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Umweltsituation an der Oder durch Brackwasseralge

Flusslauf der Oder bei Lebus
© Frank Kirchner/MLUK
Flusslauf der Oder bei Lebus
© Frank Kirchner/MLUK

Im August 2022 wurde in der Oder erstmals die Brackwasseralge (Prymnesium parvum) – auch als Goldalge bezeichnet – nachgewiesen, die sich insbesondere bei höherem Salzgehalt des Wassers in der Oder ausbreitet und ein Fischsterben auslösen kann.

Das Brandenburger Umweltministerium informiert auf dieser Internetseite zum Stand der Forschung, zur Überwachung der Oder sowie über Maßnahmen zur Abwehr von Fischsterben und zur Verbesserung der Wasserqualität.

Im August 2022 wurde in der Oder erstmals die Brackwasseralge (Prymnesium parvum) – auch als Goldalge bezeichnet – nachgewiesen, die sich insbesondere bei höherem Salzgehalt des Wassers in der Oder ausbreitet und ein Fischsterben auslösen kann.

Das Brandenburger Umweltministerium informiert auf dieser Internetseite zum Stand der Forschung, zur Überwachung der Oder sowie über Maßnahmen zur Abwehr von Fischsterben und zur Verbesserung der Wasserqualität.

Fragen und Antworten

  • Wie kam es 2022 zu einem Fischsterben in der Oder?

    In den vergangenen Jahren, in denen es häufiger als früher im Odereinzugsgebiet immer wieder längere Phasen ohne Niederschläge gab, sind auch häufiger Phasen mit niedrigen Wasserständen zu beobachten.

    Die Oder hatte auch 2022 über einen langen Zeitraum sehr niedrige Wasserstände, die noch unterhalb des langjährigen mittleren Niedrigwassers lagen. Die Wassertemperaturen lagen in einem Bereich bis zu 27 Grad Celsius. Die Leitfähigkeit stieg etwa ab dem 5. August 2022 auf Werte über 2.000 Mikrosiemens je Zentimeter (µS/cm) an. Die Sonneneinstrahlung war extrem. Auf Satellitenbildern konnte Ende Juli/bis Anfang August die Ausbreitung einer Algenblüte von Breslau bis Stettin festgestellt werden. Im Zuge der Algenblüte wurden sehr hohe Sauerstoffsättigungen von 150 bis 190 Prozent und ein hoher pH-Wert (8,75 bis 9,00) festgestellt. Am 16. August 2022 wurde in einer Wasserprobe vom 14. August die Goldalge Prymnesium parvum identifiziert.

    Als Ursache für das Fischsterben im August 2022 wurden inzwischen vier Indikatoren ausgemacht:

    • zu wenig Wasser infolge der Klimaveränderungen,
    • ein erhöhter Salzgehalt aus bergbaulichen Quellen und erhöhte Konzentrationen anderer Substanzen infolge des niedrigen Wasserstands,
    • erhöhte Temperatur des Flusswassers und
    • invasive Vermehrung der Brackwasseralge (Prymnesium parvum) - auch als Goldalge bezeichnet - infolge des erhöhten Salzgehalts.

    In den vergangenen Jahren, in denen es häufiger als früher im Odereinzugsgebiet immer wieder längere Phasen ohne Niederschläge gab, sind auch häufiger Phasen mit niedrigen Wasserständen zu beobachten.

    Die Oder hatte auch 2022 über einen langen Zeitraum sehr niedrige Wasserstände, die noch unterhalb des langjährigen mittleren Niedrigwassers lagen. Die Wassertemperaturen lagen in einem Bereich bis zu 27 Grad Celsius. Die Leitfähigkeit stieg etwa ab dem 5. August 2022 auf Werte über 2.000 Mikrosiemens je Zentimeter (µS/cm) an. Die Sonneneinstrahlung war extrem. Auf Satellitenbildern konnte Ende Juli/bis Anfang August die Ausbreitung einer Algenblüte von Breslau bis Stettin festgestellt werden. Im Zuge der Algenblüte wurden sehr hohe Sauerstoffsättigungen von 150 bis 190 Prozent und ein hoher pH-Wert (8,75 bis 9,00) festgestellt. Am 16. August 2022 wurde in einer Wasserprobe vom 14. August die Goldalge Prymnesium parvum identifiziert.

    Als Ursache für das Fischsterben im August 2022 wurden inzwischen vier Indikatoren ausgemacht:

    • zu wenig Wasser infolge der Klimaveränderungen,
    • ein erhöhter Salzgehalt aus bergbaulichen Quellen und erhöhte Konzentrationen anderer Substanzen infolge des niedrigen Wasserstands,
    • erhöhte Temperatur des Flusswassers und
    • invasive Vermehrung der Brackwasseralge (Prymnesium parvum) - auch als Goldalge bezeichnet - infolge des erhöhten Salzgehalts.
  • Warum wurde im Sommer 2022 von einer Umweltkatastrophe gesprochen?

    Neben Fischen starben im Sommer 2022 in der Oder auch andere aquatische Organismen wie Schnecken und Muscheln.

    Das Brandenburger Umweltministerium bewertete das Fischsterben aber nicht nur als Umweltkatastrophe, sondern als Katastrophe, mit der die Oderregion insgesamt noch auf Jahre zu kämpfen hat. Betroffen waren auch Wirtschaftszweige wie die Fischerei (Angeln) und der Tourismus.

     

    Neben Fischen starben im Sommer 2022 in der Oder auch andere aquatische Organismen wie Schnecken und Muscheln.

    Das Brandenburger Umweltministerium bewertete das Fischsterben aber nicht nur als Umweltkatastrophe, sondern als Katastrophe, mit der die Oderregion insgesamt noch auf Jahre zu kämpfen hat. Betroffen waren auch Wirtschaftszweige wie die Fischerei (Angeln) und der Tourismus.

     

  • Woher bekommt das Land Messwerte zum Zustand der Oder

    Das Landesamt für Umwelt Brandenburg betreibt sechs automatische Messstationen an den großen Flüssen. Im Brandenburger Grenzgewässerabschnitt von Oder und Lausitzer Neiße werden drei Messstationen betrieben:

    An allen Stationen werden Parameter wie Sauerstoff, pH-Wert, Leitfähigkeit, Nitrat und Chlorophyll gemessen.

    Zwei Daphnientoximeter sind schon länger an der Oder-Neiße-Grenze in Ratzdorf und Hohenwutzen im Einsatz. Ein drittes Daphnientoximeter wurde am 12. Juli 2023 nahe des Grenzübergangs in Frankfurt (Oder) in Betrieb genommen. Änderungen im Schwimmverhalten der Wasserflöhe (Daphnien) zeigen an, ob im Oderwasser toxische Stoffe vorhanden sind.

    Durch das neue Gerät können sensible Gewässer im Oderbruch und im Nationalpark Unteres Odertal im Ernstfall effizienter geschützt werden. Die Wasserflöhe reagieren, wie auch die Fische, Muscheln und Schnecken, als Kaltblüter auf das Gift der Brackwasseralge (Prymnesium Parvum). Im August 2022 waren deshalb die Messwerte des Daphnientoximeters in Hohenwutzen ausschlaggebend für die Entwarnung.

