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Förderung Synergien für den Landtourismus schaffen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen

Die Richtlinie trat am 10. Oktober 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen

Die Richtlinie trat am 10. Oktober 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Auswahlstichtag für das Jahr 2025
Der erste Auswahlstichtag für die Gewährung einer Zuwendung
nach dieser Richtlinie ist der 31. März 2025.

Für die Antragstellung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 5.400.000 Euro zur Verfügung.
Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben kommen gemäß Richtlinie Ziffer 7.1.3
die festgelegten Projektauswahlkriterien zur Anwendung.
Auswahlstichtag für das Jahr 2025
Der erste Auswahlstichtag für die Gewährung einer Zuwendung
nach dieser Richtlinie ist der 31. März 2025.

Für die Antragstellung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 5.400.000 Euro zur Verfügung.
Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben kommen gemäß Richtlinie Ziffer 7.1.3
die festgelegten Projektauswahlkriterien zur Anwendung.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.

    Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:

    • Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
    • Stärkung der Direktvermarktung
    • Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
    • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

    Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.

    Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:

    • Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
    • Stärkung der Direktvermarktung
    • Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
    • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen
  • Was wird gefördert?

    • Vernetzung von Unternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
    • Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
    • Vernetzung von Unternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
    • Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband.

    Gefördert werden überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.

    Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

    Die Zuwendungsempfangenen und die an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen dürfen die im Sinne des Anhang I der Agrarfreistellungsverordnung festgelegten Größenklassen der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen nicht überschreiten.

    Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.

    Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

    Die Zuwendungsempfangenen und die an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen dürfen die im Sinne des Anhang I der Agrarfreistellungsverordnung festgelegten Größenklassen der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen nicht überschreiten.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    • Zuwendungsart: Projektförderung
    • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
    • Form der Zuwendung: Zuschuss

    Der Zuschuss beträgt:

    • bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90
    • bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70

    vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    • Zuwendungsart: Projektförderung
    • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
    • Form der Zuwendung: Zuschuss

    Der Zuschuss beträgt:

    • bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90
    • bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70

    vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Digitales Antragsystem IAP

    Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem Internetantragstellung Projektförderung (IAP) des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fluneuordnung (LELF) zu stellen. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Die Erfüllung sämtlicher Zuwendungsvoraussetzungen muss mit Antragseingang gegeben sein. Im Falle, fehlender oder nicht fristgemäß nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.

    Digitales Antragsystem IAP

    Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem Internetantragstellung Projektförderung (IAP) des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fluneuordnung (LELF) zu stellen. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Die Erfüllung sämtlicher Zuwendungsvoraussetzungen muss mit Antragseingang gegeben sein. Im Falle, fehlender oder nicht fristgemäß nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Kirsten
    Nachname:
    Straube
    Organisationsname:
    Bewilligungsbehörde
    Abteilung:
    Referat F2
    E-Mail:
    kirsten.straube@­lelf.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 33201 4588-110

Weiterführende Informationen

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