Abfallwirtschaftspläne für das Land
Seit mehr als 30 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. Dabei sind Abfallwirtschaftspläne Fachpläne, die entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie bilden im Kern die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung ab, benennen die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallvermeidung, ‑verwertung und -beseitigung und stellen die Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Abfälle sowie von Siedlungsabfällen zur Verwertung dar. Den gesetzlichen Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg bilden insbesondere
- Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien,
- Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EG-Verpack-AbfRL),
- Paragraph 30 KrWG und
- Paragraph 17 und Paragraph 18 Absatz 5 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Brandenburg
Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Siedlungsabfälle" erfolgte im Zeitraum vom 14. September bis 1. November 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abschließend ausgewertet. Der Teilplan wurde im Amtsblatt für Brandenburg, (Nr. 31/2024, Seite 594) veröffentlicht und kann als Lesefassung eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.
Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Gefährlich Abfälle" erfolgte im Zeitraum vom 1. Februar bis einschließlich 29. Februar 2024 . Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abschließend ausgewertet. Der Teilplan wurde im Amtsblatt für Brandenburg, (Nr. 38/2024, Seite 806) veröffentlicht und kann als Lesefassung eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.
Zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Mineralische Abfälle" und zum Umweltbericht erfolgte das Öffentliche Auslegungsverfahren im Zeitraum vom 28. Dezember 2022 bis 3. März 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell geprüft, ausgewertet und gegebenenfalls eingearbeitet.
Jahr | Abfallwirtschaftsplan | vom | veröffentlicht im ABl. BB |
---|---|---|---|
1999 | Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) | 22.07.1999 | Nr. 38/1999, Seite 832 |
2000 | Teilplan Siedlungsabfälle | 08.06.2000 | Nr. 30/2000, Seite 390 |
2005 | Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle - Fortschreibung 2005 | 21.05.2005 | Nr. 03/2006, Seite 38 |
2007 | Teilplan Siedlungsabfälle - Fortschreibung 2007 | 23.04.2007 | Nr. 21/2007, Seite 1131 |
2012 | Teil Siedlungsabfälle und Teil Gefährliche Abfälle - Fortschreibung 2012 | Lesefassung | 07.11.2012 | Nr. 49/2012, Seite 1831 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 21.05.2024 |
2024 | Teilplan Siedlungsabfälle - Fortschreibung 2023 | Lesefassung | 21.05.2024 | Nr. 31/2024, Seite 594 |
2024 | Teilplan Gefährliche Abfälle | Lesefassung | 08.07.2024 | Nr. 38/2024, Seite 806 |
2024 | Teilplan Mineralische Abfälle (in Vorbereitung) |
Seit mehr als 30 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. Dabei sind Abfallwirtschaftspläne Fachpläne, die entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie bilden im Kern die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung ab, benennen die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallvermeidung, ‑verwertung und -beseitigung und stellen die Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Abfälle sowie von Siedlungsabfällen zur Verwertung dar. Den gesetzlichen Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg bilden insbesondere
- Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien,
- Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EG-Verpack-AbfRL),
- Paragraph 30 KrWG und
- Paragraph 17 und Paragraph 18 Absatz 5 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Brandenburg
Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Siedlungsabfälle" erfolgte im Zeitraum vom 14. September bis 1. November 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abschließend ausgewertet. Der Teilplan wurde im Amtsblatt für Brandenburg, (Nr. 31/2024, Seite 594) veröffentlicht und kann als Lesefassung eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.
Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Gefährlich Abfälle" erfolgte im Zeitraum vom 1. Februar bis einschließlich 29. Februar 2024 . Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abschließend ausgewertet. Der Teilplan wurde im Amtsblatt für Brandenburg, (Nr. 38/2024, Seite 806) veröffentlicht und kann als Lesefassung eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.
Zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Mineralische Abfälle" und zum Umweltbericht erfolgte das Öffentliche Auslegungsverfahren im Zeitraum vom 28. Dezember 2022 bis 3. März 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell geprüft, ausgewertet und gegebenenfalls eingearbeitet.
Jahr | Abfallwirtschaftsplan | vom | veröffentlicht im ABl. BB |
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1999 | Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) | 22.07.1999 | Nr. 38/1999, Seite 832 |
2000 | Teilplan Siedlungsabfälle | 08.06.2000 | Nr. 30/2000, Seite 390 |
2005 | Teilplan besonders überwachungsbedürftige Abfälle - Fortschreibung 2005 | 21.05.2005 | Nr. 03/2006, Seite 38 |
2007 | Teilplan Siedlungsabfälle - Fortschreibung 2007 | 23.04.2007 | Nr. 21/2007, Seite 1131 |
2012 | Teil Siedlungsabfälle und Teil Gefährliche Abfälle - Fortschreibung 2012 | Lesefassung | 07.11.2012 | Nr. 49/2012, Seite 1831 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 21.05.2024 |
2024 | Teilplan Siedlungsabfälle - Fortschreibung 2023 | Lesefassung | 21.05.2024 | Nr. 31/2024, Seite 594 |
2024 | Teilplan Gefährliche Abfälle | Lesefassung | 08.07.2024 | Nr. 38/2024, Seite 806 |
2024 | Teilplan Mineralische Abfälle (in Vorbereitung) |