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Feinstaub – Gefahr für die Atemluft

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Feinstäube sind Feststoffpartikel, die als sogenannter Schwebstaub lange in der Luft verweilen und dadurch auch in die Atemwege gelangen können. Sie werden nach ihrer Teilchengröße in PM10 (inhalierbarer Schwebstaub), PM2,5 (lungengängiger Schwebstaub) und in PM0,1 (ultrafeine Partikel - UFP) eingeteilt. Entsprechende Begriffsbestimmungen für PM10 (Partikel < 10 Mikrometer) und PM2,5 (Partikel < 2,5 Mikrometer) sowie einheitliche Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) festgelegt. Nach aktuellen Erkenntnissen können auch von den ultrafeinen Partikeln (UFP) schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit ausgehen. Allerdings existieren für UFP noch keine wissenschaftlich abgesicherten und rechtlich verbindliche Richt- und Grenzwerte. Dennoch werden durch Landesamt für Umwelt aktuelle UFP-Daten vor allem im Umfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) bereits erfasst, ausgewertet und veröffentlicht.

Die Quellen für Feinstäube sind unterschiedlich. Sie können auf natürliche Weise durch Sandstürme, Waldbrände oder Vulkanausbrüche entstehen. Weitere, dem Menschen zuzuordnende Ursachen sind vor allem der Straßenverkehr, industrielle Produktionsprozesse, die Verbrennung fossiler Rohstoffe bei der Energieerzeugung sowie Warenumschlagprozesse – aber auch Holzfeuerungen bei Kaminöfen in Privathaushalten.

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub betreffen nicht nur die Atemwege. Je kleiner die Feinstaubpartikel sind, desto weiter können sie über die Atemluft in andere Organe vordringen. Feinstaubbelastungen können Nasennebenhöhlenentzündungen, Bronchitis, Asthma bis hin zu Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Den gesundheitlichen Gefährdungen durch Feinstaub unterliegen vor allem sehr junge und sehr alte Menschen.

Die aus dem Straßenverkehr resultierenden Feinstaubimmissionen konnten im Land Brandenburg in den letzten Jahren spürbar gesenkt werden. Das lag nicht zuletzt an der gesetzlich verpflichtenden Ausrüstung neuer Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern. Die aktuellen, durch EU- und Bundesrecht festgelegten Grenzwerte für Feinstaub PM10 (Jahresmittelwert 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3); Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 an höchstens 35 Tagen im Jahr) werden gegenwärtig überall in Brandenburg eingehalten.

Feinstäube sind Feststoffpartikel, die als sogenannter Schwebstaub lange in der Luft verweilen und dadurch auch in die Atemwege gelangen können. Sie werden nach ihrer Teilchengröße in PM10 (inhalierbarer Schwebstaub), PM2,5 (lungengängiger Schwebstaub) und in PM0,1 (ultrafeine Partikel - UFP) eingeteilt. Entsprechende Begriffsbestimmungen für PM10 (Partikel < 10 Mikrometer) und PM2,5 (Partikel < 2,5 Mikrometer) sowie einheitliche Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit sind in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) festgelegt. Nach aktuellen Erkenntnissen können auch von den ultrafeinen Partikeln (UFP) schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit ausgehen. Allerdings existieren für UFP noch keine wissenschaftlich abgesicherten und rechtlich verbindliche Richt- und Grenzwerte. Dennoch werden durch Landesamt für Umwelt aktuelle UFP-Daten vor allem im Umfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) bereits erfasst, ausgewertet und veröffentlicht.

Die Quellen für Feinstäube sind unterschiedlich. Sie können auf natürliche Weise durch Sandstürme, Waldbrände oder Vulkanausbrüche entstehen. Weitere, dem Menschen zuzuordnende Ursachen sind vor allem der Straßenverkehr, industrielle Produktionsprozesse, die Verbrennung fossiler Rohstoffe bei der Energieerzeugung sowie Warenumschlagprozesse – aber auch Holzfeuerungen bei Kaminöfen in Privathaushalten.

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub betreffen nicht nur die Atemwege. Je kleiner die Feinstaubpartikel sind, desto weiter können sie über die Atemluft in andere Organe vordringen. Feinstaubbelastungen können Nasennebenhöhlenentzündungen, Bronchitis, Asthma bis hin zu Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Den gesundheitlichen Gefährdungen durch Feinstaub unterliegen vor allem sehr junge und sehr alte Menschen.

Die aus dem Straßenverkehr resultierenden Feinstaubimmissionen konnten im Land Brandenburg in den letzten Jahren spürbar gesenkt werden. Das lag nicht zuletzt an der gesetzlich verpflichtenden Ausrüstung neuer Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern. Die aktuellen, durch EU- und Bundesrecht festgelegten Grenzwerte für Feinstaub PM10 (Jahresmittelwert 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3); Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 an höchstens 35 Tagen im Jahr) werden gegenwärtig überall in Brandenburg eingehalten.

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