Förderung zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für ein nachhaltiges Wassermanagement im Rahmen des ELER trat am 15. September 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
ist online möglich.
Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums durch die Regionale
Arbeitsgruppe. Hierfür sind die Projektskizzen beim Umweltministerium, Referat 25 (siehe Kontakte) einzureichen. Das Votum darf zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre sein.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für ein nachhaltiges Wassermanagement im Rahmen des ELER trat am 15. September 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
ist online möglich.
Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums durch die Regionale
Arbeitsgruppe. Hierfür sind die Projektskizzen beim Umweltministerium, Referat 25 (siehe Kontakte) einzureichen. Das Votum darf zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre sein.
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Ziel der Förderung
Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Landschaftswasserhaushalt dient der Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes und unterstützt ein nachhaltiges Wassermanagement. Im Rahmen der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Vorsorge und Bewältigung von witterungsbedingten Extremereignissen wird auch die Anpassung an eine in Folge des Klimawandels zu erwartende Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots umgesetzt werden.
Die umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen dient zudem der Abmilderung von negativen Eingriffen und Einflüssen durch den Menschen auf den Zustand der Oberflächengewässer und in Folge auch der Grundwasserkörper. Das ELER-Förderprogramm Landschaftswasserhaushalt soll die Umsetzung von Maßnahmen in den Gewässerlandschaften unterstützen, auch um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (Europäische Wasserrahmenrichtlinie – EG-WRRL) zu erreichen.
Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Landschaftswasserhaushalt dient der Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes und unterstützt ein nachhaltiges Wassermanagement. Im Rahmen der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Vorsorge und Bewältigung von witterungsbedingten Extremereignissen wird auch die Anpassung an eine in Folge des Klimawandels zu erwartende Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots umgesetzt werden.
Die umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen dient zudem der Abmilderung von negativen Eingriffen und Einflüssen durch den Menschen auf den Zustand der Oberflächengewässer und in Folge auch der Grundwasserkörper. Das ELER-Förderprogramm Landschaftswasserhaushalt soll die Umsetzung von Maßnahmen in den Gewässerlandschaften unterstützen, auch um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (Europäische Wasserrahmenrichtlinie – EG-WRRL) zu erreichen.
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Was wird gefördert?
Die Förderrichtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und einem nachhaltigen Wassermanagement beitragen. Es werden unter anderem Vorhaben gefördert zur
- Verbesserung der Wasserspeicherpotentiale in der Landschaft,
- Minderung von Flächenentwässerung sowie
- Vorhaben für nachhaltiges Wassermanagement.
Das Merkblatt Förderfähigkeit bietet detaillierte, wenn auch nicht abschließende Erläuterungen zu den Fördergegenständen (wird nachgereicht).
Die Förderrichtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und einem nachhaltigen Wassermanagement beitragen. Es werden unter anderem Vorhaben gefördert zur
- Verbesserung der Wasserspeicherpotentiale in der Landschaft,
- Minderung von Flächenentwässerung sowie
- Vorhaben für nachhaltiges Wassermanagement.
Das Merkblatt Förderfähigkeit bietet detaillierte, wenn auch nicht abschließende Erläuterungen zu den Fördergegenständen (wird nachgereicht).
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Wer wird gefördert?
Antragssteller können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse sein, zum Beispiel:
- Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Landes),
- Naturschutzverbände und Vereine,
- Stiftunge.
Antragssteller können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse sein, zum Beispiel:
- Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Landes),
- Naturschutzverbände und Vereine,
- Stiftunge.
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Begleitverfahren zu absolvieren. Hinweise zum Verfahren der fachlichen Prüfung sind in dem Merkblatt zur fachlichen Vorprüfung zusammengefasst (wird nachgereicht).
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Begleitverfahren zu absolvieren. Hinweise zum Verfahren der fachlichen Prüfung sind in dem Merkblatt zur fachlichen Vorprüfung zusammengefasst (wird nachgereicht).
