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Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens BER

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Anders als im Stadtgebiet Berlins, welches als Ballungsraum zu kartieren ist, fällt außerhalb Berlins die Bevölkerungsdichte örtlich stark ab, so dass insgesamt die Anforderungen an einen Ballungsraum nach Paragraph 47 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - außer im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam - im Land Brandenburg nicht erfüllt werden. Im Brandenburger berlinnahen Umland (außer Potsdam) einschließlich des Umfeldes des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg sind die Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und der Verkehrsflughafen als örtliche Hauptlärmquellen jeweils separat zu kartieren.

Örtliche Lärmaktionspläne

Auf der Grundlage der Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2022 stellen die einzelnen Kommunen jeweils örtliche Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Konkrete Maßnahmen können dabei allerdings nur im Rahmen der für diese Maßnahmen jeweils geltenden Rechtsgrundlagen und Regelwerke festgelegt werden. Eine rechtzeitige und enge Abstimmung mit den für die Umsetzung jeweils zuständigen Stellen ist hierzu vorzunehmen. Innerhalb dieses Rahmens ist die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen möglich. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken. Bei der Aufstellung der jeweiligen Lärmaktionspläne sind auch die Möglichkeiten zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen des Flughafens Berlin Brandenburg zu untersuchen.

Rahmenplan "Flughafen"

Die Lärmaktionsplanungspflicht obliegt den jeweils betroffenen Gemeinden. Um deren Lärmaktionspläne hinsichtlich der Lärmauswirkungen der großflächigen Umgebungslärmquelle Flughafen miteinander abzustimmen und zu qualifizieren, unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) diese Kommunen. Hierzu wurde eine interkommunale Arbeitsgemeinschaft gebildet, in der die von der Fluglärmkartierung mehr oder weniger betroffenen Kommunen Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde, Mittenwalde, Rangsdorf, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen sowie das MLUK, das Landesamt für Umwelt, ein Vertreter der Berliner Senatsumweltverwaltung und ein Vertreter der Flughafengesellschaft mitarbeiten. Ziel ist die Erarbeitung eines "Rahmenplans zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm)". Dieser Rahmenplan unterstützt die einzelnen Kommunen in ihrer lokalen Lärmaktionsplanung zum Teilaspekt Fluglärm. Er ist auch Gegenstand der anforderungsgerechten Berichterstattung an die Europäische Kommission. Die Anforderungen gemäß Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG werden dabei beachtet. Für die Erarbeitung wurde nach Durchlaufen eines öffentlichen Vergabeverfahrens ein Werkvertrag mit der ACCON GmbH geschlossen.

Die Erarbeitung erfolgte zurückliegend in verschiedenen Teilen. Sie bilden unter anderem den Betrieb des ehemaligen Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (Teil 1) sowie die Evaluierung und das Monitoring der erwarteten Inbetriebnahme des Flughafens BER ab (Teil 2). Die Möglichkeiten, die nächtliche Fluglärmbetroffenheit - auch unter Berücksichtigung der Gesamtlärmbetrachtung - durch verschiedene Pistennutzungskonzepte zu mindern, wurden in Teil 3 untersucht. Nach Inbetriebnahme des ausgebauten Flughafens wurde in Teil 4 des Rahmenplans der reale Betrieb des Flughafens BER abgebildet.

Für den Zeitraum vor Inbetriebnahme wurden vor allem Bestandaufnahmen zu den Auswirkungen des künftigen Flugbetriebes, Mess- und Evaluierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme, aus denen gegebenenfalls weitere Untersuchungs- und Prüfaufträge abgeleitet werden, und erste Maßnahmenempfehlungen für die Zeit nach der Inbetriebnahme betrachtet. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde eine Gesamtlärmbetrachtung, die über die gemäß Umgebungslärmkartierung (Fluglärm) betroffenen Bereiche hinausgeht und auch die Städte Wildau und Königs Wusterhausen sowie die Gemeinden Zeuthen, Rangsdorf und Gosen-Neu Zittau umfasst, durchgeführt. Die Berichte Teil 1 und  Teil 2 sind auf dieser Seite verfügbar.

Für den Zeitraum nach der Inbetriebnahme wurden insbesondere die Möglichkeiten einer Minderung der nächtlichen Lärmbelastung, einer Minderung der Anzahl von hochgradigen Schlafstörungen Betroffener und einer Minderung der von Gesamtlärmwirkungen Betroffenen durch Anwendung verschiedener Pistennutzungskonzepte (DROps) untersucht. Die Varianten mit den größten Minderungspotentialen wurden herausgearbeitet. Darüber hinaus erfolgte eine Aktualisierung der Gesamtlärmbetrachtung des gesamten Brandenburger Flughafenumfeldes mit dem Prognosehorizont 2023. Der Bericht Teil 3 ist auf dieser Seite verfügbar.

