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Bekanntmachung: Auslegung der 1. Teilgenehmigung für die Änderung der Tesla-Fahrzeugfabrik ab morgen

- Erschienen am 04.12.2024

Potsdam – Am 15. Oktober 2024 hatte das Landesamt für Umwelt (LfU) die erste Teilgenehmigung zur Änderung der Fahrzeugproduktion von Tesla in Grünheide erteilt. Heute erfolgte die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides im Amtsblatt und auf der Seite des LfU. Ab morgen kann der Bescheid bis zum 18. Dezember im Internet eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 18. Dezember beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat.

Tesla beabsichtigt, die Fahrzeugproduktion in Grünheide auf 1.000.000 Fahrzeuge auszubauen. Hierfür beantragte das Unternehmen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die in mehreren Teilgenehmigungsschritten aufgeteilt werden soll. Die erste Teilgenehmigung für das Vorhaben erteilte das LfU am 15. Oktober 2024.

Nunmehr wird ab morgen die Genehmigung für 14 Tage öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 18. Dezember 2024 beginnt die Monatsfrist, innerhalb derer gegen den Genehmigungsbescheid Widerspruch erhoben werden kann.

Die Bekanntmachung ist einsehbar unter: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/detail/~04-12-2024-ost-g01423-genehmigung-fuer-wesentliche-aenderung-einer-anlage-fuer-den-bau-und-die-mon

Dort findet sich auch der Link zum Genehmigungsbescheid, der ab morgen eingesehen werden kann.

Hintergrundinformation:

Für die beantragte Kapazitätserhöhung und die erteilte 1. Teilgenehmigung werden nur Flächen in Anspruch genommen, die sich im Eigentum von Tesla befinden. Es werden dafür keine Flächen im angrenzenden Gebiet des Bebauungsplan 60 in Anspruch genommen.

Aufgrund einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die am 09. Juli 2024 in Kraft trat, werden der Genehmigungsbescheid und die dazugehörenden Unterlagen nicht mehr in Papierform bei verschiedenen Behörden ausgelegt, sondern nur noch im Internet veröffentlicht. (siehe Pressemitteilung vom 09.07.2024 Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | MLUK).

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Datum
04.12.2024