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Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftsplanung

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Abfallwirtschaftsplanung

Seit über 30 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. Dabei sind Abfallwirtschaftspläne Fachpläne, die entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie bilden im Kern die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung ab, benennen die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallvermeidung, ‑verwertung und -beseitigung und stellen die Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Abfälle sowie von Siedlungsabfällen zur Verwertung dar. Den gesetzlichen Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg bilden insbesondere die nachfolgen benannten Rechtsnormen.

Abfallwirtschaftsplanung

Seit über 30 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. Dabei sind Abfallwirtschaftspläne Fachpläne, die entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie bilden im Kern die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung ab, benennen die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallvermeidung, ‑verwertung und -beseitigung und stellen die Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Abfälle sowie von Siedlungsabfällen zur Verwertung dar. Den gesetzlichen Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg bilden insbesondere die nachfolgen benannten Rechtsnormen.

  • Rechtsgrundlagen zur Abfallwirtschaft

    • Artikel 28, 30 und folgende der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (AbfRRL),
    • Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (EU-DeponieRL),
    • Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (EU-AltfahrzeugRL),
    • Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EU-RoHS-RL),
    • Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EU-WEEE-RL),
    • Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (EU-BatterieRL),
    • Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-VerpackungsRL),
    • Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU-EinwegkunststoffRL),
    • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (EU-IEDRL),
    • Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung),
    • Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (EU-VVA),
    • 2000/532/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle,
    • Paragraph 30 KrWG und
    • Paragraph 17 und Paragraph 18 Absatz 5 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz.
    • Artikel 28, 30 und folgende der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (AbfRRL),
    • Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (EU-DeponieRL),
    • Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (EU-AltfahrzeugRL),
    • Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EU-RoHS-RL),
    • Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EU-WEEE-RL),
    • Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (EU-BatterieRL),
    • Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-VerpackungsRL),
    • Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU-EinwegkunststoffRL),
    • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (EU-IEDRL),
    • Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung),
    • Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (EU-VVA),
    • 2000/532/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle,
    • Paragraph 30 KrWG und
    • Paragraph 17 und Paragraph 18 Absatz 5 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz.

Der Abfallwirtschaftsplan wird aktuell in Form der drei Teilpläne „Siedlungsabfälle“, „Mineralische Abfälle“ und „Gefährliche Abfälle“ fortgeschrieben.

Abfallbilanzen

Nach Paragraph 7 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jährlich jeweils für das vorhergehende Kalenderjahr eine Abfallbilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der in ihrem Gebiet angefallenen und von ihnen entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung. Diese Abfallbilanz für Siedlungsabfälle enthält zugleich Daten über Maßnahmen zur Abfallvermeidung und deren Umsetzung in den Gebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg fasst im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg diese Informationen zur Siedlungsabfallbilanz zusammen.

Als zentrale Stelle für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Brandenburg und Berlin dokumentiert die SBB - Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Aufkommen und die Entsorgungswege von gefährlichen Abfällen, die in Brandenburg erzeugt und im Inland entsorgt oder zur grenzüberschreitenden Entsorgung in das europäische Ausland verbracht wurden.

Darüber hinaus dokumentiert die SBB - Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH die notifizierungspflichtigen Abfallmengen, die im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zur Entsorgung aus Deutschland ins Ausland oder aus dem Ausland in Deutschland verbracht wurden. Für das Jahr 2016 wurde die Bilanz der notifizierungspflichtigen Abfälle erstmals veröffentlicht. In der aktuellen Broschüre ist die Bilanz der notifizierungspflichtigen Abfälle ebenfalls abrufbar.

Der Abfallwirtschaftsplan wird aktuell in Form der drei Teilpläne „Siedlungsabfälle“, „Mineralische Abfälle“ und „Gefährliche Abfälle“ fortgeschrieben.

Abfallbilanzen

Nach Paragraph 7 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jährlich jeweils für das vorhergehende Kalenderjahr eine Abfallbilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der in ihrem Gebiet angefallenen und von ihnen entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung. Diese Abfallbilanz für Siedlungsabfälle enthält zugleich Daten über Maßnahmen zur Abfallvermeidung und deren Umsetzung in den Gebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg fasst im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg diese Informationen zur Siedlungsabfallbilanz zusammen.

Als zentrale Stelle für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Brandenburg und Berlin dokumentiert die SBB - Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Aufkommen und die Entsorgungswege von gefährlichen Abfällen, die in Brandenburg erzeugt und im Inland entsorgt oder zur grenzüberschreitenden Entsorgung in das europäische Ausland verbracht wurden.

Darüber hinaus dokumentiert die SBB - Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH die notifizierungspflichtigen Abfallmengen, die im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zur Entsorgung aus Deutschland ins Ausland oder aus dem Ausland in Deutschland verbracht wurden. Für das Jahr 2016 wurde die Bilanz der notifizierungspflichtigen Abfälle erstmals veröffentlicht. In der aktuellen Broschüre ist die Bilanz der notifizierungspflichtigen Abfälle ebenfalls abrufbar.

Nach Übermittlung der Abfallmengenbilanzen durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg und der SBB - Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH werden die Daten als Broschüre jährlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg veröffentlicht. Die Daten sind Grundlage für die Bewertung der abfallwirtschaftlichen Situation im Land Brandenburg und für abfallwirtschaftliche Planungen - auch über das Land Brandenburg hinaus.

Die Abfallbilanzen werden jährlich in der Broschüre „Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft“  veröffentlicht.

Nach Übermittlung der Abfallmengenbilanzen durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg und der SBB - Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH werden die Daten als Broschüre jährlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg veröffentlicht. Die Daten sind Grundlage für die Bewertung der abfallwirtschaftlichen Situation im Land Brandenburg und für abfallwirtschaftliche Planungen - auch über das Land Brandenburg hinaus.

Die Abfallbilanzen werden jährlich in der Broschüre „Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft“  veröffentlicht.