Zuschüsse für landwirtschaftliche Messen, Ausstellungen und Projekte der Absatzförderung an Dritte durch Projektförderung (Freistellung)
Grundsätze für die Gewährung einer Zuwendung des Landes Brandenburg aus Kapitel 10 032 Titel 683 83
Hierbei handelt es sich um die Freistellung der EU nach AgrarGVO.
Grundsätze für die Gewährung einer Zuwendung des Landes Brandenburg aus Kapitel 10 032 Titel 683 83