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Nachhaltige Strukturen in der Siedlungswasserwirtschaft

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Die Siedlungswasserwirtschaft umfasst die Trinkwasserversorgung sowie die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die Gemeinden sind für diese Aufgaben per Gesetz zuständig. Sie dürfen dabei selbst entscheiden, in welchen Organisationsstrukturen sie ihre Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen und deren Abwasser entsorgen. Eine Gemeinde kann diese Aufgaben zum Beispiel alleine erledigen oder in interkommunaler Zusammenarbeit. So können mehrere Gemeinden einen Zweckverband gründen und die Trinkwasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung auf ihn übertragen. Etwa die Hälfte der Aufgabenträger in der Siedlungswasserwirtschaft ist heute als Zweckverband organisiert. Überdies gestattet das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) zahlreiche weitere Strukturen, sowohl nach öffentlichem als auch nach privatem Recht. Eine detaillierte Übersicht hierzu bietet der Bericht der Landesregierung „In Kooperation – gemeinsam stark“ aus dem Jahr 2018 (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/9407). Darüber hinaus stellen fachliche Netzwerke wie zum Beispiel die KOWAB – Kooperationen Wasser und Abwasser oder die Brandenburgische Wasserakademie Möglichkeiten zur Kooperation bereit. Hierin kann ein Aufgabenträger beispielsweise am Wissen und den Erfahrungen seiner Branchenkollegen teilhaben, ohne hierfür in der eigenen Organisation Ressourcen bereitstellen zu müssen.

Für jede Organisationsstruktur steht zunächst eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung zur Daseinsvorsorge im Vordergrund. Sie ist unabdingbare Grundlage jeglichen Handelns. Äußere Entwicklungen, wie der strukturelle Wandel in den Regionen, der demografische Wandel oder wachsende Umweltanforderungen verändern jedoch die Rahmenbedingungen, unter denen die Aufgabenträger wirtschaften. Diese Veränderungen können nach sich ziehen, dass auch ein gut wirtschaftendes Unternehmen Anpassungen vornehmen muss, die an die Grenzen seiner bisherigen Organisationsstruktur stoßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die vorhandenen Ressourcen nicht mehr ausreichen, um den neu hinzutretenden Herausforderungen angemessen zu begegnen und vorausschauend Anpassungsstrategien zu entwickeln. Daher ist eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung allein unzureichend, um auch auf lange Sicht leistungsfähig zu bleiben.

Nachhaltige Strukturen ermöglichen es den Aufgabenträgern, neben der ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben zur Daseinsvorsorge zugleich auch die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Schematisch können die Merkmale einer nachhaltigen Struktur in Form einer Pyramide mit drei Ebenen dargestellt werden.

Die Siedlungswasserwirtschaft umfasst die Trinkwasserversorgung sowie die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die Gemeinden sind für diese Aufgaben per Gesetz zuständig. Sie dürfen dabei selbst entscheiden, in welchen Organisationsstrukturen sie ihre Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen und deren Abwasser entsorgen. Eine Gemeinde kann diese Aufgaben zum Beispiel alleine erledigen oder in interkommunaler Zusammenarbeit. So können mehrere Gemeinden einen Zweckverband gründen und die Trinkwasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung auf ihn übertragen. Etwa die Hälfte der Aufgabenträger in der Siedlungswasserwirtschaft ist heute als Zweckverband organisiert. Überdies gestattet das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) zahlreiche weitere Strukturen, sowohl nach öffentlichem als auch nach privatem Recht. Eine detaillierte Übersicht hierzu bietet der Bericht der Landesregierung „In Kooperation – gemeinsam stark“ aus dem Jahr 2018 (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/9407). Darüber hinaus stellen fachliche Netzwerke wie zum Beispiel die KOWAB – Kooperationen Wasser und Abwasser oder die Brandenburgische Wasserakademie Möglichkeiten zur Kooperation bereit. Hierin kann ein Aufgabenträger beispielsweise am Wissen und den Erfahrungen seiner Branchenkollegen teilhaben, ohne hierfür in der eigenen Organisation Ressourcen bereitstellen zu müssen.

Für jede Organisationsstruktur steht zunächst eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung zur Daseinsvorsorge im Vordergrund. Sie ist unabdingbare Grundlage jeglichen Handelns. Äußere Entwicklungen, wie der strukturelle Wandel in den Regionen, der demografische Wandel oder wachsende Umweltanforderungen verändern jedoch die Rahmenbedingungen, unter denen die Aufgabenträger wirtschaften. Diese Veränderungen können nach sich ziehen, dass auch ein gut wirtschaftendes Unternehmen Anpassungen vornehmen muss, die an die Grenzen seiner bisherigen Organisationsstruktur stoßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die vorhandenen Ressourcen nicht mehr ausreichen, um den neu hinzutretenden Herausforderungen angemessen zu begegnen und vorausschauend Anpassungsstrategien zu entwickeln. Daher ist eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung allein unzureichend, um auch auf lange Sicht leistungsfähig zu bleiben.

Nachhaltige Strukturen ermöglichen es den Aufgabenträgern, neben der ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben zur Daseinsvorsorge zugleich auch die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Schematisch können die Merkmale einer nachhaltigen Struktur in Form einer Pyramide mit drei Ebenen dargestellt werden.

