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Landschaftsrahmenpläne

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Einbindung der Landschaftrahmenpläne in die gesetzliche Planungshierarchie

Die gemäß der Paragraphen 9 und 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufzustellenden Landschaftsrahmenpläne sind in Brandenburg im Rahmen der Landschaftsplanungen die wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns. Strukturell sind sie grundsätzlich so aufgebaut wie das Landschaftsprogramm; sind jedoch diesem gegenüber inhaltlich und räumlich deutlich konkreter. Ihr Aufstellungsmaßstab ist Maßstab 1:50.000.

Der Landesgesetzgeber hat mit Paragraph 4 Absatz 2 Satz 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) diese wichtige Planung den unteren Naturschutzbehörden übertragen, insoweit ist er auch der einzige formelle Plan der Landkreise und Kreisfreien Städte. Allein für den Nationalpark und für die Biosphärenreservate stellt das Land die Landschaftsrahmenpläne auf.

Landschaftsrahmenpläne stellen die überörtlichen Ziele, Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes dar. Dabei dienen sie der nachhaltigen Sicherung der Biodiversität und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Beides ist für die Entwicklung des jeweiligen Landkreises von Bedeutung. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Strategische Umweltprüfung der Pläne und Programme Dritter und Planungsvorgabe für die örtliche Landschaftsplanung der Gemeinden.

Der Landschaftsrahmenplan für den Nationalpark muss zusätzlich auch die Kriterien der IUCN - Schutzgebietskategorie II, Nationalpark, beachten und mit seinen Zielen und Maßnahmen auf ihre Umsetzung gerichtet sein. Einen Überblick über die Kriterien der IUCN - Schutzgebietskategorien finden Sie auf der Website der IUCN (WWF Hintergrundinformation).

Die Landschaftsrahmenpläne für die Biosphärenreservate müssen auch die Funktionen des Rahmenkonzeptes für Biosphärenreservate erfüllen. Das Rahmenkonzept ist eine Voraussetzung für die weitere Anerkennung eines Gebiets als Biosphärenreservat. Infolge dessen sind Aufgaben und Inhalt eines solchen Rahmenkonzeptes auch Bestandteil der Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland. Einen Überblick über die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland (MAB-Nationalkomitee) finden Sie auf der Website der UNESCO.

Einbindung der Landschaftrahmenpläne in die gesetzliche Planungshierarchie

Die gemäß der Paragraphen 9 und 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufzustellenden Landschaftsrahmenpläne sind in Brandenburg im Rahmen der Landschaftsplanungen die wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns. Strukturell sind sie grundsätzlich so aufgebaut wie das Landschaftsprogramm; sind jedoch diesem gegenüber inhaltlich und räumlich deutlich konkreter. Ihr Aufstellungsmaßstab ist Maßstab 1:50.000.

Der Landesgesetzgeber hat mit Paragraph 4 Absatz 2 Satz 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) diese wichtige Planung den unteren Naturschutzbehörden übertragen, insoweit ist er auch der einzige formelle Plan der Landkreise und Kreisfreien Städte. Allein für den Nationalpark und für die Biosphärenreservate stellt das Land die Landschaftsrahmenpläne auf.

Landschaftsrahmenpläne stellen die überörtlichen Ziele, Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes dar. Dabei dienen sie der nachhaltigen Sicherung der Biodiversität und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Beides ist für die Entwicklung des jeweiligen Landkreises von Bedeutung. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Strategische Umweltprüfung der Pläne und Programme Dritter und Planungsvorgabe für die örtliche Landschaftsplanung der Gemeinden.

Der Landschaftsrahmenplan für den Nationalpark muss zusätzlich auch die Kriterien der IUCN - Schutzgebietskategorie II, Nationalpark, beachten und mit seinen Zielen und Maßnahmen auf ihre Umsetzung gerichtet sein. Einen Überblick über die Kriterien der IUCN - Schutzgebietskategorien finden Sie auf der Website der IUCN (WWF Hintergrundinformation).

Die Landschaftsrahmenpläne für die Biosphärenreservate müssen auch die Funktionen des Rahmenkonzeptes für Biosphärenreservate erfüllen. Das Rahmenkonzept ist eine Voraussetzung für die weitere Anerkennung eines Gebiets als Biosphärenreservat. Infolge dessen sind Aufgaben und Inhalt eines solchen Rahmenkonzeptes auch Bestandteil der Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland. Einen Überblick über die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland (MAB-Nationalkomitee) finden Sie auf der Website der UNESCO.

" "Stand der Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg (Grafik)
© GeoBasis-DE/LGB

Beispiele für einen Landschaftsrahmenplan (LRP):

Weitere brandenburgische Landschaftsrahmenpläne können bei der aufstellenden Behörde eingesehen werden.

Den gegenwärtigen Stand der Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg bietet unsere Karte "Stand der Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg".

" "Stand der Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg (Grafik)
© GeoBasis-DE/LGB

Beispiele für einen Landschaftsrahmenplan (LRP):

Weitere brandenburgische Landschaftsrahmenpläne können bei der aufstellenden Behörde eingesehen werden.

Den gegenwärtigen Stand der Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg bietet unsere Karte "Stand der Landschaftsrahmenplanung im Land Brandenburg".

Weiterführende Informationen

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