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Gewässerschutz und -entwicklung

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Das Land Brandenburg wird geprägt durch ein vielfältiges Netz von Fließen und Seen. Diese Wasserlandschaften sind wichtige Lebensräume und für das Wohl von Menschen, Tieren und Pflanzen von großer Bedeutung. Viele der Gewässer sind allerdings durch übermäßige Einträge von Nährstoffen (Phosphor- und Stickstoffverbindungen) und auch Schadstoffen belastet. Außerdem ist ihr ehemals natürlicher Zustand - ein strukturreiches Ufer, Gewässerbett und ‑umfeld - durch planmäßige technische Eingriffe im 19. und 20. Jahrhundert weitgehend verloren gegangen.

Der Begriff der „Gewässerentwicklung“ wurde Mitte der 1990er Jahre geprägt, nachdem erkannt wurde, dass der oftmals naturferne Zustand der Gewässer nur durch grundlegende Regeneration typischer Strukturen aufgehoben werden kann. Daran knüpft auch die im Jahr 2000 in Kraft gesetzte Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an. Sie zielt auf einen umfassenden Gewässerschutz und eine weitgehende Entwicklung der Gewässer. Zu den Hauptzielen der Richtlinie zählt, bis spätestens 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Seen und der Fließgewässer bis hin zu den Meeresküsten zu erreichen. Dies gelingt nur, wenn die in den letzten beiden Jahrzehnten von der Wasserwirtschaft erarbeiteten Strategien und Maßnahmenprogramme konsequent umgesetzt und auch weiterentwickelt werden. Die natürlichen Eigenschaften der Gewässer sollen gestärkt und dabei ihre Funktionen in der heutigen Kulturlandschaft nicht außer Acht gelassen werden.

Das Land Brandenburg wird geprägt durch ein vielfältiges Netz von Fließen und Seen. Diese Wasserlandschaften sind wichtige Lebensräume und für das Wohl von Menschen, Tieren und Pflanzen von großer Bedeutung. Viele der Gewässer sind allerdings durch übermäßige Einträge von Nährstoffen (Phosphor- und Stickstoffverbindungen) und auch Schadstoffen belastet. Außerdem ist ihr ehemals natürlicher Zustand - ein strukturreiches Ufer, Gewässerbett und ‑umfeld - durch planmäßige technische Eingriffe im 19. und 20. Jahrhundert weitgehend verloren gegangen.

Der Begriff der „Gewässerentwicklung“ wurde Mitte der 1990er Jahre geprägt, nachdem erkannt wurde, dass der oftmals naturferne Zustand der Gewässer nur durch grundlegende Regeneration typischer Strukturen aufgehoben werden kann. Daran knüpft auch die im Jahr 2000 in Kraft gesetzte Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an. Sie zielt auf einen umfassenden Gewässerschutz und eine weitgehende Entwicklung der Gewässer. Zu den Hauptzielen der Richtlinie zählt, bis spätestens 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Seen und der Fließgewässer bis hin zu den Meeresküsten zu erreichen. Dies gelingt nur, wenn die in den letzten beiden Jahrzehnten von der Wasserwirtschaft erarbeiteten Strategien und Maßnahmenprogramme konsequent umgesetzt und auch weiterentwickelt werden. Die natürlichen Eigenschaften der Gewässer sollen gestärkt und dabei ihre Funktionen in der heutigen Kulturlandschaft nicht außer Acht gelassen werden.