Maul- und Klauenseuche (MKS)
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Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren.
Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren.
Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen (siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert (siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen.
In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt (siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025).
Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17. Januar 2025 – verlängert (siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025).
Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt (siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025).
Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten (siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025).
Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen (siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025).
Seit dem 11. Februar 2025 beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen (siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025).
Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen
Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen (siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert (siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen.
In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt (siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025).
Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17. Januar 2025 – verlängert (siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025).
Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt (siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025).
Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten (siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025).
Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen (siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025).
Seit dem 11. Februar 2025 beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen (siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025).
Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen
Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche
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Welche Tiere werden von der Maul- und Klauenseuche befallen?
Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden.
Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden.
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Ist MKS für den Menschen gefährlich?
Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.
Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.
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Kann weiter Fleisch gegessen und Milch getrunken werden?
Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden.
Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden.
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Können Haustiere an MKS erkranken?
Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen.
Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen.
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Wie wird Maul- und Klauenseuche übertragen?
direkt: von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete
indirekt: über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter
Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen.
direkt: von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete
indirekt: über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter
Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen.
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Wie schnell breitet sich MKS aus?
MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus.
MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus.
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Wie widerstandsfähig ist das MKS-Virus?
Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben.
Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden.
Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben.
Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden.
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Sterben die infizierten Tiere an der Seuche?
An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher.
In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt.
An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher.
In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt.
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Was geschieht mit erkrankten Tieren?
Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet.
Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet.
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Wie ist die Verbreitung der Seuche?
Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden.
Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden.
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Was muss man bei der Einreise nach Deutschland beachten, wenn man in einem Staat, in dem MKS aufgetreten ist, Bauernhöfe besucht hat?
Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren.
Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren.