Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser ist im Land Brandenburg die maßgebliche Quelle des Wasserhaushaltes. Circa zwei Drittel des verfügbaren Wassers wird aus den Niederschlägen und nur ein Drittel durch Zuflüsse aus den angrenzenden Gebieten gedeckt.
Das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird überwiegend noch in der Kanalisation gesammelt, abgeleitet und in die oberirdischen Gewässer abgegeben. Das Wasser wird dem Gebiet entzogen und die Grundwasserneubildung stark vermindert. Es treten zusätzliche Gewässerbelastungen ein, außerdem führt der verstärkte Oberflächenabfluss zu einer wachsenden Hochwassergefahr. Letztlich verursacht die Errichtung sowie Betrieb und Wartung der Entwässerungsanlagen Kosten.
Eine zeitgemäße Stadt- und Entwässerungsplanung verlangt daher ein Umdenken beim Umgang mit Regenwasser. Als Alternative zur herkömmlichen Regenwasserableitung wurden in den letzten Jahren Lösungen zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung erarbeitet. Dezentrale Systeme sind mittlerweile erprobt, marktüblich verfügbar und auch hinsichtlich ihres Betriebes den herkömmlichen Lösungen gleichwertig.
Die Gemeinden haben überdies die Möglichkeit, im Rahmen der Bebauungsplanung bereits frühzeitig die bestehenden Möglichkeiten zur dezentralen Bewirtschaftung zu prüfen und entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen festzuschreiben. Hierauf wurde mit einem gemeinsamen Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11. Oktober 2011 aufmerksam gemacht. Das Rundschreiben enthält Erläuterungen und Hinweise für die Durchführung der erforderlichen Prüfungen und gibt Empfehlungen zur Festsetzung im B-Plan. Die Broschüre "Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten - Fachinformation" liefert hierzu weitergehende Informationen und Ausführungsbeispiele. Sie richtet sich an die Gemeinden, Planungsträger und Ingenieurbüros sowie an die Gemeindevertreterungen und Fachausschüsse.
Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist gemäß Paragraph 66 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine Ausnahme hiervon gilt für das Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsanlagen außerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile. Die Gemeinden können die Pflicht zur Niederschlagsbeseitigung auf den Grundstückseigentümer übertragen und hierzu durch eine kommunale Satzung vorsehen, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert werden muss. Die Broschüre "Naturnaher Umgang mit Regenwasser" richtet sich an Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer. Sie informiert in praxisnaher Form über die verschiedenen Möglichkeiten einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung bei Eigenheimen.
Im Interesse umweltfreundlicher und Kosten sparender Lösungen in der Siedlungsentwässerung orientiert das Land Brandenburg deshalb bereits seit langem auf die ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers. So sieht Paragraph 54 Absatz 4 des brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vor, dass das Niederschlagswasser zu versickern ist, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist und sonstige Belange dem nicht entgegenstehen. Mit dem Erlass der Verordnung über die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung (Versickerungsfreistellungsverordnung - BbgVersFreiV) wurde der wasserbehördliche Erlaubnisvorbehalt entscheidend gelockert und das Baugenehmigungsverfahren entbürokratisiert. Als Anwendungshilfe steht den Bürgerinnen und Bürgern hierfür die Checkliste auf Seite 2 der Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung zur Verfügung. Bei gewerblichen Bauvorhaben nutzen Sie bitte diese Checkliste.
Weiterführende Informationen
Das Niederschlagswasser ist im Land Brandenburg die maßgebliche Quelle des Wasserhaushaltes. Circa zwei Drittel des verfügbaren Wassers wird aus den Niederschlägen und nur ein Drittel durch Zuflüsse aus den angrenzenden Gebieten gedeckt.
Das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird überwiegend noch in der Kanalisation gesammelt, abgeleitet und in die oberirdischen Gewässer abgegeben. Das Wasser wird dem Gebiet entzogen und die Grundwasserneubildung stark vermindert. Es treten zusätzliche Gewässerbelastungen ein, außerdem führt der verstärkte Oberflächenabfluss zu einer wachsenden Hochwassergefahr. Letztlich verursacht die Errichtung sowie Betrieb und Wartung der Entwässerungsanlagen Kosten.
Eine zeitgemäße Stadt- und Entwässerungsplanung verlangt daher ein Umdenken beim Umgang mit Regenwasser. Als Alternative zur herkömmlichen Regenwasserableitung wurden in den letzten Jahren Lösungen zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung erarbeitet. Dezentrale Systeme sind mittlerweile erprobt, marktüblich verfügbar und auch hinsichtlich ihres Betriebes den herkömmlichen Lösungen gleichwertig.
Die Gemeinden haben überdies die Möglichkeit, im Rahmen der Bebauungsplanung bereits frühzeitig die bestehenden Möglichkeiten zur dezentralen Bewirtschaftung zu prüfen und entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen festzuschreiben. Hierauf wurde mit einem gemeinsamen Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11. Oktober 2011 aufmerksam gemacht. Das Rundschreiben enthält Erläuterungen und Hinweise für die Durchführung der erforderlichen Prüfungen und gibt Empfehlungen zur Festsetzung im B-Plan. Die Broschüre "Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten - Fachinformation" liefert hierzu weitergehende Informationen und Ausführungsbeispiele. Sie richtet sich an die Gemeinden, Planungsträger und Ingenieurbüros sowie an die Gemeindevertreterungen und Fachausschüsse.
Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist gemäß Paragraph 66 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine Ausnahme hiervon gilt für das Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsanlagen außerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile. Die Gemeinden können die Pflicht zur Niederschlagsbeseitigung auf den Grundstückseigentümer übertragen und hierzu durch eine kommunale Satzung vorsehen, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert werden muss. Die Broschüre "Naturnaher Umgang mit Regenwasser" richtet sich an Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer. Sie informiert in praxisnaher Form über die verschiedenen Möglichkeiten einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung bei Eigenheimen.
Im Interesse umweltfreundlicher und Kosten sparender Lösungen in der Siedlungsentwässerung orientiert das Land Brandenburg deshalb bereits seit langem auf die ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers. So sieht Paragraph 54 Absatz 4 des brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vor, dass das Niederschlagswasser zu versickern ist, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist und sonstige Belange dem nicht entgegenstehen. Mit dem Erlass der Verordnung über die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung (Versickerungsfreistellungsverordnung - BbgVersFreiV) wurde der wasserbehördliche Erlaubnisvorbehalt entscheidend gelockert und das Baugenehmigungsverfahren entbürokratisiert. Als Anwendungshilfe steht den Bürgerinnen und Bürgern hierfür die Checkliste auf Seite 2 der Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung zur Verfügung. Bei gewerblichen Bauvorhaben nutzen Sie bitte diese Checkliste.