Umwelt
Brandenburgs Umweltverwaltung ist wie alle anderen Verwaltungsbereiche des Landes bezüglich des Behördenaufbaus zweistufig organisiert.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist als oberste Landesbehörde für die unten im Einzelnen benannten Umweltbereiche zuständig. Es ist in Abteilungen mit fachlichem Bezug gegliedert und übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Umweltbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt als Landesoberbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten und die organisatorisch eigenständige Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal aus. Darüber hinaus übt es die Rechtsaufsicht über die 25 Wasser- und Bodenverbände des Landes und die Stiftung Naturschutz aus.
Das Ministerium ist auch Brandenburgs Oberste Forst- und Jagdbehörde. Jäger und Falkner sowie Waldbesitzer im Land haben somit direkt oder indirekt mit der Forstverwaltung zu tun beziehungsweise sind von deren Vorschriften betroffen. Besonders die Politik für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist Ausdruck der großen Verantwortung für jede Brandenburgerin und jeden Brandenburger.
Obere Umweltbehörde ist das Landesamt für Umwelt (LfU), umgangssprachlich auch als Landesumweltamt bezeichnet. Das LfU hat Aufgaben als wissenschaftlich-technische Fachbehörde und ist für den landesweiten Vollzug vieler Umweltvorschriften zuständig. So führt es etwa alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und überwacht die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Es wird als obere Wasserbehörde sowie Wasserwirtschaftsamt tätig und vollzieht naturschutzrechtliche Normen als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege.
Zum Landesumweltamt gehören organisatorisch ebenfalls die 11 Naturparke und drei Biosphärenreservate der Brandenburger Naturlandschaften (im Gesetz auch als Großschutzgebiete bezeichnet).
Erste Ansprechpartner für konkrete Umweltfragen vor Ort sollten immer die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Abfall-, Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzbehörden sein. Der konkrete Organisationsaufbau (zum Beispiel als „Umweltamt“), die personelle und sonstige Ausstattung obliegt den Landkreisen oder kreisfreien Städten und wird durch deren Aufgabenspektrum bestimmt.
Brandenburgs Umweltverwaltung ist wie alle anderen Verwaltungsbereiche des Landes bezüglich des Behördenaufbaus zweistufig organisiert.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist als oberste Landesbehörde für die unten im Einzelnen benannten Umweltbereiche zuständig. Es ist in Abteilungen mit fachlichem Bezug gegliedert und übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Umweltbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt als Landesoberbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten und die organisatorisch eigenständige Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal aus. Darüber hinaus übt es die Rechtsaufsicht über die 25 Wasser- und Bodenverbände des Landes und die Stiftung Naturschutz aus.
Das Ministerium ist auch Brandenburgs Oberste Forst- und Jagdbehörde. Jäger und Falkner sowie Waldbesitzer im Land haben somit direkt oder indirekt mit der Forstverwaltung zu tun beziehungsweise sind von deren Vorschriften betroffen. Besonders die Politik für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist Ausdruck der großen Verantwortung für jede Brandenburgerin und jeden Brandenburger.
Obere Umweltbehörde ist das Landesamt für Umwelt (LfU), umgangssprachlich auch als Landesumweltamt bezeichnet. Das LfU hat Aufgaben als wissenschaftlich-technische Fachbehörde und ist für den landesweiten Vollzug vieler Umweltvorschriften zuständig. So führt es etwa alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und überwacht die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Es wird als obere Wasserbehörde sowie Wasserwirtschaftsamt tätig und vollzieht naturschutzrechtliche Normen als Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege.
Zum Landesumweltamt gehören organisatorisch ebenfalls die 11 Naturparke und drei Biosphärenreservate der Brandenburger Naturlandschaften (im Gesetz auch als Großschutzgebiete bezeichnet).
Erste Ansprechpartner für konkrete Umweltfragen vor Ort sollten immer die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Abfall-, Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzbehörden sein. Der konkrete Organisationsaufbau (zum Beispiel als „Umweltamt“), die personelle und sonstige Ausstattung obliegt den Landkreisen oder kreisfreien Städten und wird durch deren Aufgabenspektrum bestimmt.
