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Förderprogramm JTF-Wasserhaushalt Lausitz

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Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Auswirkungen der Energiewende in der EU-Förderperiode 2021-2027 (JTF-Wasserhaushalt Lausitz)

Mit der Förderung soll der Strukturwandel im Lausitzer Revier auf Grund des Kohleausstiegs unterstützt werden. Vom Strukturwandel ist auch der Wasserhaushalt Lausitz betroffen. Die Förderung durch den Just Transition Fund (JTF) richtet sich speziell an das Lausitzer Revier im Land Brandenburg. Dort müssen im Zuge des Transformationsprozesses im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Braunkohle im großen Stil wasserwirtschaftliche Fragestellungen geklärt und vernünftigen und nachhaltigen Lösungsansätzen zugeführt werden.

Die Verwaltungsvorschrift trat am 28. Oktober 2024 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2028 gültig.

Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Auswirkungen der Energiewende in der EU-Förderperiode 2021-2027 (JTF-Wasserhaushalt Lausitz)

Mit der Förderung soll der Strukturwandel im Lausitzer Revier auf Grund des Kohleausstiegs unterstützt werden. Vom Strukturwandel ist auch der Wasserhaushalt Lausitz betroffen. Die Förderung durch den Just Transition Fund (JTF) richtet sich speziell an das Lausitzer Revier im Land Brandenburg. Dort müssen im Zuge des Transformationsprozesses im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Braunkohle im großen Stil wasserwirtschaftliche Fragestellungen geklärt und vernünftigen und nachhaltigen Lösungsansätzen zugeführt werden.

Die Verwaltungsvorschrift trat am 28. Oktober 2024 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2028 gültig.

  • Ziel der Förderung

    Ziel der Förderung JTF-Wasserhaushalt Lausitz ist es, durch Voruntersuchungen, Studien, Konzepte und Investitionsmaßnahmen zur Renaturierung, Entsiegelung und Anpassung an die neue Wasserhaushaltssituation beizutragen.

    Die ökologische Qualität der beeinflussten Flächen und Gewässer soll verbessert und ein funktionierender Wasserhaushalt mit mittelfristig positiven Wirkungen auf die Standortattraktivität gesichert werden.

    Ziel der Förderung JTF-Wasserhaushalt Lausitz ist es, durch Voruntersuchungen, Studien, Konzepte und Investitionsmaßnahmen zur Renaturierung, Entsiegelung und Anpassung an die neue Wasserhaushaltssituation beizutragen.

    Die ökologische Qualität der beeinflussten Flächen und Gewässer soll verbessert und ein funktionierender Wasserhaushalt mit mittelfristig positiven Wirkungen auf die Standortattraktivität gesichert werden.

  • Wer kann gefördert werden?

    Projektträger und Finanzierungsempfänger ist das Landesamt für Umwelt (LfU).

    Projektträger und Finanzierungsempfänger ist das Landesamt für Umwelt (LfU).

  • Was wird gefördert?

    gefördert werden:

    • Personal,
    • Prognosen und Konzepte, Machbarkeitsstudien,
    • Sanierung und Bau von Landeseigener Infrastruktur an Gewässern I. Ordnung im Spreewald und an der Schwarzen Elster,
    • Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen,
    • Ermittlung, Erfassung und Bewertung von Entsiegelungspotentialflächen.

    Nicht gefördert werden:

    • die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF-VO) aufgeführten Ausschlüsse,
    • Grunderwerb,
    • Tiere,
    • Fahrzeuge aller Art,
    • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
    • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
    • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

    gefördert werden:

    • Personal,
    • Prognosen und Konzepte, Machbarkeitsstudien,
    • Sanierung und Bau von Landeseigener Infrastruktur an Gewässern I. Ordnung im Spreewald und an der Schwarzen Elster,
    • Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen,
    • Ermittlung, Erfassung und Bewertung von Entsiegelungspotentialflächen.

    Nicht gefördert werden:

    • die in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF-VO) aufgeführten Ausschlüsse,
    • Grunderwerb,
    • Tiere,
    • Fahrzeuge aller Art,
    • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
    • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
    • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
  • Wie wird gefördert?

    Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe von Leistungen an Dritte werden zu 100 vom Hundert finanziert.

    Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe von Leistungen an Dritte werden zu 100 vom Hundert finanziert.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Maßnahmen zur Sanierung und Bau von Infrastrukturen und wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen müssen im Lausitzer Revier im Land Brandenburg (Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der kreisfreie Stadt Cottbus) umgesetzt werden. Das heißt, Investitionen müssen dort getätigt, geschaffen und betrieben werden.

    Maßnahmen dürfen nicht vom Verursacherprinzip abgedeckt sein und müssen außerhalb bergrechtlicher Verpflichtungen liegen.

    Die Finanzierung darf keine staatlichen Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen. Der Finanzierungsempfänger darf im Rahmen des geförderten Projektes nicht wirtschaftlich tätig werden. Die Finanzierung darf nicht zu mittelbaren staatlichen Beihilfen an Unternehmen führen.

    Maßnahmen zur Sanierung und Bau von Infrastrukturen und wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen müssen im Lausitzer Revier im Land Brandenburg (Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der kreisfreie Stadt Cottbus) umgesetzt werden. Das heißt, Investitionen müssen dort getätigt, geschaffen und betrieben werden.

    Maßnahmen dürfen nicht vom Verursacherprinzip abgedeckt sein und müssen außerhalb bergrechtlicher Verpflichtungen liegen.

    Die Finanzierung darf keine staatlichen Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen. Der Finanzierungsempfänger darf im Rahmen des geförderten Projektes nicht wirtschaftlich tätig werden. Die Finanzierung darf nicht zu mittelbaren staatlichen Beihilfen an Unternehmen führen.

  • Wo und wann erfolgt die Antragstellung?

    Der Antrag zur Finanzierung der VV JTF – Wasserhaushalt Lausitz ist formgebunden in einfacher Ausfertigung an die Bewilligungsbehörde bis Ende 2024 zu stellen.

    Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

    Hinweis
    Eine Antragstellung bei der ILB ist demnächst online möglich.
    Wir informieren zeitnah.

    Der Antrag zur Finanzierung der VV JTF – Wasserhaushalt Lausitz ist formgebunden in einfacher Ausfertigung an die Bewilligungsbehörde bis Ende 2024 zu stellen.

    Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

    Hinweis
    Eine Antragstellung bei der ILB ist demnächst online möglich.
    Wir informieren zeitnah.

Weiterführende Informationen

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