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Schwarze Elster – ein Fluss im Wandel

Blick auf den Fluss Schwarze Elster.
© Evelin Bohn/MLUK
Blick auf den Fluss Schwarze Elster.
© Evelin Bohn/MLUK

Die Schwarze Elster durchfließt das Land Brandenburg auf einer Strecke von knapp 88 Kilometern von der brandenburgisch-sächsischen Landesgrenze bei Senftenberg bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bei Herzberg. Geprägt durch groß angelegte Regulierungs- und Eindeichungsmaßnahmen im Laufe der vergangenen Jahrhunderte gilt die Schwarze Elster heute als einer der am stärksten verbauten Flüsse Mitteleuropas. Nur noch wenige Abschnitte weisen einen naturnahen Charakter auf.

Die Schwarze Elster war in der Vergangenheit mehrfach von Hochwasserereignissen betroffen. Diese stellten für die zum Teil 150 Jahre alten Deiche eine große Belastungsprobe dar. Als besonders extreme Hochwasserereignisse sind zu nennen:

  • das Hochwasser im Juni 1926
  • das Hochwasser im Juli 1927
  • das Hochwasser im August/September 2010
  • das Hochwasser im Juni 2013.

Insbesondere bei den Hochwasserereignissen vom Sommer 2010 und 2013 kam es zu Deichüberströmungen und Deichbrüchen (2010 bei Meuselko, 2013 bei Arnsnesta), wobei für einige Ortslagen akute Hochwassergefahr bestand.

Aufgrund der bestehenden Hochwassergefahr wurde die Schwarze Elster in die  Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte aufgenommen. In Anbetracht des großen Handlungsbedarfes und dem Bestreben, dem „kanalähnlichen“ Fluss wieder mehr Raum zu geben, wurde die Schwarze Elster zum Pilotprojekt erklärt.

Dialog mit den Kommunen

Zum Umsetzungsstand der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sowie zur Regionalen Maßnahmenplanung fanden eine Reihe von Veranstaltungen in der Region unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie der interessierten Öffentlichkeit statt, unter anderem zur Plausibilisierung der Gefahren- und Risikokarten, Diskussion der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementplans Elbe sowie Regionale Hochwasserkonferenzen.

Seit 2018 findet ein regelmäßiger Austausch des Umweltministeriums mit den Anrainerkommunen der Schwarzen Elster zu Themen des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung statt. In diesem Jahr trafen sich die Bürgermeister und Kommunalvertreter mitVertretern des Umweltministeriums und Landesamtes für Umwelt in Elsterwerda, zum „7. Dialog Hochwasserschutz und Gewässer- und Anlagenunterhaltung der Schwarzen Elster“. Neben dem Hochwasserschutz wurden auch die Arbeiten zum flussgebietsbezogenen Niedrigwasserkonzept der Schwarzen Elster präsentiert. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 stattfinden.

Die Schwarze Elster durchfließt das Land Brandenburg auf einer Strecke von knapp 88 Kilometern von der brandenburgisch-sächsischen Landesgrenze bei Senftenberg bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bei Herzberg. Geprägt durch groß angelegte Regulierungs- und Eindeichungsmaßnahmen im Laufe der vergangenen Jahrhunderte gilt die Schwarze Elster heute als einer der am stärksten verbauten Flüsse Mitteleuropas. Nur noch wenige Abschnitte weisen einen naturnahen Charakter auf.

Die Schwarze Elster war in der Vergangenheit mehrfach von Hochwasserereignissen betroffen. Diese stellten für die zum Teil 150 Jahre alten Deiche eine große Belastungsprobe dar. Als besonders extreme Hochwasserereignisse sind zu nennen:

  • das Hochwasser im Juni 1926
  • das Hochwasser im Juli 1927
  • das Hochwasser im August/September 2010
  • das Hochwasser im Juni 2013.

Insbesondere bei den Hochwasserereignissen vom Sommer 2010 und 2013 kam es zu Deichüberströmungen und Deichbrüchen (2010 bei Meuselko, 2013 bei Arnsnesta), wobei für einige Ortslagen akute Hochwassergefahr bestand.