    Für die Früherkennung und Warnung vor einer erneuten Algenblüte wertet das Landesamt für Umwelt die Parameter der Messstationen Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen aus und beobachtet die Toximeter.

    Die kontinuierliche Überwachung physikalisch-chemischer, hydrologischer, meteorologischer und biologischer Parameter erfolgt in allen Stationen im Zehn-Minuten-Takt. Die Messwerte werden im Internet als Diagramme unter https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/wasser/fliessgewaesser-und-seen/gewaesserueberwachung/wasserguetemessnetz/ bereitgestellt.

    Das Landesamt für Umwelt Brandenburg betreibt sechs automatische Messstationen an den großen Flüssen. Im Brandenburger Grenzgewässerabschnitt von Oder und Lausitzer Neiße werden drei Messstationen betrieben:

    An allen Stationen werden Parameter wie Sauerstoff, pH-Wert, Leitfähigkeit, Nitrat und Chlorophyll gemessen.

    Zwei Daphnientoximeter sind schon länger an der Oder-Neiße-Grenze in Ratzdorf und Hohenwutzen im Einsatz. Ein drittes Daphnientoximeter wurde am 12. Juli 2023 nahe des Grenzübergangs in Frankfurt (Oder) in Betrieb genommen. Änderungen im Schwimmverhalten der Wasserflöhe (Daphnien) zeigen an, ob im Oderwasser toxische Stoffe vorhanden sind.

    Durch das neue Gerät können sensible Gewässer im Oderbruch und im Nationalpark Unteres Odertal im Ernstfall effizienter geschützt werden. Die Wasserflöhe reagieren, wie auch die Fische, Muscheln und Schnecken, als Kaltblüter auf das Gift der Brackwasseralge (Prymnesium Parvum). Im August 2022 waren deshalb die Messwerte des Daphnientoximeters in Hohenwutzen ausschlaggebend für die Entwarnung.

    Für die Früherkennung und Warnung vor einer erneuten Algenblüte wertet das Landesamt für Umwelt die Parameter der Messstationen Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen aus und beobachtet die Toximeter.

    Die kontinuierliche Überwachung physikalisch-chemischer, hydrologischer, meteorologischer und biologischer Parameter erfolgt in allen Stationen im Zehn-Minuten-Takt. Die Messwerte werden im Internet als Diagramme unter https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/wasser/fliessgewaesser-und-seen/gewaesserueberwachung/wasserguetemessnetz/ bereitgestellt.

  • Wie arbeiten deutsche und polnische Behörden an der Oder zusammen?

    Die Zusammenarbeit ist seit vielen Jahren eng und von dem Gedanken geprägt, dass der Fluss nicht teilen, sondern verbinden soll.

    Wichtigstes Gremium im Zusammenhang mit dem Fischsterben ist die von Tschechien, Polen und Deutschland gegründete Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung - kurz: IKSO. Diese hat in Auswertung der Ereignisse 2022 ihren Internationalen Warn- und Alarmplan für die Oder (IWAPO) verschärft.

    Die Zusammenarbeit ist seit vielen Jahren eng und von dem Gedanken geprägt, dass der Fluss nicht teilen, sondern verbinden soll.

    Wichtigstes Gremium im Zusammenhang mit dem Fischsterben ist die von Tschechien, Polen und Deutschland gegründete Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung - kurz: IKSO. Diese hat in Auswertung der Ereignisse 2022 ihren Internationalen Warn- und Alarmplan für die Oder (IWAPO) verschärft.

  • Was sagt der Warn- und Alarmplan zum Schutz der Oder?

    Die Internationale Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) hat im Frühjahr 2023 einen neuen Warn- und Alarmplan (IWAPO) vorgelegt, der auch online einsehbar ist: https://www.mkoo.pl/index.php?mid=4&aid=964&lang=DE

    Demnach ist ein Fischsterben nun zu melden, aber auch

    • Ansammlungen anderer toter Lebewesen,
    • Fäulnisprozesse,
    • Verunreinigungen der Oberflächengewässer,
    • Schaum, Wassertrübung, Wasserverfärbung, Geruch
    • sowie überhaupt alle Schadenereignisse, die öffentlichkeits- beziehungsweise medienwirksam sein können und von grenzüberschreitender Bedeutung sind.

    Über die gesamte Länge der Oder sind acht Warnzentralen verteilt: zwei in Tschechien, fünf in Polen und eine in Deutschland.

    Der Standort der deutschen Warnzentrale ist die Regionalleitstelle Oderland der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder). Sie ist für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zuständig, also auch für den Bereich der Lausitzer Neiße (in Deutschland 245 Kilometer Grenzfluss), die dann bei Ratzdorf in die Oder fließt.

    Da sich nicht alle meldepflichtigen Vorfälle auf alle Flussabschnitte auswirken, regelt der Warn- und Alarmplan die Meldewege. Frankfurt meldet und empfängt für seinen Zuständigkeitsbereich die Meldungen aus anderen Warnzentralen und gibt diese an die Informationen auch an die jeweils zuständigen deutschen Behörden in den Landkreisen beziehungsweise der Stadt Frankfurt (Oder), an das Land (Landesamt für Umwelt) und Bundesbehörden weiter (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt).

    Wenn etwas im tschechischen Abschnitt der Lausitzer Neiße passiert, wird Frankfurt (Oder) aus Hradec Králové informiert. Bei Vorfällen an der Oder in der Wojewodschaft Niederschlesien erhält Frankfurt (Oder) eine Meldung aus Wrocław. Vorfälle in der nördlich davon gelegenen Wojewodschaft Lebuser Land meldet die Zentrale in Gorzów Wielkopolski.  Für den wiederum nördlich angrenzenden Flussabschnitt der Grenzoder im Bereich der Wojewodschaft Westpommern erhält Frankfurt (Oder) die Informationen aus Stettin. Die Zentrale der IKSO in Wrocław  erhält alle Warnmeldungen.

    Die Internationale Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) hat im Frühjahr 2023 einen neuen Warn- und Alarmplan (IWAPO) vorgelegt, der auch online einsehbar ist: https://www.mkoo.pl/index.php?mid=4&aid=964&lang=DE

    Demnach ist ein Fischsterben nun zu melden, aber auch

    • Ansammlungen anderer toter Lebewesen,
    • Fäulnisprozesse,
    • Verunreinigungen der Oberflächengewässer,
    • Schaum, Wassertrübung, Wasserverfärbung, Geruch
    • sowie überhaupt alle Schadenereignisse, die öffentlichkeits- beziehungsweise medienwirksam sein können und von grenzüberschreitender Bedeutung sind.

    Über die gesamte Länge der Oder sind acht Warnzentralen verteilt: zwei in Tschechien, fünf in Polen und eine in Deutschland.

    Der Standort der deutschen Warnzentrale ist die Regionalleitstelle Oderland der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder). Sie ist für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zuständig, also auch für den Bereich der Lausitzer Neiße (in Deutschland 245 Kilometer Grenzfluss), die dann bei Ratzdorf in die Oder fließt.

