanfrage nach Grundwasserständen angegeben.
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Wo erfahre ich die Standorte der Grundwasserstandsmessstellen?
Die Standorte der Grundwasserstandsmessstellen können von der Auskunftsplattform Wasser (APW) unter https://apw.brandenburg.de/?permalink=28ZdvhFr abgerufen werden.
Die Kontakte der unteren Umweltbehörden können im Serviceportal Brandenburg https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere eingesehen werden.
Die Standorte der Grundwasserstandsmessstellen können von der Auskunftsplattform Wasser (APW) unter https://apw.brandenburg.de/?permalink=28ZdvhFr abgerufen werden.
Die Kontakte der unteren Umweltbehörden können im Serviceportal Brandenburg https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere eingesehen werden.
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Welche Messstellen werden für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete („rote Gebiete“) genutzt?
Für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete werden Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen genutzt, die das Landesamt für Umwelt entweder selbst betreibt oder die von Dritten errichtet wurden und vom Landesamt für Umwelt beprobt werden.
Für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete werden Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen genutzt, die das Landesamt für Umwelt entweder selbst betreibt oder die von Dritten errichtet wurden und vom Landesamt für Umwelt beprobt werden.
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Wo finde ich die Nitratkonzentrationen der Grundwassermessstellen?
Die Standorte der Messstellen sowie die an diesen gemessenen Nitratkonzentrationen können von der Auskunftsplattform Wasser (APW) abgerufen werden.
Die Standorte der Messstellen sowie die an diesen gemessenen Nitratkonzentrationen können von der Auskunftsplattform Wasser (APW) abgerufen werden.
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Was muss ich beachten, wenn ich einen Brunnen bohren möchte?
In jedem Fall ist eine Anzeige gemäß Paragraph 49 des Wasserhaushaltsgesetzes bei der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt erforderlich. Diese muss mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung der Behörde vorliegen.
Das Anzeigeformular ist bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt herunterzuladen. Die Anzeige ersetzt jedoch nicht die Zulassung einer Grundwasserentnahme gemäß Paragraph 8 des Wasserhaushaltsgesetztes.
Adressen der unteren Wasserbehörden: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere
In jedem Fall ist eine Anzeige gemäß Paragraph 49 des Wasserhaushaltsgesetzes bei der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt erforderlich. Diese muss mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung der Behörde vorliegen.
Das Anzeigeformular ist bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt herunterzuladen. Die Anzeige ersetzt jedoch nicht die Zulassung einer Grundwasserentnahme gemäß Paragraph 8 des Wasserhaushaltsgesetztes.
Adressen der unteren Wasserbehörden: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere
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Ist die Grundwasserentnahme kostenlos?
Nein, für eine erlaubnispflichte Benutzung des Grundwassers ist gemäß Paragraphe 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes eine Gebühr, das sogenannte Wassernutzungsentgelt, zu entrichten.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jährlich entnommenen Wassermenge. Sie beträgt 0,115 Euro pro Kubikmeter (€/m3). Für Grundwasserentnahmen zum Zweck der Trinkwasserversorgung wird eine reduzierte Gebühr von 0,10 €/m3 erhoben.
Die jeweils entnommene Menge ist über eine Selbsterklärung bis zum 31. März des folgenden Jahres an das Landesamt für Umwelt zu melden: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/wasser/genehmigungen-und-abgaben/wassernutzungsentgelt/
Die Einnahmen des Wassernutzungsentgeltes werden durch das Land Brandenburg
- zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele,
- für den öffentlichen Hochwasserschutz,
- zur Sanierung und Unterhaltung der Gewässer,
- zur Renaturierung und zum Ausbau der Gewässer zur Verfügung gestellt sowie
- für Investitionen, die der Verbesserung der Wassergüte und dem sparsamen Umgang mit Wasser genutzt.
Die weiteren Regelungen und Ausnahmen sind im Paragraph 40 des Brandenburgischen Wassergesetz niedergeschrieben.
Nein, für eine erlaubnispflichte Benutzung des Grundwassers ist gemäß Paragraphe 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes eine Gebühr, das sogenannte Wassernutzungsentgelt, zu entrichten.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jährlich entnommenen Wassermenge. Sie beträgt 0,115 Euro pro Kubikmeter (€/m3). Für Grundwasserentnahmen zum Zweck der Trinkwasserversorgung wird eine reduzierte Gebühr von 0,10 €/m3 erhoben.
Die jeweils entnommene Menge ist über eine Selbsterklärung bis zum 31. März des folgenden Jahres an das Landesamt für Umwelt zu melden: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/wasser/genehmigungen-und-abgaben/wassernutzungsentgelt/
Die Einnahmen des Wassernutzungsentgeltes werden durch das Land Brandenburg
- zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele,
- für den öffentlichen Hochwasserschutz,
- zur Sanierung und Unterhaltung der Gewässer,
- zur Renaturierung und zum Ausbau der Gewässer zur Verfügung gestellt sowie
- für Investitionen, die der Verbesserung der Wassergüte und dem sparsamen Umgang mit Wasser genutzt.
Die weiteren Regelungen und Ausnahmen sind im Paragraph 40 des Brandenburgischen Wassergesetz niedergeschrieben.
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Was ist ein Wasserschutzgebiet (WSG)?
Zum Schutz des Grundwassers, welches für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wird, werden Wasserschutzgebiete (WSG) festgesetzt. In WSG können bestimmte Handlungen verboten oder nur für beschränkt zulässig erklärt werden.
Wasserschutzgebiete werden in verschiedene Schutzzonen gegliedert, für die unterschiedliche Beschränkungen oder Verbote gelten.