Aufgrund der bestehenden Hochwassergefahr wurde die Schwarze Elster in die  Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte aufgenommen. In Anbetracht des großen Handlungsbedarfes und dem Bestreben, dem „kanalähnlichen“ Fluss wieder mehr Raum zu geben, wurde die Schwarze Elster zum Pilotprojekt erklärt.

Dialog mit den Kommunen

Zum Umsetzungsstand der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sowie zur Regionalen Maßnahmenplanung fanden eine Reihe von Veranstaltungen in der Region unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie der interessierten Öffentlichkeit statt, unter anderem zur Plausibilisierung der Gefahren- und Risikokarten, Diskussion der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementplans Elbe sowie Regionale Hochwasserkonferenzen.

Seit 2018 findet ein regelmäßiger Austausch des Umweltministeriums mit den Anrainerkommunen der Schwarzen Elster zu Themen des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung statt. In diesem Jahr trafen sich die Bürgermeister und Kommunalvertreter mitVertretern des Umweltministeriums und Landesamtes für Umwelt in Elsterwerda, zum „7. Dialog Hochwasserschutz und Gewässer- und Anlagenunterhaltung der Schwarzen Elster“. Neben dem Hochwasserschutz wurden auch die Arbeiten zum flussgebietsbezogenen Niedrigwasserkonzept der Schwarzen Elster präsentiert. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 stattfinden.

Vorträge

Schwarze Elster - Themenüberblick

  • Hochwasserrisikomanagement / Hochwasserschutz

    Abbildung: Schwerpunktmaßnahmen an der Schwarzen Elster © GeoBasis-DE/BKG 2018

    Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung oder Planung. Dabei handelt es sich insbesondere um:

    • Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)
    • Maßnahmen der Regionalen Maßnahmenplanung
    • Kombinationsprojekte zusammen mit dem Straßenbau der B 169
    • Ortslagenplanungen
    • Schadstellenbeseitigungen aus den Hochwassern 2010/2011 und 2013 sowie
    • weitere Hochwasserschutzmaßnahmen.

    Einen Überblick über die aktuell in Planung befindlichen Maßnahmen gibt die nachfolgende Tabelle.

    Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)

    Beim NHWSP handelt es sich um ein Gemeinschaftsprogramm von Bund und Ländern zum präventiven Hochwasserschutz. Das NHWSP enthält überregional wirksame, vordringliche Hochwasserschutzmaßnahmen, vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume. Zur Finanzierung wurde ein Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" (SRP) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aufgelegt.

    Das Land Brandenburg hat für die Schwarze Elster die nachfolgenden beiden NHWSP-Projekte angemeldet:

    Regionale Maßnahmenplanung

    Die gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) erstellten Risikomanagementpläne für die Flusseinzugsgebiete Elbe und Oder werden im Land Brandenburg auf der Ebene der brandenburgischen Flusseinzugsgebiete durch die Regionale Maßnahmenplanung untersetzt und konkretisiert. Dementsprechend wurden für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster für die eruierten, bestehenden Hochwassergefahren und -risiken Maßnahmenvorschläge in enger Zusammenarbeit mit den für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Akteuren erarbeitet.

    Ortslagenplanungen

    Als Konsequenz aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2010 und 2013 mit Gefahrenlagen für die anliegenden Ortschaften, inklusive Evakuierungen, soll insbesondere für die Ortslagen Ortrand, Elsterwerda, Bad Liebenwerda und Herzberg der Hochwasserschutz verbessert werden. Die Ortslagenplanung wird Schritt für Schritt umgesetzt. Ein Überblick über die Ortslagenplanungen und deren aktueller Umsetzungsstand ist der Tabelle sowie ein grafischer Überblick der Karte zu entnehmen.

    Am 27. November 2018 fand eine Auftaktveranstaltung zur Ortslagenplanung Bad Liebenwerda statt.

