Allgemeine Vereinbarung zu Kanusport und Naturschutz
Mit einer gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung setzen der Landessportbund Brandenburg e.V. und der Landes-Kanu-Verband Brandenburg (LKV) mit den zuständigen Ministerien für Bildung sowie für Umwelt Maßstäbe für den Interessenausgleich von Sport und Naturschutz. In der Vereinbarung werden Grundsätze und Maßnahmen zur naturverträglichen Sportausübung bei der Befahrung sensibler Wasserwanderwege im Land Brandenburg festgelegt.
"Die Vereinbarung ist ein Gewinn für den Tourismus und die Umwelt unseres Landes. Denn wir müssen unsere natürlichen Schönheiten erhalten und unseren sportorientierten Gästen Zugang zu diesen Schönheiten gewähren. Das geht nur im gegenseitigen Ausgleich", sagten die damalig zuständigen Minister Rupprecht und Woidke. "Mit Unterzeichnung einer Vereinbarung verpflichten sich die Partner, die touristische Nutzung der Gewässer sowie die Schaffung von Wasserwanderwegen im gegenseitigen Einvernehmen zu koordinieren."
Sport und Naturschutz unterstreichen mit der Vereinbarung das gemeinsame Ziel der Erhaltung und des Schutzes dieser ökologisch intakten Naturräume. Behörden und Verbände wollen künftig noch enger zusammen arbeiten und attraktivere Angebote für einen naturverträglichen Kanutourismus in Brandenburg ermöglichen.
Wenn beispielsweise in sensiblen Bereichen (vor allem Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete) aus naturschutzfachlicher Sicht Nutzungsbeschränkungen erforderlich sind, soll gemeinsam nach differenzierten Lösungen gesucht werden. Besonders sensible Bereiche in Naturschutzgebieten, in denen ein Kanubefahrungsverbot festgesetzt wird, werden von den Sportverbänden anerkannt.
Der LKV wird seine Mitglieder über die Vereinbarung unterrichten sowie in Fortbildungsprogrammen über die Bereiche Ökologie, Naturschutz sowie naturverträgliche Sportausübung Kenntnisse vermitteln. In Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden sollen Mitglieder des LKV auch Gewässerpflegemaßnahmen durchführen.
Welche Einzelregelungen für das Befahren von Gewässern bestehen, darüber informiert der Landes-Kanu-Verband Brandenburg e.V.. Bei Bauten an Wehren, Schleusen oder Staudämme wird künftig geprüft, inwieweit die Kanu-Befahrbarkeit erleichtert werden kann.
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg unterstützt aktiv die Umweltbildungsarbeit des LKV etwa durch die Bereitstellung von Referenten für Ökologieschulungen und zum Erwerb von Zertifikaten/Lizenzen für naturverträgliches Kanuwandern.
Vereinbarung zur Erhaltung der kanusportlich relevanten FFH-Gebiete
Über das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, zu dem auch FFH-Gebiete gehören, werden auch Fließ- und Standgewässer als wertvolle Lebensräume wildlebender Tiere und seltener Pflanzen bewahrt. Unter Beachtung des Schutzzwecks soll auf den Gewässern, die nicht als Naturschutzgebiet gesichert sind, die Freizeitnutzung erhalten werden.
Hierzu hat das damalige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (jetzt Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft) mit dem Landes-Kanu-Verband Brandenburg e.V. eine Vereinbarung zum Erhalt kanusportlich relevanter FFH-Gebiete getroffen. Im Kern geht es um die Einhaltung gemeinsam erarbeiteter Regeln beim Befahren von Gewässern, die Teil der FFH-Meldung des Landes Brandenburg sind.
Der Kanuverband ist der erste Sportverband des Landes, der mit der Naturschutzverwaltung eine solche Vereinbarung abgeschlossen hat. Auf einer Reihe von FFH-Gewässern, die in der Vereinbarung als Kategorie 1 geführt werden, gelten die "Zehn goldenen Regeln des Wassersports" und das "Leitbild Kanusport" des Deutschen Kanu-Verbandes. Besonders sensible Gewässerabschnitte werden als Kategorie 2 geführt. Hier werden jeweils konkrete Regelungen vereinbart, die die wassersportliche Nutzung betreffen.
Mit einer gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung setzen der Landessportbund Brandenburg e.V. und der Landes-Kanu-Verband Brandenburg (LKV) mit den zuständigen Ministerien für Bildung sowie für Umwelt Maßstäbe für den Interessenausgleich von Sport und Naturschutz. In der Vereinbarung werden Grundsätze und Maßnahmen zur naturverträglichen Sportausübung bei der Befahrung sensibler Wasserwanderwege im Land Brandenburg festgelegt.
"Die Vereinbarung ist ein Gewinn für den Tourismus und die Umwelt unseres Landes. Denn wir müssen unsere natürlichen Schönheiten erhalten und unseren sportorientierten Gästen Zugang zu diesen Schönheiten gewähren. Das geht nur im gegenseitigen Ausgleich", sagten die damalig zuständigen Minister Rupprecht und Woidke. "Mit Unterzeichnung einer Vereinbarung verpflichten sich die Partner, die touristische Nutzung der Gewässer sowie die Schaffung von Wasserwanderwegen im gegenseitigen Einvernehmen zu koordinieren."
Sport und Naturschutz unterstreichen mit der Vereinbarung das gemeinsame Ziel der Erhaltung und des Schutzes dieser ökologisch intakten Naturräume. Behörden und Verbände wollen künftig noch enger zusammen arbeiten und attraktivere Angebote für einen naturverträglichen Kanutourismus in Brandenburg ermöglichen.
Wenn beispielsweise in sensiblen Bereichen (vor allem Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete) aus naturschutzfachlicher Sicht Nutzungsbeschränkungen erforderlich sind, soll gemeinsam nach differenzierten Lösungen gesucht werden. Besonders sensible Bereiche in Naturschutzgebieten, in denen ein Kanubefahrungsverbot festgesetzt wird, werden von den Sportverbänden anerkannt.
Der LKV wird seine Mitglieder über die Vereinbarung unterrichten sowie in Fortbildungsprogrammen über die Bereiche Ökologie, Naturschutz sowie naturverträgliche Sportausübung Kenntnisse vermitteln. In Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden sollen Mitglieder des LKV auch Gewässerpflegemaßnahmen durchführen.
Welche Einzelregelungen für das Befahren von Gewässern bestehen, darüber informiert der Landes-Kanu-Verband Brandenburg e.V.. Bei Bauten an Wehren, Schleusen oder Staudämme wird künftig geprüft, inwieweit die Kanu-Befahrbarkeit erleichtert werden kann.
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg unterstützt aktiv die Umweltbildungsarbeit des LKV etwa durch die Bereitstellung von Referenten für Ökologieschulungen und zum Erwerb von Zertifikaten/Lizenzen für naturverträgliches Kanuwandern.
Vereinbarung zur Erhaltung der kanusportlich relevanten FFH-Gebiete
Über das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, zu dem auch FFH-Gebiete gehören, werden auch Fließ- und Standgewässer als wertvolle Lebensräume wildlebender Tiere und seltener Pflanzen bewahrt. Unter Beachtung des Schutzzwecks soll auf den Gewässern, die nicht als Naturschutzgebiet gesichert sind, die Freizeitnutzung erhalten werden.
Hierzu hat das damalige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (jetzt Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft) mit dem Landes-Kanu-Verband Brandenburg e.V. eine Vereinbarung zum Erhalt kanusportlich relevanter FFH-Gebiete getroffen. Im Kern geht es um die Einhaltung gemeinsam erarbeiteter Regeln beim Befahren von Gewässern, die Teil der FFH-Meldung des Landes Brandenburg sind.
Der Kanuverband ist der erste Sportverband des Landes, der mit der Naturschutzverwaltung eine solche Vereinbarung abgeschlossen hat. Auf einer Reihe von FFH-Gewässern, die in der Vereinbarung als Kategorie 1 geführt werden, gelten die "Zehn goldenen Regeln des Wassersports" und das "Leitbild Kanusport" des Deutschen Kanu-Verbandes. Besonders sensible Gewässerabschnitte werden als Kategorie 2 geführt. Hier werden jeweils konkrete Regelungen vereinbart, die die wassersportliche Nutzung betreffen.