Feedback zum Brandenburg-Paket
Sehr geehrte Klimamanagerinnen und Klimamanager,
am 24. Mai 2023 wurde die Billigkeitsrichtlinie für „Investitionen in Transformations- und Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen in den Jahren 2023/2024“ im Rahmen des Brandenburg-Pakets im Amtsblatt veröffentlicht und erhielt damit Rechtsgültigkeit. Bereits am 5. Juni 2023 wurden die Gelder für das Jahr 2023 an die Kommunen, ohne weitere Antragstellung, überwiesen. Die Mittel sollen für klimaschützende beziehungsweise Transformationsmaßnahmen ausgegeben werden. Mittel, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht verwendet wurden, müssen an das Land zurückgezahlt werden. Die Auswahl der konkreten Maßnahme liegt in kommunaler Eigenverantwortung. Eine vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte sogenannte Positivliste mit Beispielen sollte die Entscheidungsfindung vereinfachen.
Mit dem Brandenburg-Paket beschritt die Landesregierung Brandenburg in der Landesförderung für den kommunalen Klimaschutz einen unbürokratischen neuen Weg und möchte nun gerne tiefere Einblicke von Ihnen erhalten, wie sich das Instrument bei Ihnen in der kommunalen Praxis seitdem bewährt.
Die bisherige Zusammenarbeit empfindet das MLUK als äußerst konstruktiv und im Sinne der Umsetzung des Brandenburg-Pakets pragmatisch. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns durch Ausfüllen des Fragebogens helfen, kritische Punkte zu erkennen, um schnell gegensteuern zu können.
Für Ihr Feedback an uns füllen Sie bitte nachfolgenden Fragebogen aus und klicken auf "Senden". Ihre Antworten werden dann anonym an uns übermittelt.
Sehr geehrte Klimamanagerinnen und Klimamanager,
am 24. Mai 2023 wurde die Billigkeitsrichtlinie für „Investitionen in Transformations- und Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen in den Jahren 2023/2024“ im Rahmen des Brandenburg-Pakets im Amtsblatt veröffentlicht und erhielt damit Rechtsgültigkeit. Bereits am 5. Juni 2023 wurden die Gelder für das Jahr 2023 an die Kommunen, ohne weitere Antragstellung, überwiesen. Die Mittel sollen für klimaschützende beziehungsweise Transformationsmaßnahmen ausgegeben werden. Mittel, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht verwendet wurden, müssen an das Land zurückgezahlt werden. Die Auswahl der konkreten Maßnahme liegt in kommunaler Eigenverantwortung. Eine vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte sogenannte Positivliste mit Beispielen sollte die Entscheidungsfindung vereinfachen.
Mit dem Brandenburg-Paket beschritt die Landesregierung Brandenburg in der Landesförderung für den kommunalen Klimaschutz einen unbürokratischen neuen Weg und möchte nun gerne tiefere Einblicke von Ihnen erhalten, wie sich das Instrument bei Ihnen in der kommunalen Praxis seitdem bewährt.
Die bisherige Zusammenarbeit empfindet das MLUK als äußerst konstruktiv und im Sinne der Umsetzung des Brandenburg-Pakets pragmatisch. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns durch Ausfüllen des Fragebogens helfen, kritische Punkte zu erkennen, um schnell gegensteuern zu können.
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