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Luft

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Für unsere Gesundheit und die natürliche Umwelt ist saubere Luft überlebenswichtig. Deren Qualität wird durch menschliche Aktivitäten jedoch stark beeinflusst, vor allem durch den Ausstoß von Luftschadstoffen (Emissionen). Feinstaub, Stickstoffdioxid, Ozon und Schwefeldioxid gehören dabei zu den wichtigsten Schadstoffen. Deren Hauptquellen sind Energieerzeugung, Holzverbrennung, Straßenverkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallbehandlung. Hohe Konzentrationen dieser Stoffe können der Gesundheit schaden und auch Ökosysteme schädigen.

Die Sicherung der Luftqualität ist darum eine wichtige gesetzliche Aufgabe. Sie wird in der Europäischen Union (EU) durch die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) geregelt. Darin sind unter anderem verbindliche Luftschadstoffgrenzwerte festgelegt. Die Anforderungen dieser Richtlinie werden in Deutschland mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. Bundes-Immissionsschutzverordung (BImSchV) umgesetzt. Nationale Verpflichtungen zur Emissionsminderung sowie Emissionsnormen für die einzelnen Schadstoffquellen (zum Beispiel Abgasnormen für Kraftfahrzeuge) sind weitere Elemente der europäischen Luftreinhaltepolitik. Voraussichtlich Ende 2024 wird eine überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie in Kraft treten. Sie enthält deutlich verschärfte Grenzwerte für Luftschadstoffe. Diese sollen spätestens ab 2030 eingehalten werden und orientieren sich an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Zur Überprüfung der aktuellen Luftqualität in Brandenburg werden die Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen kontinuierlich ermittelt und beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt ein landesweites Luftqualitätsmessnetz. Noch bis 2017 kam es in Potsdam und bis 2014 in Frankfurt (Oder) und Cottbus zu regelmäßigen Überschreitungen bei Schadstoff-Grenzwerten. Nach der Aufstellung und Umsetzung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen, die vor allem verkehrsbelastete Straßenabschnitte betrafen, werden dort die gesetzlichen Grenzwerte wie überall in Brandenburg dauerhaft eingehalten. Dennoch bleibt die Sicherung der Luftqualität, auch mit Blick auf die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, eine wichtige Herausforderung für die Landes- und Kommunalpolitik.

Für unsere Gesundheit und die natürliche Umwelt ist saubere Luft überlebenswichtig. Deren Qualität wird durch menschliche Aktivitäten jedoch stark beeinflusst, vor allem durch den Ausstoß von Luftschadstoffen (Emissionen). Feinstaub, Stickstoffdioxid, Ozon und Schwefeldioxid gehören dabei zu den wichtigsten Schadstoffen. Deren Hauptquellen sind Energieerzeugung, Holzverbrennung, Straßenverkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallbehandlung. Hohe Konzentrationen dieser Stoffe können der Gesundheit schaden und auch Ökosysteme schädigen.

Die Sicherung der Luftqualität ist darum eine wichtige gesetzliche Aufgabe. Sie wird in der Europäischen Union (EU) durch die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) geregelt. Darin sind unter anderem verbindliche Luftschadstoffgrenzwerte festgelegt. Die Anforderungen dieser Richtlinie werden in Deutschland mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. Bundes-Immissionsschutzverordung (BImSchV) umgesetzt. Nationale Verpflichtungen zur Emissionsminderung sowie Emissionsnormen für die einzelnen Schadstoffquellen (zum Beispiel Abgasnormen für Kraftfahrzeuge) sind weitere Elemente der europäischen Luftreinhaltepolitik. Voraussichtlich Ende 2024 wird eine überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie in Kraft treten. Sie enthält deutlich verschärfte Grenzwerte für Luftschadstoffe. Diese sollen spätestens ab 2030 eingehalten werden und orientieren sich an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Zur Überprüfung der aktuellen Luftqualität in Brandenburg werden die Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen kontinuierlich ermittelt und beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt ein landesweites Luftqualitätsmessnetz. Noch bis 2017 kam es in Potsdam und bis 2014 in Frankfurt (Oder) und Cottbus zu regelmäßigen Überschreitungen bei Schadstoff-Grenzwerten. Nach der Aufstellung und Umsetzung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen, die vor allem verkehrsbelastete Straßenabschnitte betrafen, werden dort die gesetzlichen Grenzwerte wie überall in Brandenburg dauerhaft eingehalten. Dennoch bleibt die Sicherung der Luftqualität, auch mit Blick auf die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, eine wichtige Herausforderung für die Landes- und Kommunalpolitik.

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