    Schadstellenbeseitigungen nach den Hochwassern 2010/2011 und 2013

    Nach den Hochwassern 2010/2011 und 2013 wurde nach Erfassung der Schäden unverzüglich mit der Schadensbeseitigung begonnen, insbesondere mit

    • Maßnahmen zur sofortigen Schadensbeseitigung ohne vorgelagertes Planungsverfahren oder den Bau begleitende Planungen
    • Maßnahmen mit vereinfachter Planungsvorbereitung
    • planfeststellungspflichtige Maßnahmen. In diese Kategorie fallen alle Ortslagenplanungen.
    Abbildung: Schwerpunktmaßnahmen an der Schwarzen Elster © GeoBasis-DE/BKG 2018

    Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung oder Planung. Dabei handelt es sich insbesondere um:

    • Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)
    • Maßnahmen der Regionalen Maßnahmenplanung
    • Kombinationsprojekte zusammen mit dem Straßenbau der B 169
    • Ortslagenplanungen
    • Schadstellenbeseitigungen aus den Hochwassern 2010/2011 und 2013 sowie
    • weitere Hochwasserschutzmaßnahmen.

    Einen Überblick über die aktuell in Planung befindlichen Maßnahmen gibt die nachfolgende Tabelle.

    Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)

    Beim NHWSP handelt es sich um ein Gemeinschaftsprogramm von Bund und Ländern zum präventiven Hochwasserschutz. Das NHWSP enthält überregional wirksame, vordringliche Hochwasserschutzmaßnahmen, vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume. Zur Finanzierung wurde ein Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" (SRP) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aufgelegt.

    Das Land Brandenburg hat für die Schwarze Elster die nachfolgenden beiden NHWSP-Projekte angemeldet:

    Regionale Maßnahmenplanung

    Die gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) erstellten Risikomanagementpläne für die Flusseinzugsgebiete Elbe und Oder werden im Land Brandenburg auf der Ebene der brandenburgischen Flusseinzugsgebiete durch die Regionale Maßnahmenplanung untersetzt und konkretisiert. Dementsprechend wurden für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster für die eruierten, bestehenden Hochwassergefahren und -risiken Maßnahmenvorschläge in enger Zusammenarbeit mit den für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Akteuren erarbeitet.

    Ortslagenplanungen

    Als Konsequenz aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2010 und 2013 mit Gefahrenlagen für die anliegenden Ortschaften, inklusive Evakuierungen, soll insbesondere für die Ortslagen Ortrand, Elsterwerda, Bad Liebenwerda und Herzberg der Hochwasserschutz verbessert werden. Die Ortslagenplanung wird Schritt für Schritt umgesetzt. Ein Überblick über die Ortslagenplanungen und deren aktueller Umsetzungsstand ist der Tabelle sowie ein grafischer Überblick der Karte zu entnehmen.

    Am 27. November 2018 fand eine Auftaktveranstaltung zur Ortslagenplanung Bad Liebenwerda statt.

    Schadstellenbeseitigungen nach den Hochwassern 2010/2011 und 2013

    Nach den Hochwassern 2010/2011 und 2013 wurde nach Erfassung der Schäden unverzüglich mit der Schadensbeseitigung begonnen, insbesondere mit

    • Maßnahmen zur sofortigen Schadensbeseitigung ohne vorgelagertes Planungsverfahren oder den Bau begleitende Planungen
    • Maßnahmen mit vereinfachter Planungsvorbereitung
    • planfeststellungspflichtige Maßnahmen. In diese Kategorie fallen alle Ortslagenplanungen.
  • Überschwemmungsgebiet (ÜSG)

    An der Schwarzen Elster mit Ihren Zuflüssen (Sieggraben, Pulsnitz, Hopfengartenbach, Große Röder, Geißlitz) wurden die Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (hundertjährliches Hochwasser – HQ100), als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Damit wurde die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) ergebende Mindestanforderung an die Bemessung eines Überschwemmungsgebiets (Paragraph 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG)  erfüllt. Die Deiche an der Schwarzen Elster sind teilweise zu niedrig und würden bei einem hundertjährlichen Hochwasser an sehr langen Deichabschnitten überströmt. Nicht nur landwirtschaftlich genutzte Gebiete, sondern auch große Teile der nahegelegenen Städte und Gemeinden wie zum Beispiel Herzberg, Bad Liebenwerda, Elsterwerda und Lauchhammer würden bei einem solchen Hochwasserereignis überschwemmt werden. Deshalb ist das festgesetzte Überschwemmungsgebiet mit 203 Quadratkilometer sehr groß und erstreckt sich beidseitig der Schwarzen Elster überwiegend hinter den Deichen.

    Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets, in dem besondere Schutzvorschriften gelten, erfolgte am 12. Mai 2016. Dem vorausgegangen war eine öffentliche Auslegung der Entwürfe der Überschwemmungsgebietskarten mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Begleitend wurden öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt.

    • Weitere Informationen und Karten zum Überschwemmungsgebiet der Schwarzen Elster (siehe Weiterführende Informationen)

    An der Schwarzen Elster mit Ihren Zuflüssen (Sieggraben, Pulsnitz, Hopfengartenbach, Große Röder, Geißlitz) wurden die Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (hundertjährliches Hochwasser – HQ100), als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Damit wurde die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) ergebende Mindestanforderung an die Bemessung eines Überschwemmungsgebiets (Paragraph 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG)  erfüllt. Die Deiche an der Schwarzen Elster sind teilweise zu niedrig und würden bei einem hundertjährlichen Hochwasser an sehr langen Deichabschnitten überströmt. Nicht nur landwirtschaftlich genutzte Gebiete, sondern auch große Teile der nahegelegenen Städte und Gemeinden wie zum Beispiel Herzberg, Bad Liebenwerda, Elsterwerda und Lauchhammer würden bei einem solchen Hochwasserereignis überschwemmt werden. Deshalb ist das festgesetzte Überschwemmungsgebiet mit 203 Quadratkilometer sehr groß und erstreckt sich beidseitig der Schwarzen Elster überwiegend hinter den Deichen.

    Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets, in dem besondere Schutzvorschriften gelten, erfolgte am 12. Mai 2016. Dem vorausgegangen war eine öffentliche Auslegung der Entwürfe der Überschwemmungsgebietskarten mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Begleitend wurden öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt.

    • Weitere Informationen und Karten zum Überschwemmungsgebiet der Schwarzen Elster (siehe Weiterführende Informationen)
  • Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung, Deiche und wasserwirtschaftlichen Anlagen

    Abbildung: Überblick über die Kosten der Gewässer- und Anlagenunterhaltung an der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse sowie der Sturmschadensbeseitigung im Zeitraum 2008 bis 2018 © MLUK

    Das Landesamt für Umwelt ist an Schwarzer Elster und Pulsnitz als Gewässer I. Ordnung für die Unterhaltung von 142 Kilometern Gewässer und 549 Kilometern Deich zuständig. Für 21 landeseigene Wehre und neun Schöpfwerke liegt die Zuständigkeit für die Unterhaltung und den Betrieb ebenfalls beim Landesamt für Umwelt. In dessen Auftrag führen die örtlichen Gewässerunterhaltungsverbände Kleine Elster-Pulsnitz und Kremitz-Neugraben die Gewässerunterhaltung sowie die Unterhaltung und den Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Hochwasserschutzanlagen durch. Das Land stellt die dafür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung.