    Da sich nicht alle meldepflichtigen Vorfälle auf alle Flussabschnitte auswirken, regelt der Warn- und Alarmplan die Meldewege. Frankfurt meldet und empfängt für seinen Zuständigkeitsbereich die Meldungen aus anderen Warnzentralen und gibt diese an die Informationen auch an die jeweils zuständigen deutschen Behörden in den Landkreisen beziehungsweise der Stadt Frankfurt (Oder), an das Land (Landesamt für Umwelt) und Bundesbehörden weiter (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt).

    Wenn etwas im tschechischen Abschnitt der Lausitzer Neiße passiert, wird Frankfurt (Oder) aus Hradec Králové informiert. Bei Vorfällen an der Oder in der Wojewodschaft Niederschlesien erhält Frankfurt (Oder) eine Meldung aus Wrocław. Vorfälle in der nördlich davon gelegenen Wojewodschaft Lebuser Land meldet die Zentrale in Gorzów Wielkopolski.  Für den wiederum nördlich angrenzenden Flussabschnitt der Grenzoder im Bereich der Wojewodschaft Westpommern erhält Frankfurt (Oder) die Informationen aus Stettin. Die Zentrale der IKSO in Wrocław  erhält alle Warnmeldungen.

  • Mit welchen Sanktionen müssen Verursacher rechnen?

    Die rechtliche Voraussetzung für Sanktionen wäre zu prüfen, ob Verstöße gegen erteilte Einleitungsgenehmigungen vorliegen. Genehmigungen für Einleitungen in Fluss erteilen die jeweiligen Länder auf der Grundlage ihrer nationalen, aber auch europäischer Regelungen. Auch für die 866 Kilometer lange Oder, mit der Brandenburg am westlichen Ufer 179 Kilometer als Grenzfluss mit Polen teilt, gibt es Einleitungsgenehmigungen.

    Die für Brandenburg relevanten Salzeinleitungen wurden im Unterlauf der Oder, also in Polen, lokalisiert. Folglich liegt es in der Zuständigkeit der polnischen Behörden, eventuelle Verstöße gegen erteilte Einleitungen zu prüfen sowie bereits erteilte Einleitungsgenehmigungen zu überprüfen beziehungsweise anzupassen.

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    Die rechtliche Voraussetzung für Sanktionen wäre zu prüfen, ob Verstöße gegen erteilte Einleitungsgenehmigungen vorliegen. Genehmigungen für Einleitungen in Fluss erteilen die jeweiligen Länder auf der Grundlage ihrer nationalen, aber auch europäischer Regelungen. Auch für die 866 Kilometer lange Oder, mit der Brandenburg am westlichen Ufer 179 Kilometer als Grenzfluss mit Polen teilt, gibt es Einleitungsgenehmigungen.

    Die für Brandenburg relevanten Salzeinleitungen wurden im Unterlauf der Oder, also in Polen, lokalisiert. Folglich liegt es in der Zuständigkeit der polnischen Behörden, eventuelle Verstöße gegen erteilte Einleitungen zu prüfen sowie bereits erteilte Einleitungsgenehmigungen zu überprüfen beziehungsweise anzupassen.

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  • Warum sterben die Lebewesen im Fluss vor allem an der Brackwasseralge?

    Prymnesium parvum kann sich sowohl autotroph wie viele Algen durch Photosynthese als auch heterotroph als Beutefresser ernähren. Derzeit wird vermutet, dass bei Massenentwicklungen mit zunehmenden Nährstoffmangel und Stressbedingungen Prymnesium parvum ein Gift (Prymnesin) ausscheidet. Dieses zerstört die Kiemen und damit die Atmung von Fischen und anderen kiemenatmenden Wasserlebewesen wie Schnecken und Muscheln.

    Prymnesium parvum kann sich sowohl autotroph wie viele Algen durch Photosynthese als auch heterotroph als Beutefresser ernähren. Derzeit wird vermutet, dass bei Massenentwicklungen mit zunehmenden Nährstoffmangel und Stressbedingungen Prymnesium parvum ein Gift (Prymnesin) ausscheidet. Dieses zerstört die Kiemen und damit die Atmung von Fischen und anderen kiemenatmenden Wasserlebewesen wie Schnecken und Muscheln.

  • Geht für Menschen eine Gefahr bei Kontakt mit der Brackwasseralge aus?

    Direkte gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen durch die Brackwasseralge sind nicht bekannt.

    Für den Zeitraum der massenhaften Vermehrung der Brackwasseralge im Jahr 2022 hatte das Land Brandenburg vorsorglich und wegen der vielen Fischkadaver alle Handlungen verboten, bei denen Menschen in direktem Kontakt mit dem Flusswasser kommen konnten. Dies galt für Aktivitäten wie zum Beispiel Baden, Angeln, Wassersport, Spazierengehen oder Tiere an das Wasser zu lassen.

    Über sämtliche Informationskanäle und Medien wurde die Bevölkerung über die Risiken informiert. Diese Verbote wurden zeitnah wieder aufgehoben. Das über die Zeit nachfließende, weniger belastete Wasser sorgt jeweils für einen Verdünnungseffekt und damit für eine Entlastung der Oder.

    Direkte gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen durch die Brackwasseralge sind nicht bekannt.

    Für den Zeitraum der massenhaften Vermehrung der Brackwasseralge im Jahr 2022 hatte das Land Brandenburg vorsorglich und wegen der vielen Fischkadaver alle Handlungen verboten, bei denen Menschen in direktem Kontakt mit dem Flusswasser kommen konnten. Dies galt für Aktivitäten wie zum Beispiel Baden, Angeln, Wassersport, Spazierengehen oder Tiere an das Wasser zu lassen.

    Über sämtliche Informationskanäle und Medien wurde die Bevölkerung über die Risiken informiert. Diese Verbote wurden zeitnah wieder aufgehoben. Das über die Zeit nachfließende, weniger belastete Wasser sorgt jeweils für einen Verdünnungseffekt und damit für eine Entlastung der Oder.

  • Wie soll mit toten Fischen umgegangen werden?

    Ein Fischsterben kommt immer wieder vor, kann aber verschiedene Ursachen haben. Wird eine größere Anzahl verendeter Fische festgestellt, sollte der Landkreis oder die Stadt telefonisch informiert werden.

    Die kommunalen Verwaltungen sind es auch, die über ihre öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die verendeten Fische einsammeln lassen und die Entsorgung sicherstellen können. Das Einsammeln erfolgt mit schützender Ausrüstung. 2022 erfolgte dies durch das Technische Hilfswerk (THW), die Feuerwehren, Nationalpark-Mitarbeiter sowie Freiwillige, darunter viele Angler, die entsprechend eingewiesen wurden.

    Die durch die Brackwasseralge getöteten Fischkadaver werden nicht als gefährlicher Abfall klassifiziert und können in Abfallverbrennungsanlagen oder in andere zugelassene Entsorgungsanlagen verbracht werden.

    Ein Fischsterben kommt immer wieder vor, kann aber verschiedene Ursachen haben. Wird eine größere Anzahl verendeter Fische festgestellt, sollte der Landkreis oder die Stadt telefonisch informiert werden.

    Die kommunalen Verwaltungen sind es auch, die über ihre öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die verendeten Fische einsammeln lassen und die Entsorgung sicherstellen können. Das Einsammeln erfolgt mit schützender Ausrüstung. 2022 erfolgte dies durch das Technische Hilfswerk (THW), die Feuerwehren, Nationalpark-Mitarbeiter sowie Freiwillige, darunter viele Angler, die entsprechend eingewiesen wurden.

