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Rechtliche Vollzugshilfe zur Prüfung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele in Zulassungsverfahren

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Aufgrund neuerer Rechtsprechung und Vollzugserfahrungen wurde die "Vollzugshilfe zur Anwendung des Verschlechterungsverbots nach Wasserrahmenrichtlinie" vom 17. Juli 2017 vollständig überarbeitet.  Sie wird ab sofort aufgehoben und durch die „Rechtliche Vollzugshilfe zur Prüfung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele in Zulassungsverfahren" vom 24. April 2023 abgelöst.

Die neue Vollzugshilfe wurde unter anderen mit Kapiteln zu den Themen

  • Fachbeitrag,
  • Bergbaufolgeseen,
  • weniger strenge Bewirtschaftungsziele,
  • Ausnahmen für vorübergehende Verschlechterung,
  • Trendumkehrgebot und
  • Zielerreichungsgebot

ergänzt.

Eine ausführliche Langfassung (mit Begründung), eine Kurzfassung (nur mit Leitsätzen)  sowie die "Fachtechnischen Hinweise der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA" stehen für die Einsicht im Reiter "Downloads" bereit.

Aufgrund neuerer Rechtsprechung und Vollzugserfahrungen wurde die "Vollzugshilfe zur Anwendung des Verschlechterungsverbots nach Wasserrahmenrichtlinie" vom 17. Juli 2017 vollständig überarbeitet.  Sie wird ab sofort aufgehoben und durch die „Rechtliche Vollzugshilfe zur Prüfung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele in Zulassungsverfahren" vom 24. April 2023 abgelöst.

Die neue Vollzugshilfe wurde unter anderen mit Kapiteln zu den Themen

  • Fachbeitrag,
  • Bergbaufolgeseen,
  • weniger strenge Bewirtschaftungsziele,
  • Ausnahmen für vorübergehende Verschlechterung,
  • Trendumkehrgebot und
  • Zielerreichungsgebot

ergänzt.

Eine ausführliche Langfassung (mit Begründung), eine Kurzfassung (nur mit Leitsätzen)  sowie die "Fachtechnischen Hinweise der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA" stehen für die Einsicht im Reiter "Downloads" bereit.

Weiterführende Informationen

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