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Luft

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Saubere Luft ist überlebenswichtig – für unsere Gesundheit und die Umwelt. Doch menschliche Aktivitäten belasten die Luftqualität erheblich, insbesondere durch den Ausstoß von Luftschadstoffen (Emissionen) wie Feinstaub, Stickstoffdioxid oder Ozon. Hauptquellen dieser Schadstoffe sind Energieerzeugung, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallbehandlung. Hohe Konzentrationen dieser Stoffe gefährden nicht nur die Gesundheit, sondern auch Ökosysteme.

Die Sicherung der Luftqualität ist eine zentrale gesetzliche Aufgabe, die auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 2024/2881 („Luftqualitätsrichtlinie“) geregelt wird. Diese neue Richtlinie, die im November 2024 in Kraft trat, sieht unter anderem vor:

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe (Umsetzung bis 2030), die sich an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren
  • Erhöhte Anforderungen an die Schadstoffmessungen und an die Information der Öffentlichkeit
  • Anpassung nationaler Regelungen bis Ende 2026.

In Deutschland wird die Richtlinie durch eine Anpassung der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung umgesetzt. Ergänzt wird die europäische Luftreinhaltungspolitik durch zusätzliche nationale Vorgaben für Emissionsminderungen oder Abgasnormen für Fahrzeuge.

In Brandenburg überwacht das Landesamt für Umwelt die Luftqualität mit einem Messnetz. Die zuvor registrierten Überschreitungen von Grenzwerten (zum Beispiel bis 2017 in Potsdam) konnten durch Maßnahmen wie Luftreinhaltepläne reduziert werden. Seit Ende der 2010er Jahre werden die bisherigen gesetzlichen Grenzwerte überall in Brandenburg dauerhaft eingehalten. Mit der neuen EU-Richtlinie bleibt die Sicherung der Luftqualität jedoch eine zentrale Herausforderung für die Landes- und Kommunalpolitik.

Saubere Luft ist überlebenswichtig – für unsere Gesundheit und die Umwelt. Doch menschliche Aktivitäten belasten die Luftqualität erheblich, insbesondere durch den Ausstoß von Luftschadstoffen (Emissionen) wie Feinstaub, Stickstoffdioxid oder Ozon. Hauptquellen dieser Schadstoffe sind Energieerzeugung, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallbehandlung. Hohe Konzentrationen dieser Stoffe gefährden nicht nur die Gesundheit, sondern auch Ökosysteme.

Die Sicherung der Luftqualität ist eine zentrale gesetzliche Aufgabe, die auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 2024/2881 („Luftqualitätsrichtlinie“) geregelt wird. Diese neue Richtlinie, die im November 2024 in Kraft trat, sieht unter anderem vor:

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe (Umsetzung bis 2030), die sich an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren
  • Erhöhte Anforderungen an die Schadstoffmessungen und an die Information der Öffentlichkeit
  • Anpassung nationaler Regelungen bis Ende 2026.

In Deutschland wird die Richtlinie durch eine Anpassung der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung umgesetzt. Ergänzt wird die europäische Luftreinhaltungspolitik durch zusätzliche nationale Vorgaben für Emissionsminderungen oder Abgasnormen für Fahrzeuge.

In Brandenburg überwacht das Landesamt für Umwelt die Luftqualität mit einem Messnetz. Die zuvor registrierten Überschreitungen von Grenzwerten (zum Beispiel bis 2017 in Potsdam) konnten durch Maßnahmen wie Luftreinhaltepläne reduziert werden. Seit Ende der 2010er Jahre werden die bisherigen gesetzlichen Grenzwerte überall in Brandenburg dauerhaft eingehalten. Mit der neuen EU-Richtlinie bleibt die Sicherung der Luftqualität jedoch eine zentrale Herausforderung für die Landes- und Kommunalpolitik.

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