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Wasser in Brandenburg

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Mit etwa 34.600 Kilometern Fließgewässer und rund 3.000 Seen gehört das Land Brandenburg zu den gewässerreichsten Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Der Wasserhaushalt reagiert sehr sensibel auf Klimaeinflüsse. Die im Bundesdurchschnitt vergleichsweise geringen Niederschläge, die hohe Verdunstung der Seen und eine geringe Speicherfähigkeit der Böden führen dazu, dass in vielen Regionen des Landes Brandenburg bei anhaltender Trockenheit schnell Ertragseinbußen in der Landwirtschaft entstehen und Gewässer nachhaltig geschädigt werden können. Bei Hochwasser und Starkniederschlägen hingegen kann das Wasser durch die fehlende Strukturvielfalt und fehlende Rückhalteflächen in und an den Gewässern, die geringe Speicherfähigkeit der Landschaft sowie das gefällearme Relief oft nur langsam abfließen.

In einem historisch kurzen Zeitabschnitt ist das Land Brandenburg insbesondere an Oder und Elbe gleich mehrfach von extremen Hochwassern mit besonderen Belastungsproben und schweren Schäden betroffen gewesen. Um diesem Risiko zukünftig besser begegnen zu können, werden Deiche saniert, Retentionsräume im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms durch Deichrückverlegungen und gesteuerte Flutpolder erweitert, Überschwemmungsgebiete festgesetzt und die Hochwasservorsorge durch moderne Hochwasservorhersagesysteme verbessert. All diese Maßnahmen sind Teil der Umsetzungsstrategie für die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Brandenburg.

Die Wetterextreme der vergangenen Jahre mit ausgeprägten Dürre- und Niedrigwassersituationen in den Abflüssen und Wasserständen der Gewässer stellen besondere Anforderungen an eine intelligente Wassermengenbewirtschaftung und Gewässerunterhaltung. Hier gilt es landesweite Konzeptionen zu erarbeiten und umzusetzen.

Eine weitere Herausforderung für die brandenburgischen Gewässer ist angesichts signifikanter Nährstoff- und Schadstoffbelastungen aus Landwirtschaft, Bergbau, Besiedlung, Verkehr und Altlasten das langfristige Erreichen eines guten ökologischen Gewässerzustandes gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Das Grundwasser ist - ebenfalls nach der WRRL- in einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand zu bringen. Die dazu notwendigen Strategien und Maßnahmen sind in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebiete von Elbe und Oder verankert.

Im Bereich der Daseinsfürsorge stellt hingegen die Sicherung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung zu sozial verträglichen Preisen eine wichtige Aufgabe dar, wobei ein Teil der Zuständigkeit auf Grund der kommunalen Verfasstheit beim Ministerium für Inneres und Kommunales liegt und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) maßgeblich zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen beiträgt. Das Thema Trinkwasserqualität ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) angesiedelt.

Im Wasserrecht ist das MLUK Oberste Wasserbehörde. Für den Vollzug des Wasserrechts, für Kontroll- und Überwachungsaufgaben sind die Obere Wasserbehörde beim Landesamt für Umwelt und die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Die Gewässerunterhaltung wird durch 25 Gewässerunterhaltungsverbände durchgeführt, die vom MLUK beaufsichtigt werden.

Mit etwa 34.600 Kilometern Fließgewässer und rund 3.000 Seen gehört das Land Brandenburg zu den gewässerreichsten Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Der Wasserhaushalt reagiert sehr sensibel auf Klimaeinflüsse. Die im Bundesdurchschnitt vergleichsweise geringen Niederschläge, die hohe Verdunstung der Seen und eine geringe Speicherfähigkeit der Böden führen dazu, dass in vielen Regionen des Landes Brandenburg bei anhaltender Trockenheit schnell Ertragseinbußen in der Landwirtschaft entstehen und Gewässer nachhaltig geschädigt werden können. Bei Hochwasser und Starkniederschlägen hingegen kann das Wasser durch die fehlende Strukturvielfalt und fehlende Rückhalteflächen in und an den Gewässern, die geringe Speicherfähigkeit der Landschaft sowie das gefällearme Relief oft nur langsam abfließen.

In einem historisch kurzen Zeitabschnitt ist das Land Brandenburg insbesondere an Oder und Elbe gleich mehrfach von extremen Hochwassern mit besonderen Belastungsproben und schweren Schäden betroffen gewesen. Um diesem Risiko zukünftig besser begegnen zu können, werden Deiche saniert, Retentionsräume im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms durch Deichrückverlegungen und gesteuerte Flutpolder erweitert, Überschwemmungsgebiete festgesetzt und die Hochwasservorsorge durch moderne Hochwasservorhersagesysteme verbessert. All diese Maßnahmen sind Teil der Umsetzungsstrategie für die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Brandenburg.

Die Wetterextreme der vergangenen Jahre mit ausgeprägten Dürre- und Niedrigwassersituationen in den Abflüssen und Wasserständen der Gewässer stellen besondere Anforderungen an eine intelligente Wassermengenbewirtschaftung und Gewässerunterhaltung. Hier gilt es landesweite Konzeptionen zu erarbeiten und umzusetzen.

Eine weitere Herausforderung für die brandenburgischen Gewässer ist angesichts signifikanter Nährstoff- und Schadstoffbelastungen aus Landwirtschaft, Bergbau, Besiedlung, Verkehr und Altlasten das langfristige Erreichen eines guten ökologischen Gewässerzustandes gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Das Grundwasser ist - ebenfalls nach der WRRL- in einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand zu bringen. Die dazu notwendigen Strategien und Maßnahmen sind in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebiete von Elbe und Oder verankert.

Im Bereich der Daseinsfürsorge stellt hingegen die Sicherung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung zu sozial verträglichen Preisen eine wichtige Aufgabe dar, wobei ein Teil der Zuständigkeit auf Grund der kommunalen Verfasstheit beim Ministerium für Inneres und Kommunales liegt und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) maßgeblich zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen beiträgt. Das Thema Trinkwasserqualität ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) angesiedelt.

Im Wasserrecht ist das MLUK Oberste Wasserbehörde. Für den Vollzug des Wasserrechts, für Kontroll- und Überwachungsaufgaben sind die Obere Wasserbehörde beim Landesamt für Umwelt und die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Die Gewässerunterhaltung wird durch 25 Gewässerunterhaltungsverbände durchgeführt, die vom MLUK beaufsichtigt werden.