Bodenentsiegelung
Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.
Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.
Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.
Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.
Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.
Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.
Entsiegelungsstrategie für das Land Brandenburg
„Entsiegelung geht uns alle an“ – so Umweltminister Axel Vogel auf der Landtagssitzung am 19. Juni 2024. „Entsiegelungen dienen der Wiederherstellung von Böden mit ihren vielfältigen Bodenfunktionen für den Wasserhaushalt, die Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.“
Unter dem Leitbild „Gemeinsam handeln für mehr Bodenschutz durch Entsiegelung im Land Brandenburg“ verfolgt die Strategie das Ziel, nicht mehr genutzte, versiegelte Flächen zu entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.
Entsiegelungsstrategie für das Land Brandenburg
„Entsiegelung geht uns alle an“ – so Umweltminister Axel Vogel auf der Landtagssitzung am 19. Juni 2024. „Entsiegelungen dienen der Wiederherstellung von Böden mit ihren vielfältigen Bodenfunktionen für den Wasserhaushalt, die Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.“
Unter dem Leitbild „Gemeinsam handeln für mehr Bodenschutz durch Entsiegelung im Land Brandenburg“ verfolgt die Strategie das Ziel, nicht mehr genutzte, versiegelte Flächen zu entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.
Die Strategie formuliert somit ein ambitioniertes Ziel für mehr Entsiegelung im Land Brandenburg.
Für die Umsetzung der Strategie und deren Zielerreichung wurden Vorschläge für Instrumente und Werkzeuge in Form von Steckbriefen erarbeitet, die sich
- den Handlungszielen Steuerung von Entsiegelung,
- der Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und
- der Durchführung von Entsiegelung zuordnen lassen.
Darüber hinaus wurden Maßnahmenvorschläge für Monitoring und Kommunikation entwickelt.
Eine Entsiegelung über Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung ist nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag im komplexen Thema „Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme“ zu leisten. Die Steuerung von Flächenneuinanspruchnahme oder Neuversiegelung waren nicht Gegenstand der Strategie.
Förderprogramme
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Seit dem 1. Februar 2024 ist die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) veröffentlicht worden.
Im Rahmen der Richtlinie sind Bodenentsiegelungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen als Teil der direkt geförderten Maßnahmen zur Schaffung von Naturoasen oder als Aufwertungsmaßnahmen zu naturnahen Grünflächen förderfähig. Die Kosten für die Entsiegelungsmaßnahmen sollen dabei nicht mehr als 20 Prozent der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen. Abriss beziehungsweise Rückbau von Hochbauten sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen sind nicht förderfähig.
Die Antragsstellung ist seit dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Skizzeneinreichungen waren vom 1. August bis 30. September 2023 möglich. Die Bewertungsphase läuft. Die ZUG informiert alle Skizzeneinreichenden über die Ergebnisse.
Die Strategie formuliert somit ein ambitioniertes Ziel für mehr Entsiegelung im Land Brandenburg.
Für die Umsetzung der Strategie und deren Zielerreichung wurden Vorschläge für Instrumente und Werkzeuge in Form von Steckbriefen erarbeitet, die sich
- den Handlungszielen Steuerung von Entsiegelung,
- der Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und
- der Durchführung von Entsiegelung zuordnen lassen.
Darüber hinaus wurden Maßnahmenvorschläge für Monitoring und Kommunikation entwickelt.
Eine Entsiegelung über Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung ist nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag im komplexen Thema „Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme“ zu leisten. Die Steuerung von Flächenneuinanspruchnahme oder Neuversiegelung waren nicht Gegenstand der Strategie.
Förderprogramme
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Seit dem 1. Februar 2024 ist die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) veröffentlicht worden.
Im Rahmen der Richtlinie sind Bodenentsiegelungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen als Teil der direkt geförderten Maßnahmen zur Schaffung von Naturoasen oder als Aufwertungsmaßnahmen zu naturnahen Grünflächen förderfähig. Die Kosten für die Entsiegelungsmaßnahmen sollen dabei nicht mehr als 20 Prozent der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen. Abriss beziehungsweise Rückbau von Hochbauten sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen sind nicht förderfähig.
Die Antragsstellung ist seit dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Skizzeneinreichungen waren vom 1. August bis 30. September 2023 möglich. Die Bewertungsphase läuft. Die ZUG informiert alle Skizzeneinreichenden über die Ergebnisse.