Finanzierungsinstrumente
Im Zuge der weiteren Umsetzung von "Natura 2000" gilt es, besonders die Land- und Forstwirtschaft als Partner für die Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume und die Sicherung der Artenvielfalt durch eine an Naturschutzziele angepasste Bewirtschaftung zu gewinnen. Die Europäische Union eröffnet durch die Verabschiedung der Agenda 2000 finanzielle Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, die durch eine naturschutzgerechte Wirtschaftsweise zur Erhaltung auch von FFH- und Vogelschutzgebieten beitragen.
So sieht die Ausgleichsrichtlinie nach Artikel 38 der Verordnung (EG) Nummer 1698/2005 vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Landwirte einen Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für umweltspezifische Einschränkungen in den besonderen Schutzgebieten vor. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen notwendige ordnungsrechtliche Nutzungseinschränkungen in Naturschutzgebieten (Natura-2000-Gebiete) ausgeglichen werden.
In Natura 2000 Gebieten, die nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind beziehungsweise keine Einschränkungen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung beinhalten, stehen vertragliche Vereinbarungen im Vordergrund. Freiwillige Maßnahmen zur Extensivierung der Landnutzung über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wird auch zukünftig ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete sein.
Die Europäische Union beabsichtigt, sich an den Kosten für die Erhaltung der besonderen Schutzgebiete zu beteiligen. Zu diesem Zweck sollen die Naturschutzförderprogramme, wie auch die Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft, stärker auf die Erfordernisse von "Natura 2000" ausgerichtet werden. Bereits heute werden Zuwendungen aus dem "LIFE-Natur" - Förderprogramm der Europäischen Union ausschließlich für solche Gebiete gewährt, die offiziell der Europäischen Kommission als FFH-Gebiet oder EG-Vogelschutzgebiet gemeldet wurden.
Im Zuge der weiteren Umsetzung von "Natura 2000" gilt es, besonders die Land- und Forstwirtschaft als Partner für die Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume und die Sicherung der Artenvielfalt durch eine an Naturschutzziele angepasste Bewirtschaftung zu gewinnen. Die Europäische Union eröffnet durch die Verabschiedung der Agenda 2000 finanzielle Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, die durch eine naturschutzgerechte Wirtschaftsweise zur Erhaltung auch von FFH- und Vogelschutzgebieten beitragen.
So sieht die Ausgleichsrichtlinie nach Artikel 38 der Verordnung (EG) Nummer 1698/2005 vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Landwirte einen Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für umweltspezifische Einschränkungen in den besonderen Schutzgebieten vor. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen notwendige ordnungsrechtliche Nutzungseinschränkungen in Naturschutzgebieten (Natura-2000-Gebiete) ausgeglichen werden.
In Natura 2000 Gebieten, die nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind beziehungsweise keine Einschränkungen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung beinhalten, stehen vertragliche Vereinbarungen im Vordergrund. Freiwillige Maßnahmen zur Extensivierung der Landnutzung über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wird auch zukünftig ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete sein.
Die Europäische Union beabsichtigt, sich an den Kosten für die Erhaltung der besonderen Schutzgebiete zu beteiligen. Zu diesem Zweck sollen die Naturschutzförderprogramme, wie auch die Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft, stärker auf die Erfordernisse von "Natura 2000" ausgerichtet werden. Bereits heute werden Zuwendungen aus dem "LIFE-Natur" - Förderprogramm der Europäischen Union ausschließlich für solche Gebiete gewährt, die offiziell der Europäischen Kommission als FFH-Gebiet oder EG-Vogelschutzgebiet gemeldet wurden.