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Geförderte Beratung für Landwirtschaft und Gartenbau

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Sie führen einen landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb in Brandenburg und möchten eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen?

Hier erklären wir, wie das funktioniert:

Sie führen einen landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb in Brandenburg und möchten eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen?

Hier erklären wir, wie das funktioniert:

Piktogramm Glühlampe

1. Interesse

Sie haben Interesse an einer durch EU- und Landesmitteln geförderten Beratung. Hier finden Sie eine Liste der 31 förderfähigen Beratungssteckbriefe (Anlage 1 der Richtlinie). Gefördert wird beispielsweise eine sozioökonomische Beratung oder eine Beratung zur Biodiversität, zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen oder zur Umstellung auf den ökologischen Landbau. 

Piktogramm Glühlampe

1. Interesse

Sie haben Interesse an einer durch EU- und Landesmitteln geförderten Beratung. Hier finden Sie eine Liste der 31 förderfähigen Beratungssteckbriefe (Anlage 1 der Richtlinie). Gefördert wird beispielsweise eine sozioökonomische Beratung oder eine Beratung zur Biodiversität, zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen oder zur Umstellung auf den ökologischen Landbau. 

Piktogramm Smartphone

2. Kontakt

Nehmen Sie Kontakt zu einer anerkannten Beratungsfachkraft auf. Die Liste mit den Kontaktinformationen der anerkannten Beratungsfachkräfte wird durch das LELF regelmäßig aktualisiert. Selbstverständlich kann sich auch die Beratungsfachkraft ihrer Wahl bei entsprechender Qualifikation durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) anerkennen lassen. Die Anerkennung muss allerdings vor Beginn der Beratung erfolgt sein. Zudem bietet die Seite Beratung für zukunftsfähige Landwirtschaft einen Überblick zu in Brandenburg tätigen anerkannten und nicht-anerkannten Beratungsfachkräften. 

Piktogramm Smartphone

2. Kontakt

Nehmen Sie Kontakt zu einer anerkannten Beratungsfachkraft auf. Die Liste mit den Kontaktinformationen der anerkannten Beratungsfachkräfte wird durch das LELF regelmäßig aktualisiert. Selbstverständlich kann sich auch die Beratungsfachkraft ihrer Wahl bei entsprechender Qualifikation durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) anerkennen lassen. Die Anerkennung muss allerdings vor Beginn der Beratung erfolgt sein. Zudem bietet die Seite Beratung für zukunftsfähige Landwirtschaft einen Überblick zu in Brandenburg tätigen anerkannten und nicht-anerkannten Beratungsfachkräften. 

Piktogramm Dicker Zeichenstift

3. Vertrag

Nach einem Vorgespräch schließen Sie mit der jeweiligen Beratungsorganisation einen Vertrag zu dem gewünschten Beratungssteckbrief ab und füllen das Formular „Nachweis des Anreizeffektes“ aus. Die Beratungsorganisation sendet diese zwei Dokumente unverzüglich per E-Mail an die  Bewilligungsbehörde. Die Beratung kann anschließend beginnen.

Piktogramm Dicker Zeichenstift

3. Vertrag

Nach einem Vorgespräch schließen Sie mit der jeweiligen Beratungsorganisation einen Vertrag zu dem gewünschten Beratungssteckbrief ab und füllen das Formular „Nachweis des Anreizeffektes“ aus. Die Beratungsorganisation sendet diese zwei Dokumente unverzüglich per E-Mail an die  Bewilligungsbehörde. Die Beratung kann anschließend beginnen.

Piktogramm Haus und Flipchart

4. Beratung

Die Beratung wird durchgeführt. Die Mindestdauer vor Ort beträgt zwei Stunden. Insgesamt müssen mindestens 25 Prozent der Beratungszeit vor Ort auf ihrem Betrieb stattfinden. 75 Prozent der Zeit darf für Vor- und Nachbereitung sowie für eine telefonische/digitale Beratung genutzt werden.

Piktogramm Haus und Flipchart

4. Beratung

Die Beratung wird durchgeführt. Die Mindestdauer vor Ort beträgt zwei Stunden. Insgesamt müssen mindestens 25 Prozent der Beratungszeit vor Ort auf ihrem Betrieb stattfinden. 75 Prozent der Zeit darf für Vor- und Nachbereitung sowie für eine telefonische/digitale Beratung genutzt werden.

Piktogramm Große Stoppuhr

5. Abschluss

Sie erhalten mit Abschluss der Beratung ein Beratungsprotokoll mit einer Auflistung der durchgeführten Beratungsstunden, eine Abschlussdokumentation mit den besprochenen Beratungsinhalten und gegebenenfalls eine Rechnung über den zu leistenden Eigenanteil. Das Beratungsprotokoll muss durch Sie gegengezeichnet werden.

Piktogramm Große Stoppuhr

5. Abschluss

Sie erhalten mit Abschluss der Beratung ein Beratungsprotokoll mit einer Auflistung der durchgeführten Beratungsstunden, eine Abschlussdokumentation mit den besprochenen Beratungsinhalten und gegebenenfalls eine Rechnung über den zu leistenden Eigenanteil. Das Beratungsprotokoll muss durch Sie gegengezeichnet werden.

Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages muss die Beratung abgeschlossen und der Antrag bei der Bewilligungsbehörde (LELF) eingegangen sein. Den Antrag stellt die Beratungsorganisation.  Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die Anzahl der Beratung pro Jahr ist nicht begrenzt. Sie können sich mehrmals zu dem gleichen Beratungsschwerpunkt beraten lassen. Gruppenberatungen sind möglich.

Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages muss die Beratung abgeschlossen und der Antrag bei der Bewilligungsbehörde (LELF) eingegangen sein. Den Antrag stellt die Beratungsorganisation.  Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die Anzahl der Beratung pro Jahr ist nicht begrenzt. Sie können sich mehrmals zu dem gleichen Beratungsschwerpunkt beraten lassen. Gruppenberatungen sind möglich.

Weiterführende Informationen

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