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In welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Höhe der Zuwendung höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Höhe der Zuwendung höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über das Antragstellungsportal online zu stellen.
Für die Online-Antragstellung benötigen Sie eine BNR-ZD (Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank) sowie ein authega-Zertifikat.
Die Vergabe einer BNR-ZD kann beim LELF (Ansprechperson Heike Berger) beantragt werden.Erstantragssteller ohne BNR-ZD stellen mit den Dokumenten zur Stammdatenerfassung per E-Mail einen Antrag auf die entsprechende Nummern-Vergabe.
Antragssteller mit BNR-ZD wenden sich für die authega-Zertifizierung ebenfalls an Frau Berger und erhalten im ersten Schritt eine PIN per E-Mail und im zweiten Schritt eine weitere PIN auf dem Postweg.
Für Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) technische Hinweisbroschüren sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline (empfohlener Kontakt) abrufbar.
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über das Antragstellungsportal online zu stellen.
Für die Online-Antragstellung benötigen Sie eine BNR-ZD (Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank) sowie ein authega-Zertifikat.
Die Vergabe einer BNR-ZD kann beim LELF (Ansprechperson Heike Berger) beantragt werden.Erstantragssteller ohne BNR-ZD stellen mit den Dokumenten zur Stammdatenerfassung per E-Mail einen Antrag auf die entsprechende Nummern-Vergabe.
Antragssteller mit BNR-ZD wenden sich für die authega-Zertifizierung ebenfalls an Frau Berger und erhalten im ersten Schritt eine PIN per E-Mail und im zweiten Schritt eine weitere PIN auf dem Postweg.
Für Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) technische Hinweisbroschüren sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline (empfohlener Kontakt) abrufbar.
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Kontakte
Ansprechperson zur Richtlinie
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 25
Anne Jähkel
Telefon: +49 331 866-7351
E-Mail: anne.jaehkel@mluk.brandenburg.deInhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 25- Saskia Schälicke
Telefon +49 331 866-7452, E-Mail: saskia.schaelicke@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Nuthe, Mittlere Oder, Stettiner Haff, Untere Oder, Untere Spree I und II - Till Freybe
Telefon: +49 331 866-7173, E-Mail: till.freybe@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Dahme, Lausitzer Neiße, Mittlere Spree, Schwarze Elster - Andreas Hansche
Telefon: +49 331 866-7453, E-Mail: andreas.hansche@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Dosse-Jäglitz, Obere Havel und Untere Havel, Plane-Buckau, Rhin, Stepenitz-Karthane-Löcknitz
Fachliche Begleitung/Qualifizierung von Förderanträgen Landschaftswasserhaushalt
- Projektsteuerer für die Umsetzung des Niedrigwasserkonzeptes (DMT GmbH & Co. KG;)
E-Mail: DMTProjektLNWKBB@dmt-group.com
Ansprechperson zur Richtlinie
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 25
Anne Jähkel
Telefon: +49 331 866-7351
E-Mail: anne.jaehkel@mluk.brandenburg.deInhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 25- Saskia Schälicke
Telefon +49 331 866-7452, E-Mail: saskia.schaelicke@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Nuthe, Mittlere Oder, Stettiner Haff, Untere Oder, Untere Spree I und II - Till Freybe
Telefon: +49 331 866-7173, E-Mail: till.freybe@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Dahme, Lausitzer Neiße, Mittlere Spree, Schwarze Elster - Andreas Hansche
Telefon: +49 331 866-7453, E-Mail: andreas.hansche@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Dosse-Jäglitz, Obere Havel und Untere Havel, Plane-Buckau, Rhin, Stepenitz-Karthane-Löcknitz
Fachliche Begleitung/Qualifizierung von Förderanträgen Landschaftswasserhaushalt
- Projektsteuerer für die Umsetzung des Niedrigwasserkonzeptes (DMT GmbH & Co. KG;)
E-Mail: DMTProjektLNWKBB@dmt-group.com
- Saskia Schälicke