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Afrikanische Schweinepest (ASP): Agrarministerium veröffentlicht aktualisierten Praxisleitfaden zum Fang von Schwarzwild

- Erschienen am 07.03.2022

Potsdam – Im Zuge der Seuchenbekämpfung kommt dem Fang von Schwarzwild in extra dafür konzipierten Fangsystemen eine zentrale Rolle zu. Seit die ASP im September 2020 Brandenburg erreicht hat, hat sich eine Vielzahl technischer Neuerungen beim Fallenfang ergeben. Der im Jahr 2018 veröffentlichte Praxisleitfaden zum Fallenfang wurde deshalb aktualisiert und umfangreich erweitert. Fallenbetreibern und Interessierten wird damit ein fundierter Überblick über die verschiedenen Fallentypen und deren tierschutzgerechter Betrieb zur Verfügung gestellt.

Als neuester Fallentyp wird das mobile Netzfangsystem PigBrig vorgestellt, das im Rahmen eines Pilotversuchs ausführlich getestet und anschließend als tauglich bewertet wurde. Bei diesem in den USA produzierten Fallentyp fängt sich das Schwarzwild, ähnlich wie in einer Reuse, selbst. Bei dem ebenfalls neu in den Leitfaden aufgenommenen Fangkorral handelt es sich um eine große stationäre Fanganlage. Im Bereich der Überwachung und Auslösung von Fallen hat die Digitalisierung Einzug gehalten, die dem Fallenbetreiber die Arbeit erheblich erleichtert und auch höhere Tierschutzstandards ermöglicht. In praxisnahen Erläuterungen wird aufgezeigt, wie und unter welchen Voraussetzungen eine oder mehrere Fallen überwacht und ausgelöst werden können.

Die überarbeitete Fassung des Praxisleitfadens zum Fallenfang spiegelt den aktuellen Stand der Forschung und Technik auf diesem Gebiet wider. Zahlreiche Erfahrungen von Wissenschaftlern und Fallenbetreibern sind in den neuen Leitfaden eingeflossen. Der Fallenfang ist die effizienteste Methode zur Bejagung von Schwarzwild. Der Praxisleitfaden soll über die verschiedenen Systeme und Möglichkeiten aufklären und der interessierten Jägerschaft als Anleitung im praktischen Betrieb dienen.

Die beschriebenen Techniken werden seitens der obersten Jagdbehörde empfohlen.
Der Betrieb von Saufängen ist nach dem Bundesjagdgesetz genehmigungspflichtig.

 

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