Förderung der Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung
Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen für landwirtschaftliche Messen, Ausstellungen und Projekte der Absatzförderung an Dritte durch Projektförderung
Die Geltungsdauer der Grundsätze vom 06. Mai 2020 wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen für landwirtschaftliche Messen, Ausstellungen und Projekte der Absatzförderung an Dritte durch Projektförderung
Die Geltungsdauer der Grundsätze vom 06. Mai 2020 wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Kurzinformation
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Ziel der Förderung
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Vorschrift Zuschüsse für landwirtschaftliche Messen, für Ausstellungen sowie für Projekte der Absatzförderung.
Die Zuwendung dient der Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus bei der Pflege und dem Ausbau bestehender sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Vorschrift Zuschüsse für landwirtschaftliche Messen, für Ausstellungen sowie für Projekte der Absatzförderung.
Die Zuwendung dient der Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus bei der Pflege und dem Ausbau bestehender sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
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Was wird gefördert?
- Messeteilnahme
- Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten
- Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter
- Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten
- Durchführung von Leistungsschauen
- Präsentation ländlichen Brauchtums
- Berufswettbewerbe
- Messeteilnahme
- Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten
- Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter
- Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten
- Durchführung von Leistungsschauen
- Präsentation ländlichen Brauchtums
- Berufswettbewerbe
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Wer wird gefördert?
- Berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus
- Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus
- Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen
- Die Zuordnung Zuwendungsempfänger zu den Fördergegenständen ist den Grundsätzen zu entnehmen
- Berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus
- Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus
- Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen
- Die Zuordnung Zuwendungsempfänger zu den Fördergegenständen ist den Grundsätzen zu entnehmen
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Der Endbegünstigte muss seinen Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben.
Der Endbegünstigte muss seinen Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben.
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
- Zuwendungsart ist die Projektförderung
- Finanzierungsart als Anteilsfinanzierung
- Form der Zuwendung als Zuschuss
Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert und richtet sich nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind den Grundsätzen zu entnehmen.
- Zuwendungsart ist die Projektförderung
- Finanzierungsart als Anteilsfinanzierung
- Form der Zuwendung als Zuschuss
Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert und richtet sich nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind den Grundsätzen zu entnehmen.
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind schriftlich an die Bewilligungsbehörde im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) formgebunden zu stellen.
Referat 31 - Grundsatzfragen der ländlichen Entwicklung und Landwirtschaft, Rechtsangelegenheiten
Birgit Zimmer
birgit.zimmer@mluk.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-7619
Fax: 0331 866-7070
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind schriftlich an die Bewilligungsbehörde im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) formgebunden zu stellen.
Referat 31 - Grundsatzfragen der ländlichen Entwicklung und Landwirtschaft, Rechtsangelegenheiten
Birgit Zimmer
birgit.zimmer@mluk.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-7619
Fax: 0331 866-7070