Abfälle und Kreislaufwirtschaft
Abfall ist ein durch menschliches Handeln in Produktion und Konsum einer Industriegesellschaft erzeugtes Nebenprodukt. Der in Haushalten und im Gewerbe anfallende Abfall stellt heute eine potenzielle Rohstoffquelle dar, welche durch die zunehmende Ressourcenverknappung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Im Bemühen, mit Abfall sachgemäß umzugehen, haben sich Branchen, Gewerbezweige und Fachgebiete entwickelt, die man unter dem Begriff Abfallwirtschaft zusammenfasst. Weiterlesen
Abfälle und Kreislaufwirtschaft
Abfall ist ein durch menschliches Handeln in Produktion und Konsum einer Industriegesellschaft erzeugtes Nebenprodukt. Der in Haushalten und im Gewerbe anfallende Abfall stellt heute eine potenzielle Rohstoffquelle dar, welche durch die zunehmende Ressourcenverknappung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Im Bemühen, mit Abfall sachgemäß umzugehen, haben sich Branchen, Gewerbezweige und Fachgebiete entwickelt, die man unter dem Begriff Abfallwirtschaft zusammenfasst. Weiterlesen
Boden
Im Mittelpunkt der Aufgaben einer Umweltverwaltung im Bereich Bodenschutz stehen unter anderem der Schutz und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen, die Vermeidung von Schadstoffeinträgen, die Verminderung der Bodenerosion, der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, aber auch die Eindämmung der Versiegelung und Verdichtung von Böden. Weiterlesen
Boden
Im Mittelpunkt der Aufgaben einer Umweltverwaltung im Bereich Bodenschutz stehen unter anderem der Schutz und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen, die Vermeidung von Schadstoffeinträgen, die Verminderung der Bodenerosion, der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, aber auch die Eindämmung der Versiegelung und Verdichtung von Böden. Weiterlesen
Fachübergreifendes Umweltrecht
Das Umweltrecht besteht einerseits aus Vorschriften, die auf bestimmte Umweltmedien beziehungsweise Fachgebiete ausgerichtet sind (zum Beispiel Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Immissionsschutzrecht). Andererseits gibt es allgemeine, dem fachübergreifenden Umweltschutz dienende Rechtssetzungen und Instrumentarien, die in großen Teilen auf entsprechende Richtlinien der Europäischen Union zurückzuführen sind. Weiterlesen
Fachübergreifendes Umweltrecht
Das Umweltrecht besteht einerseits aus Vorschriften, die auf bestimmte Umweltmedien beziehungsweise Fachgebiete ausgerichtet sind (zum Beispiel Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Immissionsschutzrecht). Andererseits gibt es allgemeine, dem fachübergreifenden Umweltschutz dienende Rechtssetzungen und Instrumentarien, die in großen Teilen auf entsprechende Richtlinien der Europäischen Union zurückzuführen sind. Weiterlesen
Forst
Brandenburg verfügt über rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Dies sind 37 Prozent der Landesfläche. Damit ist Brandenburg eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands. Dieser Wald gehört zu zwei Dritteln privaten Besitzern und zu einem Viertel dem Land Brandenburg. Die Wälder in Brandenburg werden durch die Kiefer dominiert. Der Anteil der Mischwälder soll auf 40 Prozent erhöht werden. Weiterlesen
Forst
Brandenburg verfügt über rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Dies sind 37 Prozent der Landesfläche. Damit ist Brandenburg eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands. Dieser Wald gehört zu zwei Dritteln privaten Besitzern und zu einem Viertel dem Land Brandenburg. Die Wälder in Brandenburg werden durch die Kiefer dominiert. Der Anteil der Mischwälder soll auf 40 Prozent erhöht werden. Weiterlesen
Immissionsschutz
Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterungen, Gerüchen und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Weiterlesen
Immissionsschutz
