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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

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Industrieanlagen und Gewerbebetriebe, die besondere Auswirkungen auf die Umwelt haben, bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Genehmigung ist konzentrierend. Sie schließt einige andere gesetzliche Zulassungen ein (zum Beispiel bau- und arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen sowie einige Entscheidungen nach wasserrechtlichen Vorschriften).

Für die Genehmigungsverfahren nach BImSchG sind im Land Brandenburg die drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West im Landesamt für Umwelt (LfU) verantwortlich.

Die Genehmigungspflicht von Anlagen richtet sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Im Land Brandenburg werden derzeit circa 6.650 solcher Anlagen betrieben. Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen regelt auch, mit welchem Genehmigungsverfahren diese Anlagen zugelassen werden: förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und vereinfachte Verfahren. Dies ist mit den Buchstaben G beziehungsweise V in der Spalte c des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet. Anlagen, die mit dem Buchstaben E in der Spalte d des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet sind, unterliegen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL). Ein förmliches Verfahren ist außerdem unabhängig von der Kennzeichnung in Spalte c durchzuführen, wenn der Antragsteller dies beantragt oder wenn für die Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden muss.

Eine kurze Übersicht mit häufig gestellten Fragen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie auf unserer Seite "Frage und Antworten (FAQ)". Für ausführliche Informationen lohnt sich ein Blick in unseren "Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz".

Auf der Suche nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen (WKA) sind in den letzten Jahren auch Waldflächen in den Blick gerückt. Neben den in der freien Landschaft an WKA zu stellenden hohen Anforderungen im Hinblick auf den größtmöglichen Schutz der Nachbarschaft und zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, führen die Besonderheiten von Waldstandorten zu zusätzlichen Anforderungen. Auf unserer FAQ-Seite „Windkraft im Wald“ finden Sie hierzu Informationen. Aufgrund der aktuell zahlreichen Rechtsentwicklungen auf Bundesebene wird diese Seite fortlaufend aktualisiert und überarbeitet.

Industrieanlagen und Gewerbebetriebe, die besondere Auswirkungen auf die Umwelt haben, bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Genehmigung ist konzentrierend. Sie schließt einige andere gesetzliche Zulassungen ein (zum Beispiel bau- und arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen sowie einige Entscheidungen nach wasserrechtlichen Vorschriften).

Für die Genehmigungsverfahren nach BImSchG sind im Land Brandenburg die drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West im Landesamt für Umwelt (LfU) verantwortlich.

Die Genehmigungspflicht von Anlagen richtet sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Im Land Brandenburg werden derzeit circa 6.650 solcher Anlagen betrieben. Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen regelt auch, mit welchem Genehmigungsverfahren diese Anlagen zugelassen werden: förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und vereinfachte Verfahren. Dies ist mit den Buchstaben G beziehungsweise V in der Spalte c des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet. Anlagen, die mit dem Buchstaben E in der Spalte d des Anhangs 1 zur 4. BImSchV gekennzeichnet sind, unterliegen der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL). Ein förmliches Verfahren ist außerdem unabhängig von der Kennzeichnung in Spalte c durchzuführen, wenn der Antragsteller dies beantragt oder wenn für die Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden muss.

Eine kurze Übersicht mit häufig gestellten Fragen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie auf unserer Seite "Frage und Antworten (FAQ)". Für ausführliche Informationen lohnt sich ein Blick in unseren "Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz".

Auf der Suche nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen (WKA) sind in den letzten Jahren auch Waldflächen in den Blick gerückt. Neben den in der freien Landschaft an WKA zu stellenden hohen Anforderungen im Hinblick auf den größtmöglichen Schutz der Nachbarschaft und zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, führen die Besonderheiten von Waldstandorten zu zusätzlichen Anforderungen. Auf unserer FAQ-Seite „Windkraft im Wald“ finden Sie hierzu Informationen. Aufgrund der aktuell zahlreichen Rechtsentwicklungen auf Bundesebene wird diese Seite fortlaufend aktualisiert und überarbeitet.

Fragen und Antworten

  • Was wird genehmigt?

    Genehmigt werden Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung von Gewerbe- und Industrieanlagen, die starke Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft haben. Die Anlagenarten sind im Anhang der 4. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) genannt.

    Genehmigt werden Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung von Gewerbe- und Industrieanlagen, die starke Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft haben. Die Anlagenarten sind im Anhang der 4. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) genannt.

