Information/Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß den Paragraphen 47 c und d Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Kommunen, für die durch die aktuelle Umgebungslärmkartierung 2012 belastete Menschen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen wurden, verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne neu aufzustellen. Soweit ein Lärmaktionsplan bereits vorhanden ist, muss dieser überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Gleiches gilt für Kommunen in der Nähe der Großflughäfen Berlin-Schönefeld (BER) und Berlin-Tegel sowie für die Landeshauptstadt Potsdam als Ballungsraum. Im Rahmen einer Lärmaktionsplanung sind Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.
Dabei ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit der Mitwirkung einzuräumen. Hierzu sollten die örtlichen Kontaktangebote der jeweiligen kommunalen Verwaltung genutzt werden. Beiträge können natürlich auch direkt an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gesendet werden. Die in Brandenburg lärmkartierten und zur Lärmaktionsplanung verpflichteten Kommunen sind in der Tabelle „Liste kartierungspflichtiger Gemeinden“ in der Kartenanwendung zur Lärmkartierung aufgeführt.
Eine zentrale Auftaktveranstaltung zur aktuellen 4. Stufe der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2022/24 fand am 15. November 2022 in Potsdam statt. Die dort gehaltenen Vorträge sind auf unserer Internetseite „Umgebungslärm“ unter „Downloads“ erhältlich.
Gemäß den Paragraphen 47 c und d Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Kommunen, für die durch die aktuelle Umgebungslärmkartierung 2012 belastete Menschen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen wurden, verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne neu aufzustellen. Soweit ein Lärmaktionsplan bereits vorhanden ist, muss dieser überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Gleiches gilt für Kommunen in der Nähe der Großflughäfen Berlin-Schönefeld (BER) und Berlin-Tegel sowie für die Landeshauptstadt Potsdam als Ballungsraum. Im Rahmen einer Lärmaktionsplanung sind Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.
Dabei ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit der Mitwirkung einzuräumen. Hierzu sollten die örtlichen Kontaktangebote der jeweiligen kommunalen Verwaltung genutzt werden. Beiträge können natürlich auch direkt an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gesendet werden. Die in Brandenburg lärmkartierten und zur Lärmaktionsplanung verpflichteten Kommunen sind in der Tabelle „Liste kartierungspflichtiger Gemeinden“ in der Kartenanwendung zur Lärmkartierung aufgeführt.
Eine zentrale Auftaktveranstaltung zur aktuellen 4. Stufe der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2022/24 fand am 15. November 2022 in Potsdam statt. Die dort gehaltenen Vorträge sind auf unserer Internetseite „Umgebungslärm“ unter „Downloads“ erhältlich.