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Handlungsanleitung zur Abfallentsorgung bei der Abfallberäumung aus Havarien

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Für den Entsorgungsfall, dass es zu einer Havarie mit Kraftstoffen (Benzin/Diesel beziehungsweise Heizöl) kommt und Boden oder Bauschutt kontaminiert wurde, sind allgemeine Regelungen für Brandenburg erlassen wurden. Diese sollen der Gefahrenabwehr dienen und eine fachgerechte Entsorgung ermöglichen. Hierzu gibt es eine Zusammenstellung des Landesamts für Umwelt.

Für den Entsorgungsfall, dass es zu einer Havarie mit Kraftstoffen (Benzin/Diesel beziehungsweise Heizöl) kommt und Boden oder Bauschutt kontaminiert wurde, sind allgemeine Regelungen für Brandenburg erlassen wurden. Diese sollen der Gefahrenabwehr dienen und eine fachgerechte Entsorgung ermöglichen. Hierzu gibt es eine Zusammenstellung des Landesamts für Umwelt.