  • Wer genehmigt?

    Das Genehmigungsverfahren wird in der Abteilung Technischer Umweltschutz (T 1) des Landesamtes für Umwelt (LfU) durchgeführt.

    Das Genehmigungsverfahren wird in der Abteilung Technischer Umweltschutz (T 1) des Landesamtes für Umwelt (LfU) durchgeführt.

  • Wie wird genehmigt?

    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren. Sie schließt fast alle sonstigen Zulassungen ein, wie Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder Zustimmungen der Straßenbaubehörde. Nicht eingeschlossen sind wasserrechtliche Erlaubnisse, für die ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

    Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob alle Vorschriften bezüglich

    • Reinhaltung der Luft,
    • Schutz vor Lärm,
    • Abfallvermeidung und -verwertung,
    • Naturschutz,
    • Gewässerschutz,
    • Arbeitsschutz und
    • Anlagensicherheit

    eingehalten werden.

    Des Weiteren ist der Stand der Technik einzuhalten. Zur Prüfung beteiligt das Landesamt für Umwelt alle betroffenen Behörden.

    Das Genehmigungsverfahren wird entweder als förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für bestimmte Anlagenarten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren. Sie schließt fast alle sonstigen Zulassungen ein, wie Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder Zustimmungen der Straßenbaubehörde. Nicht eingeschlossen sind wasserrechtliche Erlaubnisse, für die ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

    Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob alle Vorschriften bezüglich

    • Reinhaltung der Luft,
    • Schutz vor Lärm,
    • Abfallvermeidung und -verwertung,
    • Naturschutz,
    • Gewässerschutz,
    • Arbeitsschutz und
    • Anlagensicherheit

    eingehalten werden.

    Des Weiteren ist der Stand der Technik einzuhalten. Zur Prüfung beteiligt das Landesamt für Umwelt alle betroffenen Behörden.

    Das Genehmigungsverfahren wird entweder als förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für bestimmte Anlagenarten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

  • Bekanntmachungen/Anzeige

    Bekanntmachungen

    Das Landesamt für Umwelt gibt im Amtsblatt für das Land Brandenburg und im Internet

    • die Anträge auf Genehmigung 
    • die Entscheidungen des Landesamtes für Umwelt zu Genehmigungsanträgen
    • die Entscheidungen des Landesamtes für Umwelt über die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

    öffentlich bekannt. (siehe Öffentliche Bekanntmachungen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen).

    Anzeige

    Für unwesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage, die nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt entfalten können, kann im Einzelfall eine Anzeige ausreichend sein.

    Bekanntmachungen

    Das Landesamt für Umwelt gibt im Amtsblatt für das Land Brandenburg und im Internet

    • die Anträge auf Genehmigung 
    • die Entscheidungen des Landesamtes für Umwelt zu Genehmigungsanträgen
    • die Entscheidungen des Landesamtes für Umwelt über die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

    öffentlich bekannt. (siehe Öffentliche Bekanntmachungen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen).

    Anzeige

    Für unwesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage, die nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt entfalten können, kann im Einzelfall eine Anzeige ausreichend sein.

  • Antragstellung

    Bevor ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt wird, sollte in einer möglichst frühen Phase der Planung ein Vorgespräch mit dem Landesamt für Umwelt geführt werden. Dort sind die Informationen über die auszufüllenden Formulare und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet ein zusätzliches Beratungsangebot, in dem ein Genehmigungslotse nützliche Hinweise zur Vorbereitung auf ein Genehmigungsverfahren gibt.

    Bevor ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt wird, sollte in einer möglichst frühen Phase der Planung ein Vorgespräch mit dem Landesamt für Umwelt geführt werden. Dort sind die Informationen über die auszufüllenden Formulare und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet ein zusätzliches Beratungsangebot, in dem ein Genehmigungslotse nützliche Hinweise zur Vorbereitung auf ein Genehmigungsverfahren gibt.

  • Antragssoftware ELiA

    Die Anträge erstellen Sie mit dem elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragstellungsprogramm ELiA. Das Programm bietet Ihnen auch Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.

    Details zum Programm und zum elektronischen Versand unter Genehmigungsanträge online.

    Die Anträge erstellen Sie mit dem elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragstellungsprogramm ELiA. Das Programm bietet Ihnen auch Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.

    Details zum Programm und zum elektronischen Versand unter Genehmigungsanträge online.