    Grundleistungen  =  jährlich wiederkehrende Leistungen wie Sohlkrautung, Böschungsmahd, Deichmahd
    Bedarfsabhängige Leistungen  = witterungs- und ereignisabhängig anfallende Leistungen wie 2. oder 3. Krautung oder Mahd, Wühltierschadensbeseitigung
    Geplante Sonderleistungen    
    (mindestens 10 Prozent des Gesamtaufwandes)
     =   Maßnahmen, die höheren Genehmigungs- und Planungsaufwand erfordern, zum Beispiel  Sedimententnahmen aus dem Gewässerprofil, umfangreiche Gehölzarbeiten

    Abbildung: Planung der Unterhaltungsmittel ab 2019

    Die Gewässerunterhaltung erfolgt auf der Grundlage der Gewässerunterhaltungs­planung. Gewässerunterhaltungspläne sind aufzustellen und mit den Fachbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte abzustimmen. Vor allem naturschutzfachliche Anforderungen zur Gewässerunterhaltung in Schutzgebieten und die Betroffenheit geschützter Arten und Biotope können dadurch frühzeitig abgeklärt werden. Die Schwarze Elster befindet sich fast vollständig in einem nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie festgesetzten Schutzgebiet. Das Landesamt für Umwelt erarbeitet derzeit einen Unterhaltungsrahmenplan für die Schwarze Elster und deren Nebenflüsse als konzeptionelle Grundlage für die künftige Gewässerunterhaltung.

    Für das Jahr 2018 sind noch folgende Unterhaltungsleistungen an der Schwarzen Elster und der Pulsnitz geplant:

    • Sohlenkrautung und Böschungsmahd. Die Sohlenkrautung ist vom Boot aus geplant und daher abhängig von der meteorologischen Situation und den Wasserständen.
    • Deichmahd, teilweise durch Schafhutung als zweitem Pflegegang
    • Böschungsmahd, Sohlen- und Profilkrautungen an Druckwassergräben
    • Laufende Gehölzarbeiten unter anderem umfangreiche Arbeiten im Bereich Senftenberg
    • Beseitigung von Wühltier- und Wildschäden
    • punktuelle Ausbesserungsarbeiten am Deich und an den Deichverteidigungswegen im Bereich Bomsdorf–Neudeck sowie Kaxdorf–Schöpfwerk Frauenhorst
    • laufende Pflege, Kontrolle und Bedienung wasserwirtschaftlicher Anlagen als laufende Maßnahmen
    • Bauliche Maßnahmen zur Ufer- und Böschungssicherung der Schwarzen Elster im Bereich Wahrenbrück
    • Punktuelle Beräumung von Anlandungen im Bereich der Schwarzen Elster
      - Durchführung im Bereich Friedrichsluga
      - Planung im Bereich Bad Liebenwerda–Wahrenbrück; Durchführung für 2019 geplant
    • Beräumung von Bruchholz als laufende Maßnahme.

    Gewässerunterhaltungsarbeiten werden durch meteorologische und hydrologische Bedingungen wie Hochwasser, Sturmereignisse oder Niedrigwasser beeinflusst und müssen an die jeweilige Situation angepasst werden. Daher können sich kurzfristig Verschiebungen ergeben.

    Beseitigung der Sturmschäden 2017

    Die Sturmereignisse im Sommer und Herbst 2017 verursachten immense Schäden an Ufern und Deichen der Schwarzen Elster und Pulsnitz. Viele Bäume wurden beschädigt oder umgeworfen. Es entstand ein Schaden von mehr als 2,7 Millionen Euro. Die Beseitigung von Schäden an Gewässern, Deichen und Deichschutzstreifen sowie die Beräumung von umgestürzten Bäumen dauern noch an und müssen 2019 fortgesetzt werden. Das Land setzt im Jahr 2018 rund 1,9 Millionen Euro zur Sturmschadensbeseitigung an der Schwarzen Elster ein. Es sind unter anderem Arbeiten in folgenden Abschnitten vorgesehen:

    • Abschnitt 1 – Schwarze Elster unterhalb Bad Liebenwerda sowie oberhalb Brücke Kahla
    • Abschnitt 2 – Pulsnitz unterhalb Lindenau bis Mündung in die Schwarze Elster.
    Abbildung: Überblick über die Kosten der Gewässer- und Anlagenunterhaltung an der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse sowie der Sturmschadensbeseitigung im Zeitraum 2008 bis 2018 © MLUK

    Das Landesamt für Umwelt ist an Schwarzer Elster und Pulsnitz als Gewässer I. Ordnung für die Unterhaltung von 142 Kilometern Gewässer und 549 Kilometern Deich zuständig. Für 21 landeseigene Wehre und neun Schöpfwerke liegt die Zuständigkeit für die Unterhaltung und den Betrieb ebenfalls beim Landesamt für Umwelt. In dessen Auftrag führen die örtlichen Gewässerunterhaltungsverbände Kleine Elster-Pulsnitz und Kremitz-Neugraben die Gewässerunterhaltung sowie die Unterhaltung und den Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Hochwasserschutzanlagen durch. Das Land stellt die dafür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung.