Im Rahmen des aktuellen Berichts Teils 4 stehen eine erweiterte Bestandaufnahme zu den bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen, die Untersuchung weiterer Möglichkeiten zu Verminderung der Fluglärmbelastung und der Fluglärmbetroffenheit, eine Fluglärmkartierung mit dem Prognosehorizont 2030, eine vertiefte teilgebietsscharfe Untersuchung zu Pistennutzungskonzepten (DROps) nachts und die Aktualisierung der Gesamtlärmbetrachtung des gesamten Brandenburger Flughafenumfeldes mit dem Prognosehorizont 2030 im Vordergrund. Der Bericht Teil 4 ist auf dieser Seite ebenfalls verfügbar.

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit, werden Hinweise und Stellungnahmen zu dem auf dieser Seite veröffentlichten Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens BER (Teilaspekt Fluglärm), Teil 4 sowie zu den ebenfalls auf dieser Seite veröffentlichten Anlagen auch durch das MLUK bis zum 14. Juli 2024 entgegengenommen. Soweit einzelne Kommunen die Mitwirkung der Öffentlichkeit erst nach diesem Termin beenden können, gilt dies für diese Kommunen auch über den 14. Juli 2024 hinaus. Die auf dieser Seite angegebenen Kontaktdaten können hierzu genutzt werden. Die Hinweise und Stellungnahmen werden an die entsprechenden Kommunen übermittelt und im Rahmen der oben genannten interkommunalen Arbeitsgemeinschaft gemeinsam ausgewertet und in einem Anhang zum Rahmenplan berücksichtigt.

Die Möglichkeit, Beiträge im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit über die Kontaktdaten auf dieser Seite zuzusenden, endet am 11. September 2024.

Die bisherigen Arbeiten wurden mit der Fluglärmkommission Berlin Brandenburg, dem Dialogforum Airport Berlin Brandenburg und den weiteren Akteuren abgestimmt. Ziel ist es, Fachgrundlagen und Abwägungsmaterialien für Lösungen zur aktiven Minderung der Fluglärmbelastung im Umfeld des Flughafens bereitzustellen, welche über entsprechende Beschlüsse der Fluglärmkommission Berlin Brandenburg den zuständigen Stellen zur Umsetzung aufgegeben werden sollen. Ziel ist es nicht, Fluglärmbelastungen auf andere Gebiete zu verlagern.

Dokumente zum Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm)

Anders als im Stadtgebiet Berlins, welches als Ballungsraum zu kartieren ist, fällt außerhalb Berlins die Bevölkerungsdichte örtlich stark ab, so dass insgesamt die Anforderungen an einen Ballungsraum nach Paragraph 47 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - außer im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam - im Land Brandenburg nicht erfüllt werden. Im Brandenburger berlinnahen Umland (außer Potsdam) einschließlich des Umfeldes des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg sind die Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und der Verkehrsflughafen als örtliche Hauptlärmquellen jeweils separat zu kartieren.

Örtliche Lärmaktionspläne

Auf der Grundlage der Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2022 stellen die einzelnen Kommunen jeweils örtliche Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Konkrete Maßnahmen können dabei allerdings nur im Rahmen der für diese Maßnahmen jeweils geltenden Rechtsgrundlagen und Regelwerke festgelegt werden. Eine rechtzeitige und enge Abstimmung mit den für die Umsetzung jeweils zuständigen Stellen ist hierzu vorzunehmen. Innerhalb dieses Rahmens ist die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen möglich. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken. Bei der Aufstellung der jeweiligen Lärmaktionspläne sind auch die Möglichkeiten zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen des Flughafens Berlin Brandenburg zu untersuchen.

Rahmenplan "Flughafen"

Die Lärmaktionsplanungspflicht obliegt den jeweils betroffenen Gemeinden. Um deren Lärmaktionspläne hinsichtlich der Lärmauswirkungen der großflächigen Umgebungslärmquelle Flughafen miteinander abzustimmen und zu qualifizieren, unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) diese Kommunen. Hierzu wurde eine interkommunale Arbeitsgemeinschaft gebildet, in der die von der Fluglärmkartierung mehr oder weniger betroffenen Kommunen Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde, Mittenwalde, Rangsdorf, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen sowie das MLUK, das Landesamt für Umwelt, ein Vertreter der Berliner Senatsumweltverwaltung und ein Vertreter der Flughafengesellschaft mitarbeiten. Ziel ist die Erarbeitung eines "Rahmenplans zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm)". Dieser Rahmenplan unterstützt die einzelnen Kommunen in ihrer lokalen Lärmaktionsplanung zum Teilaspekt Fluglärm. Er ist auch Gegenstand der anforderungsgerechten Berichterstattung an die Europäische Kommission. Die Anforderungen gemäß Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG werden dabei beachtet. Für die Erarbeitung wurde nach Durchlaufen eines öffentlichen Vergabeverfahrens ein Werkvertrag mit der ACCON GmbH geschlossen.

Die Erarbeitung erfolgte zurückliegend in verschiedenen Teilen. Sie bilden unter anderem den Betrieb des ehemaligen Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (Teil 1) sowie die Evaluierung und das Monitoring der erwarteten Inbetriebnahme des Flughafens BER ab (Teil 2). Die Möglichkeiten, die nächtliche Fluglärmbetroffenheit - auch unter Berücksichtigung der Gesamtlärmbetrachtung - durch verschiedene Pistennutzungskonzepte zu mindern, wurden in Teil 3 untersucht. Nach Inbetriebnahme des ausgebauten Flughafens wurde in Teil 4 des Rahmenplans der reale Betrieb des Flughafens BER abgebildet.

Für den Zeitraum vor Inbetriebnahme wurden vor allem Bestandaufnahmen zu den Auswirkungen des künftigen Flugbetriebes, Mess- und Evaluierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme, aus denen gegebenenfalls weitere Untersuchungs- und Prüfaufträge abgeleitet werden, und erste Maßnahmenempfehlungen für die Zeit nach der Inbetriebnahme betrachtet. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde eine Gesamtlärmbetrachtung, die über die gemäß Umgebungslärmkartierung (Fluglärm) betroffenen Bereiche hinausgeht und auch die Städte Wildau und Königs Wusterhausen sowie die Gemeinden Zeuthen, Rangsdorf und Gosen-Neu Zittau umfasst, durchgeführt. Die Berichte Teil 1 und  Teil 2 sind auf dieser Seite verfügbar.

Für den Zeitraum nach der Inbetriebnahme wurden insbesondere die Möglichkeiten einer Minderung der nächtlichen Lärmbelastung, einer Minderung der Anzahl von hochgradigen Schlafstörungen Betroffener und einer Minderung der von Gesamtlärmwirkungen Betroffenen durch Anwendung verschiedener Pistennutzungskonzepte (DROps) untersucht. Die Varianten mit den größten Minderungspotentialen wurden herausgearbeitet. Darüber hinaus erfolgte eine Aktualisierung der Gesamtlärmbetrachtung des gesamten Brandenburger Flughafenumfeldes mit dem Prognosehorizont 2023. Der Bericht Teil 3 ist auf dieser Seite verfügbar.

Im Rahmen des aktuellen Berichts Teils 4 stehen eine erweiterte Bestandaufnahme zu den bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen, die Untersuchung weiterer Möglichkeiten zu Verminderung der Fluglärmbelastung und der Fluglärmbetroffenheit, eine Fluglärmkartierung mit dem Prognosehorizont 2030, eine vertiefte teilgebietsscharfe Untersuchung zu Pistennutzungskonzepten (DROps) nachts und die Aktualisierung der Gesamtlärmbetrachtung des gesamten Brandenburger Flughafenumfeldes mit dem Prognosehorizont 2030 im Vordergrund. Der Bericht Teil 4 ist auf dieser Seite ebenfalls verfügbar.

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit, werden Hinweise und Stellungnahmen zu dem auf dieser Seite veröffentlichten Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens BER (Teilaspekt Fluglärm), Teil 4 sowie zu den ebenfalls auf dieser Seite veröffentlichten Anlagen auch durch das MLUK bis zum 14. Juli 2024 entgegengenommen. Soweit einzelne Kommunen die Mitwirkung der Öffentlichkeit erst nach diesem Termin beenden können, gilt dies für diese Kommunen auch über den 14. Juli 2024 hinaus. Die auf dieser Seite angegebenen Kontaktdaten können hierzu genutzt werden. Die Hinweise und Stellungnahmen werden an die entsprechenden Kommunen übermittelt und im Rahmen der oben genannten interkommunalen Arbeitsgemeinschaft gemeinsam ausgewertet und in einem Anhang zum Rahmenplan berücksichtigt.

Die Möglichkeit, Beiträge im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit über die Kontaktdaten auf dieser Seite zuzusenden, endet am 11. September 2024.

Die bisherigen Arbeiten wurden mit der Fluglärmkommission Berlin Brandenburg, dem Dialogforum Airport Berlin Brandenburg und den weiteren Akteuren abgestimmt. Ziel ist es, Fachgrundlagen und Abwägungsmaterialien für Lösungen zur aktiven Minderung der Fluglärmbelastung im Umfeld des Flughafens bereitzustellen, welche über entsprechende Beschlüsse der Fluglärmkommission Berlin Brandenburg den zuständigen Stellen zur Umsetzung aufgegeben werden sollen. Ziel ist es nicht, Fluglärmbelastungen auf andere Gebiete zu verlagern.

Dokumente zum Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm)