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Fachliche Grundlagen für Überschwemmungsgebiete

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Gemäß Paragraph 100 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) werden Gebiete an den nach Paragraph 100 Absatz 2 BbgWG bestimmten Gewässern und Gewässerabschnitten, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden mit öffentlicher Bekanntmachung der Karten nach Paragraph 100 Absatz 3 BbgWG als Überschwemmungsgebiete festgesetzt.

Unter einem hundertjährlichen Hochwasser wird ein Hochwasserereignis mit einer statistisch berechneten Wiederkehrswahrscheinlichkeit von 100 Jahren verstanden. Diesem Hochwasserereignis ist eine bestimmte Abflussmenge zugeordnet, aus der sich die damit verbundenen Wasserstände ableiten lassen. Neue Hochwasserereignisse beeinflussen die Statistik und können eine Korrektur der Abflussmenge erforderlich machen.

Jedes Hochwasser verläuft anders und stellt somit ein einmaliges Ereignis dar. Für die Ermittlung der bei einem hundertjährlichen Hochwasser überschwemmten Gebiete ist es aufgrund der vielen variablen, nicht vorhersagbaren Einflussgrößen erforderlich, bestimmte generalisierende Annahmen zu treffen. Diese Annahmen müssen natürlich zu plausiblen und realitätsnahen Ergebnissen führen. Die vorliegenden Daten und getroffenen Annahmen werden im Rechner mit einem hydronumerischen Modell verarbeitet, wodurch ein realitätsnahes Ergebnis erzielt wird. In dem Modell werden unter anderem hydrologische Daten wie Niederschlag, Wasserstand und Abfluss, die Geländehöhen, die Beschaffenheit der Geländeoberfläche und Bauwerke wie Deiche, Wehre und Durchlässe berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Vorortverhältnisse besichtigt und beim Modellaufbau beachtet.

Gemäß Paragraph 100 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) werden Gebiete an den nach Paragraph 100 Absatz 2 BbgWG bestimmten Gewässern und Gewässerabschnitten, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden mit öffentlicher Bekanntmachung der Karten nach Paragraph 100 Absatz 3 BbgWG als Überschwemmungsgebiete festgesetzt.

Unter einem hundertjährlichen Hochwasser wird ein Hochwasserereignis mit einer statistisch berechneten Wiederkehrswahrscheinlichkeit von 100 Jahren verstanden. Diesem Hochwasserereignis ist eine bestimmte Abflussmenge zugeordnet, aus der sich die damit verbundenen Wasserstände ableiten lassen. Neue Hochwasserereignisse beeinflussen die Statistik und können eine Korrektur der Abflussmenge erforderlich machen.

Jedes Hochwasser verläuft anders und stellt somit ein einmaliges Ereignis dar. Für die Ermittlung der bei einem hundertjährlichen Hochwasser überschwemmten Gebiete ist es aufgrund der vielen variablen, nicht vorhersagbaren Einflussgrößen erforderlich, bestimmte generalisierende Annahmen zu treffen. Diese Annahmen müssen natürlich zu plausiblen und realitätsnahen Ergebnissen führen. Die vorliegenden Daten und getroffenen Annahmen werden im Rechner mit einem hydronumerischen Modell verarbeitet, wodurch ein realitätsnahes Ergebnis erzielt wird. In dem Modell werden unter anderem hydrologische Daten wie Niederschlag, Wasserstand und Abfluss, die Geländehöhen, die Beschaffenheit der Geländeoberfläche und Bauwerke wie Deiche, Wehre und Durchlässe berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Vorortverhältnisse besichtigt und beim Modellaufbau beachtet.