Grafik Nachhaltige Strukturen © MLUK

Ebene 1: ordnungsgemäße Aufgabenerledigung. Sie ist die Basis einer nachhaltigen Struktur und setzt Folgendes voraus:

  • Professionalität und Sorgfalt, zum Beispiel indem die Abwasserbeseitigung allen wasserrechtlichen und normativen Vorgaben entspricht;
  • eigenverantwortliches Handeln im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung;
  • betriebswirtschaftliche Stabilität nach dem Prinzip der Kostendeckung.

Ebene 2: Anpassungsfähigkeit. Hier geht es um die Fähigkeit der Aufgabenträger, auf die sich verändernden Bedingungen zu reagieren und sich hieran anzupassen; der Standard ISO 22316 spricht hier von der „Resilienz“ einer Organisationen. Als durchgreifende Veränderungen kommen in der Siedlungswasserwirtschaft zum Beispiel die demografische Entwicklung, neue rechtliche Vorgaben, die Digitalisierung oder der Klimawandel in Betracht. Anpassungsfähigkeit bedeutet, dass ein Aufgabenträger:

  • vorausschauend handelt, indem er sich frühzeitig mit den Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen auseinandersetzt und die notwendigen Schlussfolgerungen hieraus zieht;
  • strategisch agiert, indem er das eigene Handeln auf langfristige Ziele ausrichtet;
  • sein Wirtschaften regelmäßig evaluiert und hieraus Rückschlüsse für seine künftige betriebliche Praxis zieht;
  • transparent ist, so zum Beispiel wenn es darum geht, die notwendigen Anpassungen mit den kommunalpolitischen Gremien, dem eigenen Personal sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren.

Ebene 3: Veränderungsmanagement. Jegliche Veränderung birgt die Gefahr von Reibungsverlusten oder einem Verfehlen der beabsichtigten Effekte. Deshalb müssen die Veränderungsprozesse selbst aktiv gestaltet, planvoll strukturiert und gezielt umgesetzt werden.

Im weiteren Verlauf von Aktivitäten der kommunalen Aufgabenträger und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL - seit November 2019 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, MLUK) zur Umsetzung des Leitbildes Siedlungswasserwirtschaft ist es wichtig, dass alle Akteure derselben Zielsetzung folgen. Der an dieser Stelle beschriebene Begriff „nachhaltige Strukturen“ soll deshalb auch die gemeinsame Grundlage aller weiteren Schritte zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Kommunale Daseinsvorsorge sichern - Siedlungswasserwirtschaft stärken “ sein. Der Beschluss unterstreicht, dass den nachhaltigen Strukturen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer dauerhaft leistungsfähigen und bezahlbaren Daseinsvorsorge zukommt.

Grafik Nachhaltige Strukturen © MLUK

Ebene 1: ordnungsgemäße Aufgabenerledigung. Sie ist die Basis einer nachhaltigen Struktur und setzt Folgendes voraus:

  • Professionalität und Sorgfalt, zum Beispiel indem die Abwasserbeseitigung allen wasserrechtlichen und normativen Vorgaben entspricht;
  • eigenverantwortliches Handeln im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung;
  • betriebswirtschaftliche Stabilität nach dem Prinzip der Kostendeckung.

Ebene 2: Anpassungsfähigkeit. Hier geht es um die Fähigkeit der Aufgabenträger, auf die sich verändernden Bedingungen zu reagieren und sich hieran anzupassen; der Standard ISO 22316 spricht hier von der „Resilienz“ einer Organisationen. Als durchgreifende Veränderungen kommen in der Siedlungswasserwirtschaft zum Beispiel die demografische Entwicklung, neue rechtliche Vorgaben, die Digitalisierung oder der Klimawandel in Betracht. Anpassungsfähigkeit bedeutet, dass ein Aufgabenträger:

  • vorausschauend handelt, indem er sich frühzeitig mit den Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen auseinandersetzt und die notwendigen Schlussfolgerungen hieraus zieht;
  • strategisch agiert, indem er das eigene Handeln auf langfristige Ziele ausrichtet;
  • sein Wirtschaften regelmäßig evaluiert und hieraus Rückschlüsse für seine künftige betriebliche Praxis zieht;
  • transparent ist, so zum Beispiel wenn es darum geht, die notwendigen Anpassungen mit den kommunalpolitischen Gremien, dem eigenen Personal sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren.

Ebene 3: Veränderungsmanagement. Jegliche Veränderung birgt die Gefahr von Reibungsverlusten oder einem Verfehlen der beabsichtigten Effekte. Deshalb müssen die Veränderungsprozesse selbst aktiv gestaltet, planvoll strukturiert und gezielt umgesetzt werden.

Im weiteren Verlauf von Aktivitäten der kommunalen Aufgabenträger und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL - seit November 2019 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, MLUK) zur Umsetzung des Leitbildes Siedlungswasserwirtschaft ist es wichtig, dass alle Akteure derselben Zielsetzung folgen. Der an dieser Stelle beschriebene Begriff „nachhaltige Strukturen“ soll deshalb auch die gemeinsame Grundlage aller weiteren Schritte zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Kommunale Daseinsvorsorge sichern - Siedlungswasserwirtschaft stärken “ sein. Der Beschluss unterstreicht, dass den nachhaltigen Strukturen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer dauerhaft leistungsfähigen und bezahlbaren Daseinsvorsorge zukommt.

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