Abfallwirtschaftspläne für das Land Brandenburg
Für das Land Brandenburg definiert der Abfallwirtschaftsplan die Ziele und Anforderungen an eine funktionierende Abfallwirtschaft. Er wird nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vom Umweltressort als zuständige oberste Landesbehörde aufgestellt und richtet sich an die für die Abfallwirtschaft verantwortlichen öffentlichen Stellen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Bedarfe und die Kapazitäten der Abfallwirtschaft zu ermitteln und Maßnahmen für die Zielerreichung festzulegen. Das Umweltressort hat den
- Abfallwirtschaftsplan Teilplan „Siedlungsabfälle" sowie den
- Abfallwirtschaftsplan Teilplan "Gefährliche Abfälle",
welche die bisherigen aus dem Jahr 2012 ablösen, veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum Abfallwirtschaftsplan können auf unserer Fachseite eingesehen werden.