Förderung der naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern des MLUK Brandenburg im Rahmen des ELER trat am 15. September 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Eine Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist
online möglich.
Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums
durch die Regionale Arbeitsgruppe.
Hierfür können die Projektskizzen beim Wasserwirtschaftsamt (Landesamt für Umwelt, Referat W26 - siehe Kontakte) eingereicht werden. Das Votum darf zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre sein.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern des MLUK Brandenburg im Rahmen des ELER trat am 15. September 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Eine Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist
online möglich.
Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums
durch die Regionale Arbeitsgruppe.
Hierfür können die Projektskizzen beim Wasserwirtschaftsamt (Landesamt für Umwelt, Referat W26 - siehe Kontakte) eingereicht werden. Das Votum darf zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht älter als zwei Jahre sein.
Kurzinformationen
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Ziel der Förderung
Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Gewässerentwicklung/Gewässerschutz dient der Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Für die Mehrheit der Oberflächengewässer im Land Brandenburg sind effektive Maßnahmenumsetzungen erforderlich, um das Ziel des guten Zustands nach EG-WRRL zu erreichen.
Die Förderung dient zudem der Abmilderung von negativen Eingriffen und Einflüssen durch den Menschen auf den Zustand der Oberflächengewässer. Das ELER-Förderprogramm zur naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern soll bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Gewässerlandschaften unterstützen, auch um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu erreichen.
Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Gewässerentwicklung/Gewässerschutz dient der Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Für die Mehrheit der Oberflächengewässer im Land Brandenburg sind effektive Maßnahmenumsetzungen erforderlich, um das Ziel des guten Zustands nach EG-WRRL zu erreichen.
Die Förderung dient zudem der Abmilderung von negativen Eingriffen und Einflüssen durch den Menschen auf den Zustand der Oberflächengewässer. Das ELER-Förderprogramm zur naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern soll bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Gewässerlandschaften unterstützen, auch um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu erreichen.
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Was wird gefördert?
Die Förderrichtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zur naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern beitragen. Es werden unter anderem Vorhaben gefördert zur
- Minderung stofflicher Belastungen des Oberflächenwassers,
- Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen sowie
- Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern.
Das Merkblatt Förderfähigkeit bietet detaillierte, wenn auch nicht abschließende Erläuterungen zu den Fördergegenständen.
Die Förderrichtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zur naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern beitragen. Es werden unter anderem Vorhaben gefördert zur
- Minderung stofflicher Belastungen des Oberflächenwassers,
- Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen sowie
- Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern.
Das Merkblatt Förderfähigkeit bietet detaillierte, wenn auch nicht abschließende Erläuterungen zu den Fördergegenständen.
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Wer wird gefördert?
Antragsteller können sein:
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, zum Beispiel
- Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Landes),
- Naturschutzverbände und Vereine,
- Stiftungen,
- Personengesellschaften,
- natürliche Personen,
- Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen.
Antragsteller können sein:
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, zum Beispiel
- Gewässerunterhaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Landes),
- Naturschutzverbände und Vereine,
- Stiftungen,
- Personengesellschaften,
- natürliche Personen,
- Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen.
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, zum Beispiel
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Vorprüfungsverfahren zu absolvieren.
Hinweise zum Verfahren der fachlichen Prüfung sind in dem Merkblatt zur fachlichen Vorprüfung zusammengefasst.
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Vorprüfungsverfahren zu absolvieren.
Hinweise zum Verfahren der fachlichen Prüfung sind in dem Merkblatt zur fachlichen Vorprüfung zusammengefasst.
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In welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung beträgt von 75 bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände
beträgt die Höhe der Zuwendung höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Im Übrigen beträgt die Förderung
- 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben an
- Vorranggewässern nach dem Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (tabellarische Übersicht | kartografische Übersicht)
- Klarwasserseen in Brandenburg (tabellarische Übersicht | kartografische Übersicht),
- 90 Prozent bei
- nachhaltigen Vorhaben im Sinne von Ursachenermittlung/-behandlung oder
- sonstigen Vorhaben an natürlichen Gewässern mit Synergien zum Landschaftswasserhaushalt, Moorschutz oder Hochwasserschutz beziehungsweise Stützung von Niedrigwasserabflüssen,
- 85 Prozent bei sonstigen Vorhaben an natürlichen Gewässern,
- 80 Prozent bei sonstigen Vorhaben mit Synergien zum Landschaftswasserhaushalt, Moorschutz oder Hochwasserschutz beziehungsweise Stützung von Niedrigwasserabflüssen,
- 75 Prozent bei sonstigen Vorhaben.
