Leitbild zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft
Das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ widmet sich dem Ziel, eine sichere und bezahlbare Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger dauerhaft sicherzustellen. Es entstand aus einem intensiven Austausch der Aufgabenträger, Fachverbände, Kommunen und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL - seit November 2019 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, MLUK) in den Jahren 2013 bis 2015. Im Ergebnis vielfältiger Dialogveranstaltungen haben die Aufgabenträger mit ihrem Abschlussbericht zum Leitbildprozess dargelegt, welche Ziele von den jeweiligen Akteuren in den kommenden Jahren verfolgt werden sollen.
Der brandenburgische Landtag sieht im Leitbild eine tragfähige Grundlage für den Umgang mit künftigen Herausforderungen in der Siedlungswasserwirtschaft. In seinem Beschluss 6/6575 „Kommunale Daseinsvorsorge sichern - Siedlungswasserwirtschaft stärken“ hatte der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, kommunale Initiativen zur Umsetzung des Leitbildes zu unterstützen.
Eine erhebliche Herausforderung für viele brandenburgische Aufgabenträger ist die demografische Entwicklung; sowohl das Wachstum in der Metropolenregion als auch Schrumpfungsprozesse in den ländlich geprägten Landesteilen ziehen spezifische Anpassungsbedarfe nach sich. Einerseits ist zu erwarten, dass die Bevölkerung außerhalb des Berliner Umlands auch in den nächsten Jahren weiter zurückgehen wird und infolge dessen die spezifische Gebührenbelastung zunimmt. Zugleich gelangen die Infrastrukturen und ortsnah verfügbaren Wasserressourcen in der Hauptstadtregion an Belastungsgrenzen. Die Anpassungsnotwendigkeit an die Klimafolgen nimmt zu.
Das MLUK hat den aktuellen Stand der Diskussionen zur Leitbild-Umsetzung aufgegriffen und mit dem Begriff „nachhaltige Strukturen“ den Rahmen zukünftiger Zielvorgaben für die brandenburgische Siedlungswasserwirtschaft formuliert. Nachhaltige Strukturen ermöglichen es den Aufgabenträgern, neben der ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben zugleich auch die notwendigen Anpassungen zu identifizieren und umzusetzen.
Unterstützende Maßnahmen des Umweltministeriums richteten sich auf konkrete Vorhaben von Aufgabenträgern für die Herausbildung nachhaltiger Strukturen. Im Mittelpunkt standen die Angebote der jetzt ausgelaufenen Richtlinie Strukturanpassung. Die Instrumente der Richtlinie setzten Anreize, bestehende Hemmnisse auf dem eigenverantwortlich gestalteten Weg in eine stärkere Organisationsform von Aufgabenträgern zu beseitigen. Die Aufgabenträger entschieden selbst, welcher Zielvorstellung sie für ihre Strukturen folgen wollten: ob durch Optimierung der eigenen Geschäftsprozesse, Kooperationen oder Zusammenschlüsse. Die aktive Begleitung von Pilotvorhaben zur Entstehung nachhaltiger Strukturen durch das MLUK ergänzte diese Unterstützungsangebote.
Die aktiv gestaltende Rolle des Umweltministeriums wird auch auf der Ebene untergesetzlicher Regelungen verdeutlicht. Mit einer grundlegenden Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und die Form ihrer Darstellung (VV ABK) wird das Ziel verfolgt, dieses wichtige Planungsinstrument wieder stärker in das Bewusstsein der Gemeinden und kommunalen Aufgabenträger zu rücken. Die aktive Auseinandersetzung mit den Regelungsinhalten der Vorschrift soll die Entwicklung strategischer Perspektiven und vorausschauendes Handeln befördern und auf diese Weise auch zu einem Baustein bei der Herausbildung nachhaltiger Strukturen werden. Die Verwaltungsvorschrift erhält eine verbesserte Struktur und greift auch aktuelle Themen, wie zum Beispiel den Umgang mit Starkregen oder mögliche Systemausfälle auf.
Auch heute genießt das Leitbild sowohl bei den Aufgabenträgern und Fachverbänden als auch in der Landespolitik ungebrochene Aufmerksamkeit. Anlässlich des Beschlusses 7/8921 „Siedlungswasserwirtschaft an neue Herausforderungen anpassen“ wurde 2024 in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und Interessenvertretungen der Siedlungswasserwirtschaft ein Abschlussbericht vorgelegt. Nach übereinstimmender Ansicht ergänzen die laufenden Aktivitäten der Landesregierung, wie zum Beispiel die Erarbeitung einer gemeinsamen Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050 oder die landesweite Wasserversorgungsplanung das Leitbild in wesentlichen Aspekten.
