Hauptmenü

Förderung Ländliche Berufsbildung

„“
„“

Richtlinie zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum (LBb-RL)

Die Richtlinie ist am 16. Juni 2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Aufruf zur Antragstellung

Anträge zur Förderung von Vorhaben der beruflichen Weiterbildung können bis 17. September 2024 an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt werden. Es wird dafür ein Budget von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die zur Förderung beantragten Bildungsvorhaben müssen Ende Mai 2025 abgeschlossen sein.

Es wird voraussichtlich im Februar 2025 den ersten Ordnungstermin im Rahmen der neuen Richtlinie „Ländliche Berufsbildung“ geben.

Richtlinie zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum (LBb-RL)

Die Richtlinie ist am 16. Juni 2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Aufruf zur Antragstellung

Anträge zur Förderung von Vorhaben der beruflichen Weiterbildung können bis 17. September 2024 an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt werden. Es wird dafür ein Budget von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die zur Förderung beantragten Bildungsvorhaben müssen Ende Mai 2025 abgeschlossen sein.

Es wird voraussichtlich im Februar 2025 den ersten Ordnungstermin im Rahmen der neuen Richtlinie „Ländliche Berufsbildung“ geben.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes sowie der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.

    Geeignet sind hierfür vor allem Maßnahmen zur Verbesserung von Kenntnissen über Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme sowie zur Verbesserung der Kenntnisse über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken und Anbau- und Tierhaltungsverfahren.

    Die zu fördernden Vorhaben dienen insbesondere,

    • der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
    • der Verbesserung des Risikomanagements
    • der Verbesserung von Kenntnissen über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken, Anbau- und Tierhaltungsverfahren
    • der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
    • der Qualitätsproduktion und Qualitätsmanagement
    • der Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten

    Darüber hinaus tragen die Vorhaben zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Land- und Forstwirtschaft bei.

    Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes sowie der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.

    Geeignet sind hierfür vor allem Maßnahmen zur Verbesserung von Kenntnissen über Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme sowie zur Verbesserung der Kenntnisse über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken und Anbau- und Tierhaltungsverfahren.

    Die zu fördernden Vorhaben dienen insbesondere,

    • der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
    • der Verbesserung des Risikomanagements
    • der Verbesserung von Kenntnissen über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken, Anbau- und Tierhaltungsverfahren
    • der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
    • der Qualitätsproduktion und Qualitätsmanagement
    • der Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten

    Darüber hinaus tragen die Vorhaben zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Land- und Forstwirtschaft bei.

  • Was wird gefördert?

    Vorhaben der beruflichen Bildung sowie Exkursionen und der Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die nicht Teile der normalen land-und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung sind, insbesondere:

    1. Bildungsvorhaben (Schulungen, Seminare, Workshops) Informationsveranstaltungen
    2. Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen und Betriebsbesuchen einschließlich der damit zusammenhängenden Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial

    Für Vorhaben nach Nr. 1. und Nr. 2. sind getrennte Anträge zu stellen, um die getrennte Erfassung der Indikatoren zu ermöglichen.

    Vorhaben der beruflichen Bildung sowie Exkursionen und der Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die nicht Teile der normalen land-und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung sind, insbesondere:

    1. Bildungsvorhaben (Schulungen, Seminare, Workshops) Informationsveranstaltungen
    2. Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen und Betriebsbesuchen einschließlich der damit zusammenhängenden Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial

    Für Vorhaben nach Nr. 1. und Nr. 2. sind getrennte Anträge zu stellen, um die getrennte Erfassung der Indikatoren zu ermöglichen.

  • Wer wird gefördert?

    Bildungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz für die Durchführung beruflicher Weiterbildung im Agrarbereich.

    Bildungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz für die Durchführung beruflicher Weiterbildung im Agrarbereich.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Die Dauer beträgt bei:

    • Bildungsvorhaben: mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
    • Informationsvorhaben: mindestens 8 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
    • Exkursionen und Betriebsbesuchen: mindestens 4 Unterrichtsstunden; höchstens jedoch 5 Tage, bei Betriebsbesuchen höchstens 3 Monate

    Die Mindestteilnehmerzahl aus der Zielgruppe beträgt in der Regel bei:

    • Bildungsvorhaben: 6 Personen der Zielgruppe
    • Informationsvorhaben: 15 Personen der Zielgruppe
    • Exkursionen: 6 Personen
    • Betriebsbesuchen: 4 Personen

    Hinweis:

    Durchführung im Online-Format ist förderunschädlich

    Die aktuellen Regelungen zu Kontaktbeschränkungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Umsetzung der Richtlinie Ländliche Berufsbildung. Aufgrund der aktuellen Situation und Rechtslage können deshalb auch andere Wege der Wissensvermittlung (zum Beispiel Vorträge per Telefon- oder Videokonferenz, online Workshops, e-learning Module, Skype etc.) ermöglicht werden.

    Die Nachweisführung muss jedoch gewährleistet sein.

    Screenshots von Teilnehmerlisten, digitale Bestätigungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an den Bildungsträger sind zwei Möglichkeiten die als alternative Teilnehmerliste anerkannt werden. Dennoch muss die Identifikation der Teilnehmer für Kontrollzwecke zu entnehmen sein. Die Durchführung von Online- oder anderen Formaten ist der Bewilligungsbehörde vorab anzuzeigen. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Nachweisführung.

    Die Dauer beträgt bei:

    • Bildungsvorhaben: mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
    • Informationsvorhaben: mindestens 8 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
    • Exkursionen und Betriebsbesuchen: mindestens 4 Unterrichtsstunden; höchstens jedoch 5 Tage, bei Betriebsbesuchen höchstens 3 Monate

    Die Mindestteilnehmerzahl aus der Zielgruppe beträgt in der Regel bei:

    • Bildungsvorhaben: 6 Personen der Zielgruppe
    • Informationsvorhaben: 15 Personen der Zielgruppe
    • Exkursionen: 6 Personen
    • Betriebsbesuchen: 4 Personen

    Hinweis:

    Durchführung im Online-Format ist förderunschädlich

    Die aktuellen Regelungen zu Kontaktbeschränkungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Umsetzung der Richtlinie Ländliche Berufsbildung. Aufgrund der aktuellen Situation und Rechtslage können deshalb auch andere Wege der Wissensvermittlung (zum Beispiel Vorträge per Telefon- oder Videokonferenz, online Workshops, e-learning Module, Skype etc.) ermöglicht werden.

    Die Nachweisführung muss jedoch gewährleistet sein.

    Screenshots von Teilnehmerlisten, digitale Bestätigungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an den Bildungsträger sind zwei Möglichkeiten die als alternative Teilnehmerliste anerkannt werden. Dennoch muss die Identifikation der Teilnehmer für Kontrollzwecke zu entnehmen sein. Die Durchführung von Online- oder anderen Formaten ist der Bewilligungsbehörde vorab anzuzeigen. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Nachweisführung.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    • Für Vorhaben nach 2.1.1 der Richtlinie: 105 Euro je Unterrichtsstunde
    • Für Vorhaben nach 2.1.2 der Richtlinie: 2.103 Euro je Informationsveranstaltung
    • Für Vorhaben nach 2.2 der Richtlinie: bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben
    • Für Vorhaben nach 2.1.1 der Richtlinie: 105 Euro je Unterrichtsstunde
    • Für Vorhaben nach 2.1.2 der Richtlinie: 2.103 Euro je Informationsveranstaltung
    • Für Vorhaben nach 2.2 der Richtlinie: bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Bewilligungsbehörde

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
    Regionalstelle Fürstenwalde
    Rathausstr. 6
    15517 Fürstenwalde

    Referat 21 - Förderung, Ländlicher Raum
    Gabi Kietz
    E-Mail: gabi.kietz@lelf.brandenburg.de
    Tel.: +49 3361 554-323
    Fax: +49 331 27548-4023

    Bewilligungsbehörde

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
    Regionalstelle Fürstenwalde
    Rathausstr. 6
    15517 Fürstenwalde

    Referat 21 - Förderung, Ländlicher Raum
    Gabi Kietz
    E-Mail: gabi.kietz@lelf.brandenburg.de
    Tel.: +49 3361 554-323
    Fax: +49 331 27548-4023