Die Förderung beträgt von 75 bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände
beträgt die Höhe der Zuwendung höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Im Übrigen beträgt die Förderung
- 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben an
- Vorranggewässern nach dem Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (tabellarische Übersicht | kartografische Übersicht)
- Klarwasserseen in Brandenburg (tabellarische Übersicht | kartografische Übersicht),
- 90 Prozent bei
- nachhaltigen Vorhaben im Sinne von Ursachenermittlung/-behandlung oder
- sonstigen Vorhaben an natürlichen Gewässern mit Synergien zum Landschaftswasserhaushalt, Moorschutz oder Hochwasserschutz beziehungsweise Stützung von Niedrigwasserabflüssen,
- 85 Prozent bei sonstigen Vorhaben an natürlichen Gewässern,
- 80 Prozent bei sonstigen Vorhaben mit Synergien zum Landschaftswasserhaushalt, Moorschutz oder Hochwasserschutz beziehungsweise Stützung von Niedrigwasserabflüssen,
- 75 Prozent bei sonstigen Vorhaben.
- 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben an
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über das Antragsstellungsportal online zu stellen.
Für die Online-Antragstellung benötigen Sie eine BNR-ZD (Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank) sowie ein authega-Zertifikat.
Die Vergabe einer BNR-ZD kann beim LELF (Ansprechperson Heike Berger) beantragt werden.Erstantragssteller ohne BNR-ZD stellen mit den Dokumenten zur Stammdatenerfassung per E-Mail einen Antrag auf die entsprechende Nummern-Vergabe.
Antragssteller mit BNR-ZD wenden sich für die authega-Zertifizierung ebenfalls an Frau Berger und erhalten im ersten Schritt eine PIN per E-Mail und im zweiten Schritt eine weitere PIN auf dem Postweg.
Für Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) technische Hinweisbroschüren sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline abrufbar.
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über das Antragsstellungsportal online zu stellen.
Für die Online-Antragstellung benötigen Sie eine BNR-ZD (Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank) sowie ein authega-Zertifikat.
Die Vergabe einer BNR-ZD kann beim LELF (Ansprechperson Heike Berger) beantragt werden.Erstantragssteller ohne BNR-ZD stellen mit den Dokumenten zur Stammdatenerfassung per E-Mail einen Antrag auf die entsprechende Nummern-Vergabe.
Antragssteller mit BNR-ZD wenden sich für die authega-Zertifizierung ebenfalls an Frau Berger und erhalten im ersten Schritt eine PIN per E-Mail und im zweiten Schritt eine weitere PIN auf dem Postweg.
Für Fragen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) technische Hinweisbroschüren sowie Informationen zu Ansprechpartnern und zu einer Hotline abrufbar.
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Kontakte
Ansprechperson zur Richtlinie
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 22
Dr. Doreen Richter
Telefon: +49 331 866-7329
E-Mail: doreen.richter@mluk.brandenburg.deInhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung für den Bereich Gewässerentwicklung
Landesamt für Umwelt, Referat W26, E-Mail: w26@lfu.brandenburg.de
- Regina Nacke, Telefon +49 33201 442-655
- Annette Landgraf, Telefon: +49 33201 442-288
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Erika Nitschke, Telefon: +49 331 660-1477
Ansprechperson zur Richtlinie
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 22
Dr. Doreen Richter
Telefon: +49 331 866-7329
E-Mail: doreen.richter@mluk.brandenburg.deInhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung für den Bereich Gewässerentwicklung
Landesamt für Umwelt, Referat W26, E-Mail: w26@lfu.brandenburg.de
- Regina Nacke, Telefon +49 33201 442-655
- Annette Landgraf, Telefon: +49 33201 442-288
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Erika Nitschke, Telefon: +49 331 660-1477