    Die durch die Brackwasseralge getöteten Fischkadaver werden nicht als gefährlicher Abfall klassifiziert und können in Abfallverbrennungsanlagen oder in andere zugelassene Entsorgungsanlagen verbracht werden.

  • Wie groß waren die Schäden für die Fischerei?

    Der Bestand der Fische in der Oder hat im Sommer 2023 als Folge der Umweltkatastrophe gegenüber dem Sommer 2022 um bis zu Zweidrittel abgenommen. Nach Schätzung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) verendeten rund tausend Tonnen Fische. Die Zahlen liegen höher als ursprünglich angenommen. Viele Fische konnten nicht vom Ufer abgesammelt werden, da sie etwa auf den Flussgrund sanken.

    Der Verkauf von Fischwaren ging in der Oderregion – unabhängig von deren Herkunft – wegen der Verunsicherung der Verbraucher stark zurück. Da viele Fischer auch vom Verkauf von Angelkarten einen beachtlichen Teil ihrer Einnahmen erzielen, war auch dies relevant: Nach aktuellen Erhebungen 2023 gingen die Verkäufe um 50 und sogar 70 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren zurück.

    Der Bestand der Fische in der Oder hat im Sommer 2023 als Folge der Umweltkatastrophe gegenüber dem Sommer 2022 um bis zu Zweidrittel abgenommen. Nach Schätzung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) verendeten rund tausend Tonnen Fische. Die Zahlen liegen höher als ursprünglich angenommen. Viele Fische konnten nicht vom Ufer abgesammelt werden, da sie etwa auf den Flussgrund sanken.

    Der Verkauf von Fischwaren ging in der Oderregion – unabhängig von deren Herkunft – wegen der Verunsicherung der Verbraucher stark zurück. Da viele Fischer auch vom Verkauf von Angelkarten einen beachtlichen Teil ihrer Einnahmen erzielen, war auch dies relevant: Nach aktuellen Erhebungen 2023 gingen die Verkäufe um 50 und sogar 70 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren zurück.

  • Wie hat das Land den Fischern 2022 geholfen?

    Nach der Oderkatastrophe wurde der Fischfang im Fluss eingestellt. Auch 2023 wurde er eingestellt, um eine Erholung der Bestände zu unterstützen.

    Dennoch konnten Insolvenzen verhindert werden. In Brandenburg waren 13 Fischereibetriebe betroffen, die nach einer ersten Schadensermittlung rund 86.000 Euro als Ausgleich für Verluste aus dem Lan-deshaushalt erhielten. Damit konnte ein großer Teil der durch entgangene Fänge und dem Rückgang des Verkaufs von Angelkarten entstandenen Einnahmeverluste geltend gemacht werden.

    Außerdem konnte das Brandenburger Umweltministerium erreichen, dass das Land im Doppelhaushalt 2023/2024 300.000 Euro (2023) und 200.000 Euro (2024) als Schadensausgleich zur Verfügung stellt.

    Nach der Oderkatastrophe wurde der Fischfang im Fluss eingestellt. Auch 2023 wurde er eingestellt, um eine Erholung der Bestände zu unterstützen.

    Dennoch konnten Insolvenzen verhindert werden. In Brandenburg waren 13 Fischereibetriebe betroffen, die nach einer ersten Schadensermittlung rund 86.000 Euro als Ausgleich für Verluste aus dem Lan-deshaushalt erhielten. Damit konnte ein großer Teil der durch entgangene Fänge und dem Rückgang des Verkaufs von Angelkarten entstandenen Einnahmeverluste geltend gemacht werden.

    Außerdem konnte das Brandenburger Umweltministerium erreichen, dass das Land im Doppelhaushalt 2023/2024 300.000 Euro (2023) und 200.000 Euro (2024) als Schadensausgleich zur Verfügung stellt.

  • Haben sich die Fischbestände in der Oder wieder erholt?

    Tatsächlich war im ersten Halbjahr 2023 eine Erholung zu verzeichnen. Dazu beigetragen hat sicher, dass die in Brandenburg ansässigen Fischereibetriebe den Fang in der Oder eingestellt haben.

    Obwohl die Ergebnisse alarmierend waren, gibt es auch Anzeichen dafür, dass sich die Fischbestände innerhalb einiger Jahre erholen könnten. Voraussetzung dafür, die Katastrophe wiederholt sich nicht. Denn trotz der teilweise starken Bestandseinbrüche ist keine Fischart vollständig verschwunden. Nachgewiesen werden konnten auch große Laichfische.

    Das feuchte Frühjahr 2023 hat zudem sehr gute Bedingungen für die Fortpflanzung geschaffen, etwa weil Auenwiesen überflutet wurden und so als wertvolle Laichplätze und Brutaufwuchsgebiete zur Verfügung standen. Die Jungfische aus dem Frühjahr brauchen nun zwei bis drei Jahre, um heranzuwachsen und sich fortzupflanzen. Erst wenn dies ungestört möglich ist, könnten sich die Bestände tatsächlich erholen.

    Tatsächlich war im ersten Halbjahr 2023 eine Erholung zu verzeichnen. Dazu beigetragen hat sicher, dass die in Brandenburg ansässigen Fischereibetriebe den Fang in der Oder eingestellt haben.

    Obwohl die Ergebnisse alarmierend waren, gibt es auch Anzeichen dafür, dass sich die Fischbestände innerhalb einiger Jahre erholen könnten. Voraussetzung dafür, die Katastrophe wiederholt sich nicht. Denn trotz der teilweise starken Bestandseinbrüche ist keine Fischart vollständig verschwunden. Nachgewiesen werden konnten auch große Laichfische.

    Das feuchte Frühjahr 2023 hat zudem sehr gute Bedingungen für die Fortpflanzung geschaffen, etwa weil Auenwiesen überflutet wurden und so als wertvolle Laichplätze und Brutaufwuchsgebiete zur Verfügung standen. Die Jungfische aus dem Frühjahr brauchen nun zwei bis drei Jahre, um heranzuwachsen und sich fortzupflanzen. Erst wenn dies ungestört möglich ist, könnten sich die Bestände tatsächlich erholen.

  • Welchen Einfluss hat die Umweltkatastrophe auf Trinkwasserleiter, die sich in der Nähe der Oder befinden?

    Da das Trinkwasser nicht aus der Oder beziehungsweise den direkt anschließenden Grundwasserleitern entnommen wird, ist davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung des Trinkwassers erfolgt.

    Da das Trinkwasser nicht aus der Oder beziehungsweise den direkt anschließenden Grundwasserleitern entnommen wird, ist davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung des Trinkwassers erfolgt.

  • Was hat Brandenburg seit 2022 unternommen, um eine Wiederholung des Fischsterbens möglichst zu verhindern?

    Eine Wiederholung des Fischsterbens wie in 2022 kann nicht ausgeschlossen werden. Dafür sprechen alle Indikatoren, die zur Umweltkatastrophe 2022 geführt haben.

