Entschädigungsregelung für Polder und Deichrückverlegungen im NHWSP
Am 26. März 2019 wurde von der Landesregierung die Entschädigungsregelung bei der Errichtung und Flutung von Flutungspoldern und bei Deichrückverlegungen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) beschlossen.
Ziel der Regelung ist die Akzeptanzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung für Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Betroffene Landwirte werden frühzeitig in die Planungsverfahren eingebunden. Der Abschluss von Entschädigungsvereinbarungen nach dieser Regelung ist freiwillig. Zur Erreichung einer möglichst hohen Akzeptanz wurden Interessenverbände der Landwirtschaft in die Erarbeitung der Regelung eingebunden.
Die Übersichtskarte stellt die potentiellen Anwendungsgebiete der Regelung dar.
Wesentliche Regelungsinhalte sind:
- Für Flutungspolder zum Rückhalt von extremen und mittleren Hochwasserereignissen (als 1 Mal in 100 Jahren oder seltener zu erwarten):
- 20 Prozent vom Grundstückswert als Einmalzahlung für Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Hochwasserschutz
- nach Polderflutung: Entschädigung von Ertragsverlusten, Mindererträgen in Folgejahren, Flächenverschmutzungen, Nachteilen bei Agrarförderung und festen Abnahmeverträgen, Kosten für Nachsaaten und Aufstallung von Vieh
- vor Poldereinrichtung: Übernahme der Kosten für die Untersuchung des Bodens auf hochwasserbedingte Verschmutzungen durch das Land.
- Für Deichrückverlegungen und Flutungspolder für häufige Hochwasserereignisse (öfter zu erwarten als 1 Mal in 100 Jahren):
- Möglichkeit des Erwerbs der betroffenen Grundstücke durch das Land (Voraussetzung: Einverständnis Grundstückseigentümer)
- falls kein Erwerb möglich: Einmalzahlung (mindestens 20 Prozent des Verkehrswertes) zum Ausgleich der durch den Hochwasserrückhalt auf den Flächen entstehenden Nachteile.
Weiterführende Informationen
Am 26. März 2019 wurde von der Landesregierung die Entschädigungsregelung bei der Errichtung und Flutung von Flutungspoldern und bei Deichrückverlegungen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) beschlossen.
Ziel der Regelung ist die Akzeptanzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung für Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Betroffene Landwirte werden frühzeitig in die Planungsverfahren eingebunden. Der Abschluss von Entschädigungsvereinbarungen nach dieser Regelung ist freiwillig. Zur Erreichung einer möglichst hohen Akzeptanz wurden Interessenverbände der Landwirtschaft in die Erarbeitung der Regelung eingebunden.
Die Übersichtskarte stellt die potentiellen Anwendungsgebiete der Regelung dar.
Wesentliche Regelungsinhalte sind:
- Für Flutungspolder zum Rückhalt von extremen und mittleren Hochwasserereignissen (als 1 Mal in 100 Jahren oder seltener zu erwarten):
- 20 Prozent vom Grundstückswert als Einmalzahlung für Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Hochwasserschutz
- nach Polderflutung: Entschädigung von Ertragsverlusten, Mindererträgen in Folgejahren, Flächenverschmutzungen, Nachteilen bei Agrarförderung und festen Abnahmeverträgen, Kosten für Nachsaaten und Aufstallung von Vieh
- vor Poldereinrichtung: Übernahme der Kosten für die Untersuchung des Bodens auf hochwasserbedingte Verschmutzungen durch das Land.
- Für Deichrückverlegungen und Flutungspolder für häufige Hochwasserereignisse (öfter zu erwarten als 1 Mal in 100 Jahren):
- Möglichkeit des Erwerbs der betroffenen Grundstücke durch das Land (Voraussetzung: Einverständnis Grundstückseigentümer)
- falls kein Erwerb möglich: Einmalzahlung (mindestens 20 Prozent des Verkehrswertes) zum Ausgleich der durch den Hochwasserrückhalt auf den Flächen entstehenden Nachteile.