Das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ widmet sich dem Ziel, eine sichere und bezahlbare Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger dauerhaft sicherzustellen. Es entstand aus einem intensiven Austausch der Aufgabenträger, Fachverbände, Kommunen und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL - seit November 2019 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, MLUK) in den Jahren 2013 bis 2015. Im Ergebnis vielfältiger Dialogveranstaltungen haben die Aufgabenträger mit ihrem Abschlussbericht zum Leitbildprozess dargelegt, welche Ziele von den jeweiligen Akteuren in den kommenden Jahren verfolgt werden sollen.
Der brandenburgische Landtag sieht im Leitbild eine tragfähige Grundlage für den Umgang mit künftigen Herausforderungen in der Siedlungswasserwirtschaft. In seinem Beschluss 6/6575 „Kommunale Daseinsvorsorge sichern - Siedlungswasserwirtschaft stärken“ hatte der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, kommunale Initiativen zur Umsetzung des Leitbildes zu unterstützen.
Eine erhebliche Herausforderung für viele brandenburgische Aufgabenträger ist die demografische Entwicklung; sowohl das Wachstum in der Metropolenregion als auch Schrumpfungsprozesse in den ländlich geprägten Landesteilen ziehen spezifische Anpassungsbedarfe nach sich. Einerseits ist zu erwarten, dass die Bevölkerung außerhalb des Berliner Umlands auch in den nächsten Jahren weiter zurückgehen wird und infolge dessen die spezifische Gebührenbelastung zunimmt. Zugleich gelangen die Infrastrukturen und ortsnah verfügbaren Wasserressourcen in der Hauptstadtregion an Belastungsgrenzen. Die Anpassungsnotwendigkeit an die Klimafolgen nimmt zu.
Das MLUK hat den aktuellen Stand der Diskussionen zur Leitbild-Umsetzung aufgegriffen und mit dem Begriff „nachhaltige Strukturen“ den Rahmen zukünftiger Zielvorgaben für die brandenburgische Siedlungswasserwirtschaft formuliert. Nachhaltige Strukturen ermöglichen es den Aufgabenträgern, neben der ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben zugleich auch die notwendigen Anpassungen zu identifizieren und umzusetzen.
Unterstützende Maßnahmen des Umweltministeriums richteten sich auf konkrete Vorhaben von Aufgabenträgern für die Herausbildung nachhaltiger Strukturen. Im Mittelpunkt standen die Angebote der jetzt ausgelaufenen Richtlinie Strukturanpassung. Die Instrumente der Richtlinie setzten Anreize, bestehende Hemmnisse auf dem eigenverantwortlich gestalteten Weg in eine stärkere Organisationsform von Aufgabenträgern zu beseitigen. Die Aufgabenträger entschieden selbst, welcher Zielvorstellung sie für ihre Strukturen folgen wollten: ob durch Optimierung der eigenen Geschäftsprozesse, Kooperationen oder Zusammenschlüsse. Die aktive Begleitung von Pilotvorhaben zur Entstehung nachhaltiger Strukturen durch das MLUK ergänzte diese Unterstützungsangebote.
Die aktiv gestaltende Rolle des Umweltministeriums wird auch auf der Ebene untergesetzlicher Regelungen verdeutlicht. Mit einer grundlegenden Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und die Form ihrer Darstellung (VV ABK) wird das Ziel verfolgt, dieses wichtige Planungsinstrument wieder stärker in das Bewusstsein der Gemeinden und kommunalen Aufgabenträger zu rücken. Die aktive Auseinandersetzung mit den Regelungsinhalten der Vorschrift soll die Entwicklung strategischer Perspektiven und vorausschauendes Handeln befördern und auf diese Weise auch zu einem Baustein bei der Herausbildung nachhaltiger Strukturen werden. Die Verwaltungsvorschrift erhält eine verbesserte Struktur und greift auch aktuelle Themen, wie zum Beispiel den Umgang mit Starkregen oder mögliche Systemausfälle auf.
Auch heute genießt das Leitbild sowohl bei den Aufgabenträgern und Fachverbänden als auch in der Landespolitik ungebrochene Aufmerksamkeit. Anlässlich des Beschlusses 7/8921 „Siedlungswasserwirtschaft an neue Herausforderungen anpassen“ wurde 2024 in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und Interessenvertretungen der Siedlungswasserwirtschaft ein Abschlussbericht vorgelegt. Nach übereinstimmender Ansicht ergänzen die laufenden Aktivitäten der Landesregierung, wie zum Beispiel die Erarbeitung einer gemeinsamen Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050 oder die landesweite Wasserversorgungsplanung das Leitbild in wesentlichen Aspekten.