    Diese giftbildende Brackwasseralge hat sich inzwischen im gesamten Flusslauf einschließlich der Nebengewässer etabliert. Die hohen Salzgehalte, die aus deutscher Sicht für die Massenvermehrung der Alge ausschlaggebend sind, kommen aus dem Oberlauf der Oder in Polen. Eine Forderung, die auch Brandenburg gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium an die zuständigen Behörden in Polen richtet, ist deshalb, die Salzeinleitungen zu reduzieren oder zu vermeiden.

    Grundsätzlich - so eine Forderung aus Brandenburg - müssen Einleitgenehmigungen überprüft und Strategien zur schrittweisen Minderung von Salzfrachten und sonstigen für Gewässer sich nachteilig auswirkende Stoffen erarbeitet werden.

    Für Einleitungsgenehmigungen in Gewässer sind die Bundesländer zuständig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt die Bundesregierung. Die Umweltministerkonferenz hat auf ihrer 99. Sitzung am 25. November 2022 in Goslar einen Bericht über den Bedarf, die Überprüfung und Anpassung relevanter Einleitungserlaubnisse angefordert.

    Das Ökosystem der Oder muss insgesamt wieder gestärkt werden. Deswegen sollten die Ausbaumaßnahmen überprüft und Revitalisierungspotenziale des Flusses identifiziert werden. Brandenburg tauscht sich mit dem Bund, den von der Oder beeinflussten Bundesländern und polnischen Behördenvertretern intensiv aus.

    Eine Wiederholung des Fischsterbens wie in 2022 kann nicht ausgeschlossen werden. Dafür sprechen alle Indikatoren, die zur Umweltkatastrophe 2022 geführt haben.

    Diese giftbildende Brackwasseralge hat sich inzwischen im gesamten Flusslauf einschließlich der Nebengewässer etabliert. Die hohen Salzgehalte, die aus deutscher Sicht für die Massenvermehrung der Alge ausschlaggebend sind, kommen aus dem Oberlauf der Oder in Polen. Eine Forderung, die auch Brandenburg gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium an die zuständigen Behörden in Polen richtet, ist deshalb, die Salzeinleitungen zu reduzieren oder zu vermeiden.

    Grundsätzlich - so eine Forderung aus Brandenburg - müssen Einleitgenehmigungen überprüft und Strategien zur schrittweisen Minderung von Salzfrachten und sonstigen für Gewässer sich nachteilig auswirkende Stoffen erarbeitet werden.

    Für Einleitungsgenehmigungen in Gewässer sind die Bundesländer zuständig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt die Bundesregierung. Die Umweltministerkonferenz hat auf ihrer 99. Sitzung am 25. November 2022 in Goslar einen Bericht über den Bedarf, die Überprüfung und Anpassung relevanter Einleitungserlaubnisse angefordert.

    Das Ökosystem der Oder muss insgesamt wieder gestärkt werden. Deswegen sollten die Ausbaumaßnahmen überprüft und Revitalisierungspotenziale des Flusses identifiziert werden. Brandenburg tauscht sich mit dem Bund, den von der Oder beeinflussten Bundesländern und polnischen Behördenvertretern intensiv aus.

  • Was passiert, wenn wieder vermehrt tote Fische im Brandenburger Teil der Oder festgestellt werden?

    Eine Verschlechterung des Oder-Wassers soll möglichst schon vor einem Fischsterben erkannt werden, so dass Brandenburger Behörden in Abstimmung auch mit den IKSO-Partnern (siehe Frage: Was sagt der Warn- und Alarmplan zur Oder?) frühzeitig reagieren können.

    Für den Brandenburger Abschnitt der Oder werden Werte zur Wasserqualität an den automatischen Messstationen Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen erhoben und bewertet.

    Landesintern ist für die an der Oder liegenden Landkreise und die Stadt Frankfurt (Oder) sowie für das Landesamt für Umwelt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft gesetzt worden, das in einem Ereignisfall regelt, wer wann wie aktiv werden muss.

    Die Warnstufe 1 tritt ein, wenn es Anzeichen für die Entstehung einer Algenblüte gibt.

    Als Kriterien gelten, wenn

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum über 64 Mikrogramm je Liter steigt,
    • das Tagesminimum des pH-Werts zwischen 8,23 und 8,45 liegt,
    • keine auffällige Sterberate von Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen zu verzeichnen ist.

    In diesem Fall erhöht das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt seine Aufmerksamkeit bei der Auswertung der Messwerte und informiert

    • die oberste Wasserbehörde im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz.

    Die Warnstufe 2 tritt ein, wenn sich eine Algenblüte mit einem erhöhtem Verdacht auf Prymnesium parvum bildet.

    Als Kriterien gelten, wenn:

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum über 128 Mikrogramm je Liter steigt,
    • das Tagesminimum des pH-Werts zwischen 8,45 und 8,60 liegt,
    • sich der Nitratabbau auf über 0,2 Milligramm je Liter innerhalb von 24 Stunden beschleunigt
    • keine auffällige Sterberate von Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen zu verzeichnen ist.

    In diesem Fall informiert das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt

    • die oberste Wasserbehörde im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz,
    • die obere Wasserbehörde im Landesamt für Umwelt,
    • die an der Oder liegenden Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder),
    • das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA) Oder-Havel.
    • die Nationalparkverwaltung Unteres Odertal

    und gibt Empfehlungen zum Stopp von Überleitungen und Ausleitungen von Oderwasser sowie zum Schutz angrenzender Gewässer.

    Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und die obere Wasserbehörde prüfen und leiten dann entsprechend Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung und wasserrechtliche Maßnahmen ein.

    Die Warnstufe 3 tritt ein, wenn aus den Erkenntnissen von 2022 heraus von einer Algenblüte durch Prymnesium parvum ausgegangen werden muss.

    Dieser Ereignisfall tritt ein, wenn

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum über 256 Mikrogramm je Liter steigt,
    • das Tagesminimum des gemessenen pH-Werts über 8,60 liegt,
    • sich der Nitratabbau auf über 0,4 Milligramm je Liter in 24 Stunden beschleunigt,
    • eine sehr hohe Sterberate beziehungsweise ein komplettes Sterben bei den Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen festgestellt wird.

    In diesem Fall informiert das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt sofort

    • die oberste Wasserbehörde im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz
    • die obere Wasserbehörde im Landesamt für Umwelt
    • die an der Oder liegenden Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
    • das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA) Oder-Havel
    • die Nationalparkverwaltung Unteres Odertal
    • die Regionalleitstelle Oderland der IKSO in Frankfurt (Oder) zur Erstellung einer Alarmmeldung gemäß der IKSO-Vorgaben für den internationalen Warn- und Alarmplan Oder (IWAPO)

    und gibt Empfehlungen zum Stopp von Überleitungen und Ausleitungen von Oderwasser zum Schutz angrenzender Gewässer.

    Die Landkreise, die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und die obere Wasserbehörde leiten entsprechend Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung und weitergehende wasserrechtliche Maßnahmen ein.

    Zur Warnstufen-Entwarnung kommt es, wenn sich die Wasserqualitätswerte wieder normalisieren.

    Das heißt, wenn

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum wieder unter 64 Mikrogramm je Liter fällt und
    • keine auffällige Sterberate von Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen ersichtlich ist.

