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Brandenburger Umweltsiegel

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Logo Brandenburger Umweltsiegel
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1. Grundlagen und Ziele

Das Brandenburger Umweltsiegel ist ein regionales und kompaktes Umweltmanagementsystem. Es richtet sich an kleine und mittlere Betriebe und Unternehmen, die Umweltschäden vermeiden und die betriebliche Umweltleistung in der Produktion, bei den Produkten oder Dienstleistungen verbessern wollen. Gleichzeitig kann die Einführung des Brandenburger Umweltsiegels den Einstieg in ein höherwertiges Umweltmanagementsystem wie EMAS oder  ISO 14001 befördern.

Ziel des Verfahrens ist eine zielorientierte, kosten- und zeitsparende Einführung von Umweltmanagementbausteinen im Betrieb. Dabei kann das Brandenburger Umweltsiegel als eigenständiges Umweltmanagementsystem oder als Teil eines Integrierten Managementsystems praktiziert werden. Die betreffenden Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, über einen geringeren Materialverbrauch, die effizientere Ausnutzung der Ressourcen sowie durch eine strukturierte Handlungsweise vom Materialeinkauf bis hin zu Herstellung und Vertrieb die Betriebskosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Zudem sollen Betriebe mit dem Brandenburger Umweltsiegel ihre besondere Umweltleistung gegenüber Endkunden, Geschäftspartnern, Behörden und der Öffentlichkeit glaubwürdig darstellen können.

2. Teilnehmer

Die Teilnahme am Brandenburger Umweltsiegel steht jedem kleinen und mittleren Unternehmen oder Betrieb (gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union) mit Standort in Brandenburg offen.

3. Inhalt

Entscheidet sich ein Unternehmen, ein Umweltmanagementsystem nach diesem Standard einzuführen, sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:

  1. Das Unternehmen verpflichtet sich über die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften hinaus zu einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
  2. Die durch das Unternehmen ausgeführten Tätigkeit und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt muss das Unternehmen kennen und beurteilen können.
  3. Die bedeutendsten Umweltauswirkungen (Abfälle, Wasserverbrauch, Abwassermengen, Energieverbrauch, Schadstoffausstoß und so weiter) sind in geeigneter Form und möglichst quantitativ zu erfassen.
  4. Das Unternehmen muss umweltrelevante Betriebsabläufe ausreichend und nachvollziehbar dokumentieren (zum Beispiel Abfallbuch, Abwasserbuch, Betriebsanweisungen und so weiter).
  5. Entsprechende Unterweisungen der Arbeitnehmer sind jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
  6. Im Unternehmen ist eine verantwortliche Person für Umweltschutz zu benennen. Diese Person kann der Geschäftsführung angehören oder kann von der Geschäftsführung beauftragt sein. Sie muss sich mindestens einmal im Jahr auf dem Umweltschutzsektor weiterbilden.
  7. Das Unternehmen muss eine schriftliche Darstellung seines betrieblichen Umweltmanagementsystems (Aufbau- und Ablauforganisation) vorlegen.
  8. Das Unternehmen verfügt über ein Programm zur Verwirklichung seiner Umweltziele. Die Ziele müssen so formuliert sein, dass die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes mit festgelegten Verantwortlichkeiten, Terminen und eingesetzten Mitteln beschrieben sind.

4. Verfahren

Durch die Kammer, bei der das Unternehmen Mitglied ist wird eine Erstberatung mit dem Unternehmer zum Ablauf der Einführung und zu den Anforderungen für die Erlangung des Brandenburger Umweltsiegels durchgeführt.

Erstberatung:

  1. Klärung, ob das Unternehmen die Anforderungen an die KMU-Definition erfüllt
  2. Betriebsbegehung
  3. Festlegung des Prüfumfanges anhand der Checkliste
  4. Festlegung des zeitlichen Ablaufs für die Einführung des Managementsystems
  5. Antragsformular zur Einführung des „Brandenburger Umweltsiegel für KMU“

Einführungsphase/Prüfung und Registrierung:

  1. Einführung des Managementsystems im Unternehmen
  2. Festlegung der Prüfungskommission durch die Kammern und Abstimmung des Prüfungstermins
  3. Vorlage der Umweltdokumentation (Programm und Ziele) und der Checkliste durch das Unternehmen bei der Prüfungskommission (4-Augen-Prinzip)
  4. Prüfung und Betriebsbegehung durch die Prüfungskommission
  5. Prüfungsprotokoll
  6. Registrierung und Übergabe der Urkunde durch die zuständige Kammer

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern der Ständigen Arbeitsgruppe Umwelt- und Klimapartnerschaft (Kammern).

Die Prüfung erfolgt zu folgenden Hauptkriterien: 

I. Organisation des Umweltschutzes im Betrieb

  • Zuständigkeitsregelung
  • Dokumentation
  • Schulungen
  • Arbeits- / Betriebsanweisungen, Unterweisungen der Beschäftigten
  • Nachweis von Wartungen der technischen Einrichtungen, Fahrzeuge und so weiter

II. Einhaltung der geltenden Umweltgesetze

III. Umweltauswirkungen

  • Klimaschutz (CO2 -Emission)
  • Energieverbrauch
  • Abluft
  • Abwasser
  • Abfälle
  • Altlasten
  • Gefahrstoffe
  • Lärm und Erschütterungen
  • Ressourcennutzung/Ressourceneffizienz 
  • Beschaffung 

IV. Öffentlichkeitsarbeit/Verbraucherschutz

  • Information der Kunden über Umweltverträglichkeit der Produkte des Unternehmens
  • aktive Kundenbetreuung/Kundenzufriedenheit
  • Qualität der Produkte und Dienstleistungen 

Sollte(n) die Prüfung(en) ergeben, dass ein Antragsteller noch nicht alle Kriterien vollständig erfüllt, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsprüfung zu beantragen. Werden nach Vergabe des Brandenburger Umweltsiegels Umweltdelikte dieses Unternehmens bekannt, kann das Brandenburger Umweltsiegel durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder der Ständigen Arbeitsgruppe aberkannt werden. Das Brandenburger Umweltsiegel hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und kann nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden. Dafür ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich.

Die Kammern bieten Ihren Mitgliedern, die Träger des Umweltsiegels sind, während der Laufzeit zwei beratende Interimsgespräche (nach jeweils einem Jahr) an.

5. Vorteile

Durch die Einführung des Brandenburger Umweltsiegels ergeben sich für die Betriebe folgende Vorteile:

  1. Systematische Senkung der Betriebskosten durch Kontrolle und Optimierung des Ressourcenverbrauches.
  2. Bei der Förderung von Investitionsvorhaben nach der GRW-G Große Richtlinie des Landes Brandenburg wird die Zertifizierung nach dem Brandenburger Umweltsiegel als ein Struktureffekt zur Erreichung des Höchstfördersatzes berücksichtigt.
  3. Verbesserung des Marktauftritts durch werbewirksame Nutzung des Brandenburger Umweltsiegels als Qualitätsmerkmal.
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1. Grundlagen und Ziele

Das Brandenburger Umweltsiegel ist ein regionales und kompaktes Umweltmanagementsystem. Es richtet sich an kleine und mittlere Betriebe und Unternehmen, die Umweltschäden vermeiden und die betriebliche Umweltleistung in der Produktion, bei den Produkten oder Dienstleistungen verbessern wollen. Gleichzeitig kann die Einführung des Brandenburger Umweltsiegels den Einstieg in ein höherwertiges Umweltmanagementsystem wie EMAS oder  ISO 14001 befördern.

Ziel des Verfahrens ist eine zielorientierte, kosten- und zeitsparende Einführung von Umweltmanagementbausteinen im Betrieb. Dabei kann das Brandenburger Umweltsiegel als eigenständiges Umweltmanagementsystem oder als Teil eines Integrierten Managementsystems praktiziert werden. Die betreffenden Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, über einen geringeren Materialverbrauch, die effizientere Ausnutzung der Ressourcen sowie durch eine strukturierte Handlungsweise vom Materialeinkauf bis hin zu Herstellung und Vertrieb die Betriebskosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Zudem sollen Betriebe mit dem Brandenburger Umweltsiegel ihre besondere Umweltleistung gegenüber Endkunden, Geschäftspartnern, Behörden und der Öffentlichkeit glaubwürdig darstellen können.

2. Teilnehmer

Die Teilnahme am Brandenburger Umweltsiegel steht jedem kleinen und mittleren Unternehmen oder Betrieb (gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union) mit Standort in Brandenburg offen.

3. Inhalt

Entscheidet sich ein Unternehmen, ein Umweltmanagementsystem nach diesem Standard einzuführen, sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:

  1. Das Unternehmen verpflichtet sich über die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften hinaus zu einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
  2. Die durch das Unternehmen ausgeführten Tätigkeit und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt muss das Unternehmen kennen und beurteilen können.
  3. Die bedeutendsten Umweltauswirkungen (Abfälle, Wasserverbrauch, Abwassermengen, Energieverbrauch, Schadstoffausstoß und so weiter) sind in geeigneter Form und möglichst quantitativ zu erfassen.
  4. Das Unternehmen muss umweltrelevante Betriebsabläufe ausreichend und nachvollziehbar dokumentieren (zum Beispiel Abfallbuch, Abwasserbuch, Betriebsanweisungen und so weiter).
  5. Entsprechende Unterweisungen der Arbeitnehmer sind jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
  6. Im Unternehmen ist eine verantwortliche Person für Umweltschutz zu benennen. Diese Person kann der Geschäftsführung angehören oder kann von der Geschäftsführung beauftragt sein. Sie muss sich mindestens einmal im Jahr auf dem Umweltschutzsektor weiterbilden.
  7. Das Unternehmen muss eine schriftliche Darstellung seines betrieblichen Umweltmanagementsystems (Aufbau- und Ablauforganisation) vorlegen.
  8. Das Unternehmen verfügt über ein Programm zur Verwirklichung seiner Umweltziele. Die Ziele müssen so formuliert sein, dass die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes mit festgelegten Verantwortlichkeiten, Terminen und eingesetzten Mitteln beschrieben sind.

4. Verfahren

Durch die Kammer, bei der das Unternehmen Mitglied ist wird eine Erstberatung mit dem Unternehmer zum Ablauf der Einführung und zu den Anforderungen für die Erlangung des Brandenburger Umweltsiegels durchgeführt.

Erstberatung:

  1. Klärung, ob das Unternehmen die Anforderungen an die KMU-Definition erfüllt
  2. Betriebsbegehung
  3. Festlegung des Prüfumfanges anhand der Checkliste
  4. Festlegung des zeitlichen Ablaufs für die Einführung des Managementsystems
  5. Antragsformular zur Einführung des „Brandenburger Umweltsiegel für KMU“

Einführungsphase/Prüfung und Registrierung:

  1. Einführung des Managementsystems im Unternehmen
  2. Festlegung der Prüfungskommission durch die Kammern und Abstimmung des Prüfungstermins
  3. Vorlage der Umweltdokumentation (Programm und Ziele) und der Checkliste durch das Unternehmen bei der Prüfungskommission (4-Augen-Prinzip)
  4. Prüfung und Betriebsbegehung durch die Prüfungskommission
  5. Prüfungsprotokoll
  6. Registrierung und Übergabe der Urkunde durch die zuständige Kammer

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern der Ständigen Arbeitsgruppe Umwelt- und Klimapartnerschaft (Kammern).

Die Prüfung erfolgt zu folgenden Hauptkriterien: 

I. Organisation des Umweltschutzes im Betrieb

  • Zuständigkeitsregelung
  • Dokumentation
  • Schulungen
  • Arbeits- / Betriebsanweisungen, Unterweisungen der Beschäftigten
  • Nachweis von Wartungen der technischen Einrichtungen, Fahrzeuge und so weiter

II. Einhaltung der geltenden Umweltgesetze

III. Umweltauswirkungen

  • Klimaschutz (CO2 -Emission)
  • Energieverbrauch
  • Abluft
  • Abwasser
  • Abfälle
  • Altlasten
  • Gefahrstoffe
  • Lärm und Erschütterungen
  • Ressourcennutzung/Ressourceneffizienz 
  • Beschaffung 

IV. Öffentlichkeitsarbeit/Verbraucherschutz

  • Information der Kunden über Umweltverträglichkeit der Produkte des Unternehmens
  • aktive Kundenbetreuung/Kundenzufriedenheit
  • Qualität der Produkte und Dienstleistungen 

Sollte(n) die Prüfung(en) ergeben, dass ein Antragsteller noch nicht alle Kriterien vollständig erfüllt, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres eine Wiederholungsprüfung zu beantragen. Werden nach Vergabe des Brandenburger Umweltsiegels Umweltdelikte dieses Unternehmens bekannt, kann das Brandenburger Umweltsiegel durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder der Ständigen Arbeitsgruppe aberkannt werden. Das Brandenburger Umweltsiegel hat eine Geltungsdauer von drei Jahren und kann nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden. Dafür ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich.

Die Kammern bieten Ihren Mitgliedern, die Träger des Umweltsiegels sind, während der Laufzeit zwei beratende Interimsgespräche (nach jeweils einem Jahr) an.

5. Vorteile

Durch die Einführung des Brandenburger Umweltsiegels ergeben sich für die Betriebe folgende Vorteile:

  1. Systematische Senkung der Betriebskosten durch Kontrolle und Optimierung des Ressourcenverbrauches.
  2. Bei der Förderung von Investitionsvorhaben nach der GRW-G Große Richtlinie des Landes Brandenburg wird die Zertifizierung nach dem Brandenburger Umweltsiegel als ein Struktureffekt zur Erreichung des Höchstfördersatzes berücksichtigt.
  3. Verbesserung des Marktauftritts durch werbewirksame Nutzung des Brandenburger Umweltsiegels als Qualitätsmerkmal.