    Grundleistungen  =  jährlich wiederkehrende Leistungen wie Sohlkrautung, Böschungsmahd, Deichmahd
    Bedarfsabhängige Leistungen  = witterungs- und ereignisabhängig anfallende Leistungen wie 2. oder 3. Krautung oder Mahd, Wühltierschadensbeseitigung
    Geplante Sonderleistungen    
    (mindestens 10 Prozent des Gesamtaufwandes)
     =   Maßnahmen, die höheren Genehmigungs- und Planungsaufwand erfordern, zum Beispiel  Sedimententnahmen aus dem Gewässerprofil, umfangreiche Gehölzarbeiten

    Abbildung: Planung der Unterhaltungsmittel ab 2019

    Die Gewässerunterhaltung erfolgt auf der Grundlage der Gewässerunterhaltungs­planung. Gewässerunterhaltungspläne sind aufzustellen und mit den Fachbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte abzustimmen. Vor allem naturschutzfachliche Anforderungen zur Gewässerunterhaltung in Schutzgebieten und die Betroffenheit geschützter Arten und Biotope können dadurch frühzeitig abgeklärt werden. Die Schwarze Elster befindet sich fast vollständig in einem nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie festgesetzten Schutzgebiet. Das Landesamt für Umwelt erarbeitet derzeit einen Unterhaltungsrahmenplan für die Schwarze Elster und deren Nebenflüsse als konzeptionelle Grundlage für die künftige Gewässerunterhaltung.

    Für das Jahr 2018 sind noch folgende Unterhaltungsleistungen an der Schwarzen Elster und der Pulsnitz geplant:

    • Sohlenkrautung und Böschungsmahd. Die Sohlenkrautung ist vom Boot aus geplant und daher abhängig von der meteorologischen Situation und den Wasserständen.
    • Deichmahd, teilweise durch Schafhutung als zweitem Pflegegang
    • Böschungsmahd, Sohlen- und Profilkrautungen an Druckwassergräben
    • Laufende Gehölzarbeiten unter anderem umfangreiche Arbeiten im Bereich Senftenberg
    • Beseitigung von Wühltier- und Wildschäden
    • punktuelle Ausbesserungsarbeiten am Deich und an den Deichverteidigungswegen im Bereich Bomsdorf–Neudeck sowie Kaxdorf–Schöpfwerk Frauenhorst
    • laufende Pflege, Kontrolle und Bedienung wasserwirtschaftlicher Anlagen als laufende Maßnahmen
    • Bauliche Maßnahmen zur Ufer- und Böschungssicherung der Schwarzen Elster im Bereich Wahrenbrück
    • Punktuelle Beräumung von Anlandungen im Bereich der Schwarzen Elster
      - Durchführung im Bereich Friedrichsluga
      - Planung im Bereich Bad Liebenwerda–Wahrenbrück; Durchführung für 2019 geplant
    • Beräumung von Bruchholz als laufende Maßnahme.

    Gewässerunterhaltungsarbeiten werden durch meteorologische und hydrologische Bedingungen wie Hochwasser, Sturmereignisse oder Niedrigwasser beeinflusst und müssen an die jeweilige Situation angepasst werden. Daher können sich kurzfristig Verschiebungen ergeben.