    Das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt informiert zur Entwarnung wieder alle vorgenannten Behörden.

    Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die obere Wasserbehörde prüfen die Rücknahme der eingeleiteten Maßnahmen.

    Allgemeine Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

    Das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt ist gemäß Paragraph 126 Absatz 3 Nummer 1 BbgWG (Brandenburgisches Wassergesetz) zuständig für die Ermittlung von Daten zu Menge, Güte und Zustand der Gewässer (Gewässermonitoring).

    Wenn sich außergewöhnliche beziehungsweise vom Regelfall abweichende Messwerte oder Trends in Wassergüteparametern abzeichnen, informiert das Wasserwirtschaftsamt die unteren Wasserbehörden in den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten, die obere Wasserbehörde, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und die oberste Wasserbehörde

    • insbesondere bei Auffälligkeiten im chemisch-physikalischen Monitoring sowie
    • bei Auffälligkeiten der Parameter der automatischen Messstationen (beispielsweise Leitfähigkeit/Salzbelastung oder Sauerstoffkonzentration).

    Die Informationen gehen direkt an den betroffenen Landkreis beziehungsweise kreisfreien Städte sowie die jeweils unterliegenden und oberliegenden Landkreise.

    Das Wasserwirtschaftsamt gibt auf Anfrage Empfehlungen zur Anpassung der Gewässerbewirtschaftung einschließlich der Steuerung von dafür maßgeblichen Anlagen an Gewässern 1. und 2. Ordnung und an Bundeswasserstraßen.

    Den unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte obliegt nach Paragraph 100 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) die Gewässeraufsicht (Gewässerüberwachung).

    Die unteren Wasserbehörden und gegebenenfalls die obere Wasserbehörde ergreifen nach Bewertung eines außergewöhnlichen Ereignisses geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von möglichen schädlicher Auswirkungen auf das Gewässer oder von Gewässernutzungen, beispielsweise durch die Einschränkung des Gemeingebrauchs durch gewässeraufsichtliche Anordnungen oder Allgemeinverfügungen und durch Maßnahmen zu einer angepassten Wasserbewirtschaftung.

    Darüber hinaus sind durch die unteren Wasserbehörden der betroffenen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte bei Bedarf zusätzliche Gewässeruntersuchungen einzuleiten.

    Eine Verschlechterung des Oder-Wassers soll möglichst schon vor einem Fischsterben erkannt werden, so dass Brandenburger Behörden in Abstimmung auch mit den IKSO-Partnern (siehe Frage: Was sagt der Warn- und Alarmplan zur Oder?) frühzeitig reagieren können.

    Für den Brandenburger Abschnitt der Oder werden Werte zur Wasserqualität an den automatischen Messstationen Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen erhoben und bewertet.

    Landesintern ist für die an der Oder liegenden Landkreise und die Stadt Frankfurt (Oder) sowie für das Landesamt für Umwelt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft gesetzt worden, das in einem Ereignisfall regelt, wer wann wie aktiv werden muss.

    Die Warnstufe 1 tritt ein, wenn es Anzeichen für die Entstehung einer Algenblüte gibt.

    Als Kriterien gelten, wenn

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum über 64 Mikrogramm je Liter steigt,
    • das Tagesminimum des pH-Werts zwischen 8,23 und 8,45 liegt,
    • keine auffällige Sterberate von Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen zu verzeichnen ist.

    In diesem Fall erhöht das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt seine Aufmerksamkeit bei der Auswertung der Messwerte und informiert

    • die oberste Wasserbehörde im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz.

    Die Warnstufe 2 tritt ein, wenn sich eine Algenblüte mit einem erhöhtem Verdacht auf Prymnesium parvum bildet.

    Als Kriterien gelten, wenn:

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum über 128 Mikrogramm je Liter steigt,
    • das Tagesminimum des pH-Werts zwischen 8,45 und 8,60 liegt,
    • sich der Nitratabbau auf über 0,2 Milligramm je Liter innerhalb von 24 Stunden beschleunigt
    • keine auffällige Sterberate von Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen zu verzeichnen ist.

    In diesem Fall informiert das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt

    • die oberste Wasserbehörde im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz,
    • die obere Wasserbehörde im Landesamt für Umwelt,
    • die an der Oder liegenden Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder),
    • das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA) Oder-Havel.
    • die Nationalparkverwaltung Unteres Odertal

    und gibt Empfehlungen zum Stopp von Überleitungen und Ausleitungen von Oderwasser sowie zum Schutz angrenzender Gewässer.

    Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und die obere Wasserbehörde prüfen und leiten dann entsprechend Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung und wasserrechtliche Maßnahmen ein.

    Die Warnstufe 3 tritt ein, wenn aus den Erkenntnissen von 2022 heraus von einer Algenblüte durch Prymnesium parvum ausgegangen werden muss.

    Dieser Ereignisfall tritt ein, wenn

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum über 256 Mikrogramm je Liter steigt,
    • das Tagesminimum des gemessenen pH-Werts über 8,60 liegt,
    • sich der Nitratabbau auf über 0,4 Milligramm je Liter in 24 Stunden beschleunigt,
    • eine sehr hohe Sterberate beziehungsweise ein komplettes Sterben bei den Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen festgestellt wird.

    In diesem Fall informiert das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt sofort

    • die oberste Wasserbehörde im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz
    • die obere Wasserbehörde im Landesamt für Umwelt
    • die an der Oder liegenden Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
    • das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA) Oder-Havel
    • die Nationalparkverwaltung Unteres Odertal
    • die Regionalleitstelle Oderland der IKSO in Frankfurt (Oder) zur Erstellung einer Alarmmeldung gemäß der IKSO-Vorgaben für den internationalen Warn- und Alarmplan Oder (IWAPO)

    und gibt Empfehlungen zum Stopp von Überleitungen und Ausleitungen von Oderwasser zum Schutz angrenzender Gewässer.

    Die Landkreise, die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und die obere Wasserbehörde leiten entsprechend Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung und weitergehende wasserrechtliche Maßnahmen ein.

    Zur Warnstufen-Entwarnung kommt es, wenn sich die Wasserqualitätswerte wieder normalisieren.

    Das heißt, wenn

    • der Chlorophyllwert im Tagesmaximum wieder unter 64 Mikrogramm je Liter fällt und
    • keine auffällige Sterberate von Wasserflöhen in den Daphnientoximetern in Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen ersichtlich ist.

    Das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt informiert zur Entwarnung wieder alle vorgenannten Behörden.

    Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die obere Wasserbehörde prüfen die Rücknahme der eingeleiteten Maßnahmen.

    Allgemeine Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

    Das Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt ist gemäß Paragraph 126 Absatz 3 Nummer 1 BbgWG (Brandenburgisches Wassergesetz) zuständig für die Ermittlung von Daten zu Menge, Güte und Zustand der Gewässer (Gewässermonitoring).

    Wenn sich außergewöhnliche beziehungsweise vom Regelfall abweichende Messwerte oder Trends in Wassergüteparametern abzeichnen, informiert das Wasserwirtschaftsamt die unteren Wasserbehörden in den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten, die obere Wasserbehörde, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und die oberste Wasserbehörde

    • insbesondere bei Auffälligkeiten im chemisch-physikalischen Monitoring sowie
    • bei Auffälligkeiten der Parameter der automatischen Messstationen (beispielsweise Leitfähigkeit/Salzbelastung oder Sauerstoffkonzentration).

    Die Informationen gehen direkt an den betroffenen Landkreis beziehungsweise kreisfreien Städte sowie die jeweils unterliegenden und oberliegenden Landkreise.

    Das Wasserwirtschaftsamt gibt auf Anfrage Empfehlungen zur Anpassung der Gewässerbewirtschaftung einschließlich der Steuerung von dafür maßgeblichen Anlagen an Gewässern 1. und 2. Ordnung und an Bundeswasserstraßen.

    Den unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte obliegt nach Paragraph 100 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) die Gewässeraufsicht (Gewässerüberwachung).

    Die unteren Wasserbehörden und gegebenenfalls die obere Wasserbehörde ergreifen nach Bewertung eines außergewöhnlichen Ereignisses geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von möglichen schädlicher Auswirkungen auf das Gewässer oder von Gewässernutzungen, beispielsweise durch die Einschränkung des Gemeingebrauchs durch gewässeraufsichtliche Anordnungen oder Allgemeinverfügungen und durch Maßnahmen zu einer angepassten Wasserbewirtschaftung.

    Darüber hinaus sind durch die unteren Wasserbehörden der betroffenen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte bei Bedarf zusätzliche Gewässeruntersuchungen einzuleiten.

  • Was sagt die Wissenschaft?

    Deutsche und polnische Wissenschaftler haben inzwischen eine Reihe von Veröffentlichungen in unterschiedlichen Medien vorgelegt, die sich mit dem Fischsterben in der Oder befassen. Hier eine Auswahl:

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    Roman Żurek, Elżbieta Dumnicka, Leszek Książek, Iwona Jasser, Karol Ciężak
    Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin (IGB)
    Europäische Kommission

    Deutsche und polnische Wissenschaftler haben inzwischen eine Reihe von Veröffentlichungen in unterschiedlichen Medien vorgelegt, die sich mit dem Fischsterben in der Oder befassen. Hier eine Auswahl:

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    Roman Żurek, Elżbieta Dumnicka, Leszek Książek, Iwona Jasser, Karol Ciężak
    Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin (IGB)
    Europäische Kommission
  • Welchen Beitrag will die Forschung leisten?

    Das Brandenburger Umweltministerium ist der von der Wojewodschaft Lebuser Land initiierten Wissenschaftskooperation beigetreten, die sich dem Schutz und die Revitalisierung der Oder zum Ziel gesetzt hat. Ziel ist es, für Politikern und Behörden wissenschaftlich untersetzte Handlungsanweisungen zu erarbeiten.

    Von Berlin-Brandenburger Seite sind das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin-Grünau (IGB), das Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow, die Technische Universität Cottbus mit ihrem Fachgebiet Gewässerökologie vertreten. Für die Bewertung von Salzfrachten aus bergbaulicher Tätigkeit steht das Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften Finsterwalde bereit. Auf polnischer Seite sind unter anderem Wissenschaftler der Universitäten Breslau, Opole, Stettin und Zielona Gora beteiligt.

    Vom IGB wurden inzwischen Handlungsempfehlungen formuliert, um den Lebensraum Oder und dessen wichtige Ökosystemdienstleistungen wiederherzustellen und zu erhalten, die in die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit eingebracht werden können. Die Koordinierung der Arbeiten hat die Universität Breslau übernommen. Von dort aus wurde ein Forschungsvorhabenplan erarbeitet, der nun sukzessive umgesetzt werden soll.

    Am 1. Februar 2023 hat das IGB ein „Anlassbezogenes Sonderuntersuchungsprogramm zur Umweltkatastrophe in der Oder vom August 2022 (ODER~SO) begonnen. Das Projekt mit einer Projektlaufzeit vom 1. Februar 2023 bis 30. April 2026 ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)/Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit 4.887.204 Euro gefördert. Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und das Landesamt für Umwelt (LfU) sind in projektbegleitendenden Gremien vertreten.

    Im IGB-Sonderuntersuchungsprogramm des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin-Grünau (IGB) werden

    • die ökologischen Schäden umfassend dokumentiert,
    • der chemische und ökologische Zustand der Grenzoder engmaschig überwacht sowie
    • die Bedingungen zur Bildung und Wirkmechanismen der Algengifte weiter aufgeklärt, um damit auch zur Entwicklung eines Frühwarnsystems beizutragen.

    Weiterhin soll das Vorhaben die Regeneration des Flussökosystems dokumentieren, um Vorsorge- und Sanierungsmaßnahmen abzuleiten, die die Widerstandskraft (Resilienz) und die Ökosystemleistungen des gesamten Fluss-Auen-Verbundökosystems erhöhen können.

    Die Arbeiten zielen somit auch darauf ab, durch Vorsorgeforschung die Risiken der Wiederholung einer solcher Umweltkatastrophe zu verringern und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Oder und ihrer Auen zu erarbeiten. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen auch für andere Fließgewässer in Deutschland genutzt werden.

    Das Brandenburger Umweltministerium ist der von der Wojewodschaft Lebuser Land initiierten Wissenschaftskooperation beigetreten, die sich dem Schutz und die Revitalisierung der Oder zum Ziel gesetzt hat. Ziel ist es, für Politikern und Behörden wissenschaftlich untersetzte Handlungsanweisungen zu erarbeiten.

    Von Berlin-Brandenburger Seite sind das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin-Grünau (IGB), das Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow, die Technische Universität Cottbus mit ihrem Fachgebiet Gewässerökologie vertreten. Für die Bewertung von Salzfrachten aus bergbaulicher Tätigkeit steht das Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften Finsterwalde bereit. Auf polnischer Seite sind unter anderem Wissenschaftler der Universitäten Breslau, Opole, Stettin und Zielona Gora beteiligt.

    Vom IGB wurden inzwischen Handlungsempfehlungen formuliert, um den Lebensraum Oder und dessen wichtige Ökosystemdienstleistungen wiederherzustellen und zu erhalten, die in die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit eingebracht werden können. Die Koordinierung der Arbeiten hat die Universität Breslau übernommen. Von dort aus wurde ein Forschungsvorhabenplan erarbeitet, der nun sukzessive umgesetzt werden soll.

    Am 1. Februar 2023 hat das IGB ein „Anlassbezogenes Sonderuntersuchungsprogramm zur Umweltkatastrophe in der Oder vom August 2022 (ODER~SO) begonnen. Das Projekt mit einer Projektlaufzeit vom 1. Februar 2023 bis 30. April 2026 ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)/Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit 4.887.204 Euro gefördert. Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und das Landesamt für Umwelt (LfU) sind in projektbegleitendenden Gremien vertreten.

    Im IGB-Sonderuntersuchungsprogramm des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin-Grünau (IGB) werden

    • die ökologischen Schäden umfassend dokumentiert,
    • der chemische und ökologische Zustand der Grenzoder engmaschig überwacht sowie
    • die Bedingungen zur Bildung und Wirkmechanismen der Algengifte weiter aufgeklärt, um damit auch zur Entwicklung eines Frühwarnsystems beizutragen.

    Weiterhin soll das Vorhaben die Regeneration des Flussökosystems dokumentieren, um Vorsorge- und Sanierungsmaßnahmen abzuleiten, die die Widerstandskraft (Resilienz) und die Ökosystemleistungen des gesamten Fluss-Auen-Verbundökosystems erhöhen können.

    Die Arbeiten zielen somit auch darauf ab, durch Vorsorgeforschung die Risiken der Wiederholung einer solcher Umweltkatastrophe zu verringern und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Oder und ihrer Auen zu erarbeiten. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen auch für andere Fließgewässer in Deutschland genutzt werden.

  • Wie kann das Ökosystem der Oder wiederhergestellt werden?

    Um die Widerstandsfähigkeit des Flusses zu stärken, ist im Zuge der Klimakrise eine veränderte Bewirtschaftung anzustreben. Ein Umschwenken auf naturbasierte Lösungen bei Flussbau und Hochwasserschutz könnte zum Beispiel den Rückhalt von Wasser und Schadstoffen unterstützen und wasserabhängige Lebensräume sichern. Das wäre unter anderem für die Wasser- und Landwirtschaft und somit für die Menschen vor Ort von zentraler Bedeutung. Davon profitieren könnte zudem die nachhaltige touristische Entwicklung in der Region.

    Aus Sicht der Forscher können nur Renaturierungsmaßnahmen die Oder langfristig fitter gegen Katastrophen wie das Fischsterben 2022 machen. Die Renaturierung der Oder als Lebensraum seltener Arten und als Quelle wichtiger Ökosystemleistungen für die Menschen vor Ort wird künftig eine wichtige Aufgabe sein. Dadurch können unter anderem das Selbstreinigungsvermögen der Oder und der Rückhalt des Wassers in der Fläche verbessert werden.

    Um die Widerstandsfähigkeit des Flusses zu stärken, ist im Zuge der Klimakrise eine veränderte Bewirtschaftung anzustreben. Ein Umschwenken auf naturbasierte Lösungen bei Flussbau und Hochwasserschutz könnte zum Beispiel den Rückhalt von Wasser und Schadstoffen unterstützen und wasserabhängige Lebensräume sichern. Das wäre unter anderem für die Wasser- und Landwirtschaft und somit für die Menschen vor Ort von zentraler Bedeutung. Davon profitieren könnte zudem die nachhaltige touristische Entwicklung in der Region.

    Aus Sicht der Forscher können nur Renaturierungsmaßnahmen die Oder langfristig fitter gegen Katastrophen wie das Fischsterben 2022 machen. Die Renaturierung der Oder als Lebensraum seltener Arten und als Quelle wichtiger Ökosystemleistungen für die Menschen vor Ort wird künftig eine wichtige Aufgabe sein. Dadurch können unter anderem das Selbstreinigungsvermögen der Oder und der Rückhalt des Wassers in der Fläche verbessert werden.

  • Was bedeutet die Umweltkatastrophe für den bereits laufenden und noch geplanten Ausbau der Oder?

    Fragen des Hochwasserschutzes an der Oder haben für das Brandenburger Umweltministerium höchste Priorität! So hat das Ministerium nach dem Oder-Hochwasser 1997 ein umfangreiches Bauprogramm umgesetzt, das dem besseren Schutz von Menschen und Gütern bei hohen Wasserständen dient.

    Die gerade auch aus dem Fischsterben 2022 abgeleiteten Erkenntnisse sind zurzeit der Grund, warum das Brandenburger Umweltministerium dafür wirbt, die Stromregelungskonzeption für die Grenzoder aus dem Jahr 2014 zu überprüfen beziehungsweise zu ergänzen. Ziel ist, unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten, wirtschaftlichen, aber eben auch der ökologischen Belange dem Fluss Zeit zu geben, sich wieder zu stabilisieren. Die aktuellen Baumaßnahmen auf polnischer Seite der Grenzoder stehen nach Auffassung der Wissenschaft und der Umweltverwaltung dieser Renaturierung entgegen.

    Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse - Deutsch-Polnisches Wasserstraßenabkommen) vom 27. April 2015 trat am 22. Oktober 2015 in Kraft. Anlass für das Abkommen war der sich zunehmend verschlechternde Zustand der Stromregelungsbauwerke an der Grenzoder. Mit dem Abkommen wird das Ziel verfolgt, die in der Anlage zu dem Abkommen aufgeführten Schwachstellen der Grenzoder zur Gewährleistung des Eisaufbruchs, der Eisabfuhr sowie der Binnenschifffahrt zu beseitigen und das vorhandene Stromregelungssystem zu optimieren.

    Für alle Maßnahmen des Abkommens müssen grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Zu den ersten Bauabschnitten auf polnischer Seite läuft derzeit eine gerichtliche Auseinandersetzung. Nach Auffassung der Brandenburger Obersten Umweltbehörde wurden im Rahmen des polnischen Umweltbeschlusses die Schutzgüter beiderseits der Grenze, insbesondere der Natur- und Artenschutz, aber auch die Auswirkungen der Oderkatastrophe im Jahr 2022, nicht ausreichend betrachtet.

    Fragen des Hochwasserschutzes an der Oder haben für das Brandenburger Umweltministerium höchste Priorität! So hat das Ministerium nach dem Oder-Hochwasser 1997 ein umfangreiches Bauprogramm umgesetzt, das dem besseren Schutz von Menschen und Gütern bei hohen Wasserständen dient.

    Die gerade auch aus dem Fischsterben 2022 abgeleiteten Erkenntnisse sind zurzeit der Grund, warum das Brandenburger Umweltministerium dafür wirbt, die Stromregelungskonzeption für die Grenzoder aus dem Jahr 2014 zu überprüfen beziehungsweise zu ergänzen. Ziel ist, unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten, wirtschaftlichen, aber eben auch der ökologischen Belange dem Fluss Zeit zu geben, sich wieder zu stabilisieren. Die aktuellen Baumaßnahmen auf polnischer Seite der Grenzoder stehen nach Auffassung der Wissenschaft und der Umweltverwaltung dieser Renaturierung entgegen.

    Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse - Deutsch-Polnisches Wasserstraßenabkommen) vom 27. April 2015 trat am 22. Oktober 2015 in Kraft. Anlass für das Abkommen war der sich zunehmend verschlechternde Zustand der Stromregelungsbauwerke an der Grenzoder. Mit dem Abkommen wird das Ziel verfolgt, die in der Anlage zu dem Abkommen aufgeführten Schwachstellen der Grenzoder zur Gewährleistung des Eisaufbruchs, der Eisabfuhr sowie der Binnenschifffahrt zu beseitigen und das vorhandene Stromregelungssystem zu optimieren.

    Für alle Maßnahmen des Abkommens müssen grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Zu den ersten Bauabschnitten auf polnischer Seite läuft derzeit eine gerichtliche Auseinandersetzung. Nach Auffassung der Brandenburger Obersten Umweltbehörde wurden im Rahmen des polnischen Umweltbeschlusses die Schutzgüter beiderseits der Grenze, insbesondere der Natur- und Artenschutz, aber auch die Auswirkungen der Oderkatastrophe im Jahr 2022, nicht ausreichend betrachtet.