Weitere Informationen:
- Wasserschutzgebiete in Brandenburg | Informationen vom Umweltministerium Brandenburg
- Schutzzonen | Informationen vom Umweltministerium Brandenburg
- Trinkwasserschutzgebiete | Informationen vom Bundesumweltministerium
Zum Schutz des Grundwassers, welches für die öffentliche Wasserversorgung genutzt wird, werden Wasserschutzgebiete (WSG) festgesetzt. In WSG können bestimmte Handlungen verboten oder nur für beschränkt zulässig erklärt werden.
Wasserschutzgebiete werden in verschiedene Schutzzonen gegliedert, für die unterschiedliche Beschränkungen oder Verbote gelten.
Weitere Informationen:
- Wasserschutzgebiete in Brandenburg | Informationen vom Umweltministerium Brandenburg
- Schutzzonen | Informationen vom Umweltministerium Brandenburg
- Trinkwasserschutzgebiete | Informationen vom Bundesumweltministerium
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Wo kann ich erfahren, ob mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt?
Die Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg sind über die Auskunftsplattform Wasser abrufbar.
Über den Themenfilter können Sie die Adress- oder Flurstücksuche nutzen sowie die Schutzgebiete und verschiedene Kartenhintergründe zuschalten. Dazu wählen Sie im linken Bereich die entsprechenden Grundkarten und Themen aus. Über den Regler „Deckkraft der Themen über der Grundkarte“ ist die Transparenz der Karten individuell einstellbar.
Die Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg sind über die Auskunftsplattform Wasser abrufbar.
Über den Themenfilter können Sie die Adress- oder Flurstücksuche nutzen sowie die Schutzgebiete und verschiedene Kartenhintergründe zuschalten. Dazu wählen Sie im linken Bereich die entsprechenden Grundkarten und Themen aus. Über den Regler „Deckkraft der Themen über der Grundkarte“ ist die Transparenz der Karten individuell einstellbar.
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Was ist in einem Wasserschutzgebiet erlaubt?
Die Verbote und Nutzungseinschränkungen werden per Rechtsverordnung für jedes Wasserschutzgebiet konkret festgesetzt. Auskünfte zur Zulässigkeit von Vorhaben in Wasserschutzgebieten erteilt die zuständige untere Wasserbehörde.
Ausführliche Informationen unter:
Die Verbote und Nutzungseinschränkungen werden per Rechtsverordnung für jedes Wasserschutzgebiet konkret festgesetzt. Auskünfte zur Zulässigkeit von Vorhaben in Wasserschutzgebieten erteilt die zuständige untere Wasserbehörde.
Ausführliche Informationen unter:
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Welche Arbeiten leistet das Land zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung?
Die langfristige Planung zur Trinkwasserversorgung in Brandenburg ist durch den Paragraph 63 des Brandenburgischen Wassergesetzes geregelt. Der dort vorgesehene Wasserversorgungsplan zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung wird gegenwärtig vor dem Hintergrund einer dynamischen Entwicklung des Wasserbedarfs und angesichts der zunehmend sichtbaren Folgen des Klimawandels erarbeitet. Der Fokus der laufenden Arbeiten betrachtet die mengenmäßige Grundwassersituation, da über 90 Prozent der Trinkwasserversorgung in Brandenburg aus Grundwasser erfolgt.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburger Umweltministeriums (MLEUV) und des Landesumweltamts (LfU):
Die langfristige Planung zur Trinkwasserversorgung in Brandenburg ist durch den Paragraph 63 des Brandenburgischen Wassergesetzes geregelt. Der dort vorgesehene Wasserversorgungsplan zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung wird gegenwärtig vor dem Hintergrund einer dynamischen Entwicklung des Wasserbedarfs und angesichts der zunehmend sichtbaren Folgen des Klimawandels erarbeitet. Der Fokus der laufenden Arbeiten betrachtet die mengenmäßige Grundwassersituation, da über 90 Prozent der Trinkwasserversorgung in Brandenburg aus Grundwasser erfolgt.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburger Umweltministeriums (MLEUV) und des Landesumweltamts (LfU):
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Anlage zur Nutzung von Geothermie errichten will?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Wasserbehörde Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.
Für die Antragstellung können Sie folgende Mustervorlagen verwenden:
- Wasserrechtliche Anzeige für Erdwärmekollektoren
Formular: Anzeige eines Erdaufschlusses ... für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmekollektoren
- Antrag auf Erlaubnis für Erdwärmesonden
Formular: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmesonden
Weitere Informationen zum Thema Geothermie bietet unsere Internetseite "Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen".
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Wasserbehörde Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.
Für die Antragstellung können Sie folgende Mustervorlagen verwenden:
- Wasserrechtliche Anzeige für Erdwärmekollektoren
Formular: Anzeige eines Erdaufschlusses ... für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmekollektoren
- Antrag auf Erlaubnis für Erdwärmesonden
Formular: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmesonden
Weitere Informationen zum Thema Geothermie bietet unsere Internetseite "Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen".
- Wasserrechtliche Anzeige für Erdwärmekollektoren
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Welche Anforderungen gelten für Geothermieanlagen aus Sicht des Gewässerschutzes?
Die vom Umweltministerium herausgegebene Publikation "Erdwärmenutzung im Land Brandenburg - Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren" fasst die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Anforderungen und Kontrollmöglichkeiten zusammen. Sie kann über unsere Veröffentlichungsliste inklusive der dazugehörigen Anlagen aufgerufen werden:
Die vom Umweltministerium herausgegebene Publikation "Erdwärmenutzung im Land Brandenburg - Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren" fasst die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Anforderungen und Kontrollmöglichkeiten zusammen. Sie kann über unsere Veröffentlichungsliste inklusive der dazugehörigen Anlagen aufgerufen werden: