Jagd
Schaffung und Erhaltung standörtlich angepasster Wildbestände
Im Bereich des Jagdwesens steht die Schaffung und Erhaltung standörtlich angepasster Wildbestände im Mittelpunkt. Um die mit dem jagdlichen Artenschutz einhergehenden Ziele erreichen zu können, ist insbesondere die Erarbeitung, ständige Fortschreibung und Untersetzung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen notwendig. Schwerpunkte bilden die Umsetzung des Bundes- und Landesjagdgesetzes und der zugehörigen Verordnungen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nimmt als Oberste Jagdbehörde auch die Fachaufsicht über die unteren Jagdbehörden wahr.
Im Zusammenhang mit den genannten jagdpolitischen Zielstellungen werden Förderinstrumente strukturiert, umgesetzt und evaluiert. Die Ausgestaltung und Bewilligung von Maßnahmen zur Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe ist nur ein Teilbereich. Neben den oben genannten Bereichen sind naturschutz- und umweltrechtliche Ausweisungs- beziehungsweise Planungsverfahren relevant.
Schaffung und Erhaltung standörtlich angepasster Wildbestände
Im Bereich des Jagdwesens steht die Schaffung und Erhaltung standörtlich angepasster Wildbestände im Mittelpunkt. Um die mit dem jagdlichen Artenschutz einhergehenden Ziele erreichen zu können, ist insbesondere die Erarbeitung, ständige Fortschreibung und Untersetzung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen notwendig. Schwerpunkte bilden die Umsetzung des Bundes- und Landesjagdgesetzes und der zugehörigen Verordnungen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nimmt als Oberste Jagdbehörde auch die Fachaufsicht über die unteren Jagdbehörden wahr.
Im Zusammenhang mit den genannten jagdpolitischen Zielstellungen werden Förderinstrumente strukturiert, umgesetzt und evaluiert. Die Ausgestaltung und Bewilligung von Maßnahmen zur Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe ist nur ein Teilbereich. Neben den oben genannten Bereichen sind naturschutz- und umweltrechtliche Ausweisungs- beziehungsweise Planungsverfahren relevant.
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Der Landesjagdbeirat der obersten Jagdbehörde
Für das Land Brandenburg ist nach Paragraph 56 Absatz 1 Jagdgesetz bei der obersten Jagdbehörde ein Landesjagdbeirat zu bilden. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder dieses Beratungsgremiums werden von verschiedenen Verbänden, Behörden und Institutionen vorgeschlagen und von dem zuständigen Mitglied der Landesregierung für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren berufen.
Dieser setzt sich zusammen aus:
- einem Vertreter der obersten Jagdbehörde
- zwei Vertretern der Landwirtschaft,
- zwei Vertretern der Jägerschaft,
- einem Vertreter des Körperschaftswaldes,
- einem Vertreter des Privatwaldes,
- einem Vertreter des Landeswaldes,
- einem Vertreter der Jagdgenossenschaften und
- einem Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände.
Zu den Aufgaben des Landesjagdbeirates gehört es, die oberste Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten zu beraten. Bei seiner Beratungstätigkeit hat der Landesjagdbeirat auf einen Ausgleich der verschiedenen Interessen aller am Jagdwesen Beteiligten hinzuwirken. Darüber hinaus erörtert der Landesjagdbeirat jagdliche Belange und positioniert sich zu damit verbundenen Fragen. Der Landesjagdbeirat wird von der obersten Jagdbehörde im Vorfeld wichtiger und grundsätzlicher Entscheidungen im Rahmen seiner gesetzlichen Beratungsaufgaben beteiligt.
Ergänzend zum Landesjagdbeirat als Beratungsgremium der obersten Jagdbehörde wird bei jeder unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat als örtliches Beratungsgremium gebildet.
Institution / Verband Name Landesjagdverband Brandenburg e. V. Dr. Dirk-Henner Wellershoff Landesjagdverband Brandenburg e. V. Dr. Frank Tottewitz Landesbauernverband Brandenburg e. V. Jens Schreinicke Bauernbund Brandenburg e. V. Klaus Hildebrandt Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V. Markus Terne Waldbesitzerverband Brandenburg e. V. /
Waldbauernverband Brandenburg e. V.Thomas Weber Landesforstbetrieb Brandenburg Tim Ness Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg Jürgen Hammerschmidt Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände GbR Karl-Heinz Marschka Für das Land Brandenburg ist nach Paragraph 56 Absatz 1 Jagdgesetz bei der obersten Jagdbehörde ein Landesjagdbeirat zu bilden. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder dieses Beratungsgremiums werden von verschiedenen Verbänden, Behörden und Institutionen vorgeschlagen und von dem zuständigen Mitglied der Landesregierung für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren berufen.
Dieser setzt sich zusammen aus:
- einem Vertreter der obersten Jagdbehörde
- zwei Vertretern der Landwirtschaft,
- zwei Vertretern der Jägerschaft,
- einem Vertreter des Körperschaftswaldes,
- einem Vertreter des Privatwaldes,
- einem Vertreter des Landeswaldes,
- einem Vertreter der Jagdgenossenschaften und
- einem Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände.
Zu den Aufgaben des Landesjagdbeirates gehört es, die oberste Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten zu beraten. Bei seiner Beratungstätigkeit hat der Landesjagdbeirat auf einen Ausgleich der verschiedenen Interessen aller am Jagdwesen Beteiligten hinzuwirken. Darüber hinaus erörtert der Landesjagdbeirat jagdliche Belange und positioniert sich zu damit verbundenen Fragen. Der Landesjagdbeirat wird von der obersten Jagdbehörde im Vorfeld wichtiger und grundsätzlicher Entscheidungen im Rahmen seiner gesetzlichen Beratungsaufgaben beteiligt.
Ergänzend zum Landesjagdbeirat als Beratungsgremium der obersten Jagdbehörde wird bei jeder unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat als örtliches Beratungsgremium gebildet.
Institution / Verband Name Landesjagdverband Brandenburg e. V. Dr. Dirk-Henner Wellershoff Landesjagdverband Brandenburg e. V. Dr. Frank Tottewitz Landesbauernverband Brandenburg e. V. Jens Schreinicke Bauernbund Brandenburg e. V. Klaus Hildebrandt Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V. Markus Terne Waldbesitzerverband Brandenburg e. V. /
Waldbauernverband Brandenburg e. V.Thomas Weber Landesforstbetrieb Brandenburg Tim Ness Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg Jürgen Hammerschmidt Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände GbR Karl-Heinz Marschka