Immissionsschutz - das bedeutet Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen (Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterungen, Gerüchen und so weiter), das bedeutet die Überwachung der Luftqualität und die Bekämpfung des Umgebungslärms ebenso wie die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen. Der gesetzliche Rahmen hierfür wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG – gesetzt. Weiterlesen
Jagd
Im Bereich des Jagdwesens steht die Schaffung und Erhaltung angepasster Wildbestände im Mittelpunkt. Um die mit dem jagdlichen Artenschutz einhergehenden Ziele erreichen zu können, ist insbesondere die Erarbeitung, Fortschreibung und Untersetzung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen notwendig. Schwerpunkte bilden die Umsetzung des Bundes- und Landesjagdgesetzes und der zugehörigen Verordnungen. Weiterlesen
Jagd
Im Bereich des Jagdwesens steht die Schaffung und Erhaltung angepasster Wildbestände im Mittelpunkt. Um die mit dem jagdlichen Artenschutz einhergehenden Ziele erreichen zu können, ist insbesondere die Erarbeitung, Fortschreibung und Untersetzung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen notwendig. Schwerpunkte bilden die Umsetzung des Bundes- und Landesjagdgesetzes und der zugehörigen Verordnungen. Weiterlesen
Naturschutz und Landschaftspflege
Brandenburgs größter Reichtum sind seine Landschaften. Gerade in einem Flächenland, das mit seiner reichen Naturausstattung besondere Verantwortung für den Erhalt von Lebensräumen und den Schutz wertvoller Tier- und Pflanzenarten hat, sind Naturschutz und Landschaftspflege von zentraler Bedeutung. Weiterlesen
Naturschutz und Landschaftspflege
Brandenburgs größter Reichtum sind seine Landschaften. Gerade in einem Flächenland, das mit seiner reichen Naturausstattung besondere Verantwortung für den Erhalt von Lebensräumen und den Schutz wertvoller Tier- und Pflanzenarten hat, sind Naturschutz und Landschaftspflege von zentraler Bedeutung. Weiterlesen
Wasser
Mit etwa 33.000 Kilometern Fließgewässer und rund 3.000 Seen gehört das Land Brandenburg zu den gewässerreichsten Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Der Wasserhaushalt reagiert sehr sensibel auf Klimaeinflüsse. Weiterlesen
Wasser
Mit etwa 33.000 Kilometern Fließgewässer und rund 3.000 Seen gehört das Land Brandenburg zu den gewässerreichsten Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Der Wasserhaushalt reagiert sehr sensibel auf Klimaeinflüsse. Weiterlesen
Wildnisgebiete und Naturwaldentwicklung
Brandenburg tritt mit dem „Maßnahmenprogramm für biologische Vielfalt" dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegen. Die Einrichtung von Wildnisgebieten ist ein wesentlicher Baustein des Programms. Des Weiteren wird eine natürliche Waldentwicklung auf zehn Prozent der Waldfläche der öffentlichen Hand angestrebt. 3,9 Prozent der Wirtschaftsfläche des Landesbetriebs Forst Brandenburg sind bisher der natürlichen Waldentwicklung überlassen. Weiterlesen
Wildnisgebiete und Naturwaldentwicklung
Brandenburg tritt mit dem „Maßnahmenprogramm für biologische Vielfalt" dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegen. Die Einrichtung von Wildnisgebieten ist ein wesentlicher Baustein des Programms. Des Weiteren wird eine natürliche Waldentwicklung auf zehn Prozent der Waldfläche der öffentlichen Hand angestrebt. 3,9 Prozent der Wirtschaftsfläche des Landesbetriebs Forst Brandenburg sind bisher der natürlichen Waldentwicklung überlassen. Weiterlesen
Wirtschaft und Umwelt
Das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Brandenburgs bei und sichert die Attraktivität des Standortes durch eine intakte Umwelt. Weiterlesen
Wirtschaft und Umwelt
Das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Brandenburgs bei und sichert die Attraktivität des Standortes durch eine intakte Umwelt. Weiterlesen