Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten als Planungs- und Arbeitsebene
Ein Grundgedanke der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, Gewässer unabhängig von administrativen Grenzen nach ihren Einzugsgebieten zu bewirtschaften. Das Einzugsgebiet umfasst dabei die gesamte Fläche, deren Oberflächenabfluss über einen Strom, seine Nebenflüsse, eventuell auch durch Seen, dem Meer zufließt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Einzugsgebiete zu so genannten Flussgebietseinheiten der Hauptströme zusammengefasst. Für diese Flussgebietseinheiten wurden Ende 2009 die ersten Bewirtschaftungspläne mit zugehörigen Maßnahmenprogrammen für den Zeitraum 2010-2015 verabschiedet. Bis Ende 2015 sind diese Pläne und Programme aktualisiert und als zentrale Instrumente für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016-2021) veröffentlicht worden.
Deutschland ist an zehn Flussgebietseinheiten beteiligt, davon fünf internationalen also grenzüberschreitenden.
Brandenburg hat Anteile an den internationalen Flussgebietseinheiten Oder und Elbe. Die für die Umsetzung der WRRL zuständigen Gremien sind die Internationale Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) und die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). Von deutscher Seite sind dort der Bund und die im Einzugsgebiet liegenden Bundesländer vertreten. Notwendige Abstimmungen werden in Arbeits- und Expertengruppen vorgenommen.
Für das deutsche Einzugsgebiet der Elbe haben sich außerdem im Jahr 2004 der Bund und die betroffenen zehn Bundesländer zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe zusammengeschlossen. Hier wurden zur Koordinierung der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanungen fünf Koordinierungsräume gebildet: Tideelbe, Mittelelbe-Elde, Mulde-Elbe-Schwarze Elster, Havel und Saale, die jeweils weiter in Planungseinheiten unterteilt sind. Brandenburg gehört zu 20 dieser insgesamt 61 Planungseinheiten.
Die internationale Flussgebietseinheit Oder ist lediglich in sechs Planungseinheiten unterteilt worden, die als Teileinzugsgebiete mit den Koordinierungsräumen der Elbe vergleichbar sind. Brandenburg gehört zu den vier Planungseinheiten Lausitzer Neiße, Mittlere Oder, Untere Oder und Stettiner Haff.
Um ihre Strategien und Maßnahmenplanungen für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Oder eng abzustimmen, haben die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und der Freistaat Sachsen eine gemeinsame Koordinierungsstelle eingerichtet.
Ein Grundgedanke der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, Gewässer unabhängig von administrativen Grenzen nach ihren Einzugsgebieten zu bewirtschaften. Das Einzugsgebiet umfasst dabei die gesamte Fläche, deren Oberflächenabfluss über einen Strom, seine Nebenflüsse, eventuell auch durch Seen, dem Meer zufließt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Einzugsgebiete zu so genannten Flussgebietseinheiten der Hauptströme zusammengefasst. Für diese Flussgebietseinheiten wurden Ende 2009 die ersten Bewirtschaftungspläne mit zugehörigen Maßnahmenprogrammen für den Zeitraum 2010-2015 verabschiedet. Bis Ende 2015 sind diese Pläne und Programme aktualisiert und als zentrale Instrumente für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016-2021) veröffentlicht worden.
Deutschland ist an zehn Flussgebietseinheiten beteiligt, davon fünf internationalen also grenzüberschreitenden.
Brandenburg hat Anteile an den internationalen Flussgebietseinheiten Oder und Elbe. Die für die Umsetzung der WRRL zuständigen Gremien sind die Internationale Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) und die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). Von deutscher Seite sind dort der Bund und die im Einzugsgebiet liegenden Bundesländer vertreten. Notwendige Abstimmungen werden in Arbeits- und Expertengruppen vorgenommen.
Für das deutsche Einzugsgebiet der Elbe haben sich außerdem im Jahr 2004 der Bund und die betroffenen zehn Bundesländer zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe zusammengeschlossen. Hier wurden zur Koordinierung der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanungen fünf Koordinierungsräume gebildet: Tideelbe, Mittelelbe-Elde, Mulde-Elbe-Schwarze Elster, Havel und Saale, die jeweils weiter in Planungseinheiten unterteilt sind. Brandenburg gehört zu 20 dieser insgesamt 61 Planungseinheiten.
Die internationale Flussgebietseinheit Oder ist lediglich in sechs Planungseinheiten unterteilt worden, die als Teileinzugsgebiete mit den Koordinierungsräumen der Elbe vergleichbar sind. Brandenburg gehört zu den vier Planungseinheiten Lausitzer Neiße, Mittlere Oder, Untere Oder und Stettiner Haff.
Um ihre Strategien und Maßnahmenplanungen für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Oder eng abzustimmen, haben die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und der Freistaat Sachsen eine gemeinsame Koordinierungsstelle eingerichtet.