Abfallwirtschaftspläne für das Land Brandenburg
Seit mehr als 30 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. Dabei sind Abfallwirtschaftspläne Fachpläne, die entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie bilden im Kern die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung ab, benennen die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallvermeidung, ‑verwertung und -beseitigung und stellen die Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Abfälle sowie von Siedlungsabfällen zur Verwertung dar. Den gesetzlichen Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg bilden insbesondere
- Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien,
- Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EG-Verpack-AbfRL),
- Paragraph 30 KrWG und
- Paragraph 17 und Paragraph 18 Absatz 5 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Download-Dateien:
- Abfallwirtschaftsplan - Fortschreibung 2012
(PDF 1,3 MB, veröffentlicht im ABl. BB Nr. 49/2012, S. 1831) - Abfallwirtschaftsplan - Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle
(PDF 854 KB, veröffentlicht im ABl. BB Nr. 38/99, S. 832)
» Fortschreibung (veröffentlicht im ABl. BB Nr. 03/2006, S. 38) - Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfälle
(veröffentlicht im ABl. BB Nr. 30/2000, S. 390)
» Fortschreibung (veröffentlicht im ABl. BB Nr. 21/2007, S. 1131)
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Brandenburg
Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Siedlungsabfälle“ erfolgte im Zeitraum vom 14. September bis 1. November 2022. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen abschließend ausgewertet.
Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Mineralische Abfälle“ und zum Umweltbericht erfolgte im Zeitraum vom 28. Dezember 2022 bis 3. März 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun geprüft, ausgewertet und gegebenenfalls eingearbeitet.