    Beseitigung der Sturmschäden 2017

    Die Sturmereignisse im Sommer und Herbst 2017 verursachten immense Schäden an Ufern und Deichen der Schwarzen Elster und Pulsnitz. Viele Bäume wurden beschädigt oder umgeworfen. Es entstand ein Schaden von mehr als 2,7 Millionen Euro. Die Beseitigung von Schäden an Gewässern, Deichen und Deichschutzstreifen sowie die Beräumung von umgestürzten Bäumen dauern noch an und müssen 2019 fortgesetzt werden. Das Land setzt im Jahr 2018 rund 1,9 Millionen Euro zur Sturmschadensbeseitigung an der Schwarzen Elster ein. Es sind unter anderem Arbeiten in folgenden Abschnitten vorgesehen:

    • Abschnitt 1 – Schwarze Elster unterhalb Bad Liebenwerda sowie oberhalb Brücke Kahla
    • Abschnitt 2 – Pulsnitz unterhalb Lindenau bis Mündung in die Schwarze Elster.
  • Naturnahe Gewässerentwicklung (Umsetzung der WRRL)

    Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)  fordert bis zum Jahr 2027 unter anderem den guten ökologischen und chemischen Zustand für Oberflächengewässer. Die Schwarze Elster ist ein erheblich verändertes Gewässer mit einem mäßigen ökologischen Potential und einem schlechten chemischen Zustand, bedingt durch bergbauliche Belastungen. In der Vergangenheit wurden am Gewässerlauf massive morphologische Veränderungen und Abflussregulierungen vorgenommenen. Das Gewässer ist auf der gesamten Lauflänge mit sehr schmalen Vorländern eingedeicht.
    Am Flusslauf der Schwarzen Elster ist deshalb die Umsetzung von hydromorphologischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen und Retentionsräumen vorgesehen. Zur Umsetzung der ökologischen Durchgängigkeit liegt die „Machbarkeitsstudie zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Wehren Arnsnesta, Frauenhorst und München in der Schwarzen Elster“ mit Vorzugsvarianten vor.
    Auch die Maßnahmenumsetzung an den Zuläufen der Schwarzen Elster konzentriert sich derzeit auf die Herstellung der Durchgängigkeit. Für das Mündungswehr Wahrenbrück an der Kleinen Elster ist ein Rückbau der Wehranlage und die Herstellung der Durchgängigkeit in Form einer Riegelbauweise geplant, ebenso wie für das Wehr Jannowitz am Ruhlander Schwarzwasser. Am Breiten Graben (Zufluss zur Kleinen Elster) wird momentan die Renaturierung auf knapp sechs Kilometern Lauflänge umgesetzt.

    Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)  fordert bis zum Jahr 2027 unter anderem den guten ökologischen und chemischen Zustand für Oberflächengewässer. Die Schwarze Elster ist ein erheblich verändertes Gewässer mit einem mäßigen ökologischen Potential und einem schlechten chemischen Zustand, bedingt durch bergbauliche Belastungen. In der Vergangenheit wurden am Gewässerlauf massive morphologische Veränderungen und Abflussregulierungen vorgenommenen. Das Gewässer ist auf der gesamten Lauflänge mit sehr schmalen Vorländern eingedeicht.
    Am Flusslauf der Schwarzen Elster ist deshalb die Umsetzung von hydromorphologischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen und Retentionsräumen vorgesehen. Zur Umsetzung der ökologischen Durchgängigkeit liegt die „Machbarkeitsstudie zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Wehren Arnsnesta, Frauenhorst und München in der Schwarzen Elster“ mit Vorzugsvarianten vor.
    Auch die Maßnahmenumsetzung an den Zuläufen der Schwarzen Elster konzentriert sich derzeit auf die Herstellung der Durchgängigkeit. Für das Mündungswehr Wahrenbrück an der Kleinen Elster ist ein Rückbau der Wehranlage und die Herstellung der Durchgängigkeit in Form einer Riegelbauweise geplant, ebenso wie für das Wehr Jannowitz am Ruhlander Schwarzwasser. Am Breiten Graben (Zufluss zur Kleinen Elster) wird momentan die Renaturierung auf knapp sechs Kilometern Lauflänge umgesetzt.