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Der Spreewald - einzigartige Kultur- und Naturlandschaft

Blick auf einen Flusslauf im Spreewald.
© MLUK
Blick auf einen Flusslauf im Spreewald.
© MLUK

Der Spreewald ist eine aus einem dichten Netz ehemals künstlich angelegter Fließgewässer bestehende Kulturlandschaft. Das dichte Gewässernetz diente einst der Erschließung und Bewirtschaftung des Spreewaldes. Heute gilt es, sowohl technischen Anforderungen wie der schadlosen Wasserabführung im Hochwasserfall und der Schiffbarkeit als auch gewässerökologischen Anforderungen wie der Entwicklung der Gewässer als durchgängiger Lebensraum für Fische und andere Organismen gerecht zu werden. 

Aktionsplan Spreewald

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 80. Sitzung am 12. Juni 2019 den „Aktionsplan Spreewald – Kulturlandschaft Spreewald gestalten“ beschlossen. Der Aktionsplan wurde auf Grundlage des Landtagsbeschlusses der 66. Sitzung am 21. September 2018 erarbeitet. Ziel ist es, den Spreewald mit seinem einzigartigen Charakter und seinen vielfaltigen Traditionen als Heimat, Kulturlandschaft, Lebens- und Wirtschaftsraum, Tourismusdestination und einzigartige Naturlandschaft auch in Zukunft zu erhalten. Der Aktionsplan soll als Grundlage für ein abgestimmtes ressortübergreifendes Handeln dienen und beinhaltet konkrete Maßnahmen (Maßnahmenkatalog) für die nachfolgenden Handlungsfelder:

  • Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung
  • Hochwasserschutz
  • Steuerung der Abflussmengen und wasserwirtschaftliche Anlagen (zum Beispiel Deiche, Wehre und Schleusen)
  • Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • Tourismus, insbesondere Kahnfahrtourismus und übriger Wassertourismus sowie
  • Landschaftspflege.

Insbesondere im Bereich der Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung werden die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt zur Entschlammung von Spreewaldfließen genutzt und die Entschlammung der Fließe engagiert fortgesetzt. So ist es erklärtes Ziel, einerseits eine Befahrung der schiffbaren Gewässer in Zukunft zu gewährleisten und andererseits in nicht schiffbaren Gewässern Brut- und Laichplätze zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Der Aktionsplan ist mit einem geeigneten Finanzierungs- und Umsetzungskonzept untersetzt.

Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde im Oktober 2018 eine gemeinsame Steuerungsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg mit den Akteuren der Ressorts und der Spreewaldregion gebildet.

Entschlammung von Spreewaldfließen

Pilotprojekt

Sedimentationsprozesse in Bereichen mit geringerer Fließgeschwindigkeiten wirken sich negativ auf die Schiffbarkeit sowie den schadlosen Hochwasserabfluss aus. Umfangreiche Entschlammungsmaßnahmen sind aufgrund der von bodenschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften sehr planungs- und kostenintensiv. Die Entsorgung des entnommenen und teilweise geogen oder anthropogen belasteten Materials ist aufwändig und teuer. Auf der anderen Seite steigt durch die stetige Weiterentwicklung touristischer Infrastruktur auch der Bedarf an möglichst attraktiven und bequem zu befahrenden Fließen.

Um dieser Herausforderung zu begegnen wurde 2013 auf Initiative des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg das Pilotprojekt „Entschlammung der Spreewaldfließe“ gestartet. Ziel war es, praktikable Lösungen im Hinblick auf den Genehmigungsprozess und die Verfahrensabläufe zukünftiger Entschlammungsmaßnahmen zu finden. Gegenstand der Untersuchungen waren drei Pilotstrecken von jeweils circa 500 Metern Länge (Peterkanal, Stadtgraben Lübben, Brodg), die mit verschiedenen Verfahren beprobt wurden.

Das Pilotprojekt wurde 2017 erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse des Projekts bieten die Grundlage dafür, dass künftig eine kontinuierliche Entschlammung der Spreewaldfließe entsprechend der fachlichen und nutzungsbedingten Bedarfe erfolgen kann.

Aktuelle Entschlammungsprojekte

Die umfangreichen Entschlammungsmaßnahmen werden weiter fortgesetzt. Im Jahr 2019 werden unter anderem die Spree oberhalb Schlepzig, der Einlauf Wasserburger Spree, die Spree zwischen Wehr 21 und Wehr VII, der Nordumfluter (Wehr Eichenwäldchen - Wehr VI) und der Dorotheengraben entschlammt.

Hochwasserschutz - Regionale Maßnahmenplanung

Der für das Flusseinzugsgebiet der Elbe erstellte (Hochwasser-)Risikomanagementplan wird - im Hinblick auf den Spreewald - durch die Regionale Maßnahmenplanung  für das Teileinzugsgebiet der Spree untersetzt und konkretisiert. Dabei wurden für die bestehenden Hochwassergefahren und -risiken Maßnahmenvorschläge in enger Zusammenarbeit mit den für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Akteuren erarbeitet.

Schiffbare Gewässer und Schleusen

An den schiffbaren Gewässern sichern Schleusen die Passierbarkeit für die Schifffahrt im staugeregelten Spreewald. Die Instandhaltung und Modernisierung der Vielzahl an Schleusen und Wehren stellt eine besondere Herausforderung dar. Die teilweise noch maroden Wehre und Schleusen werden schrittweise saniert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Auch diese Maßnahmen sind Bestandteil des Aktionsplans Spreewald. Aktuell werden unter anderem an folgenden Anlagen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt:

  • Wehr 6 Nordumfluter
  • Wehr 7 Spree
  • Wehr 60 mit Polenzschleuse
  • Wehr und Schleuse Hartmannsdorf und
  • Wehr und Schleuse Alt Schadow.

Naturnahe Gewässerentwicklung (Umsetzung der WRRL)

Der Spreewald ist eine aus einem dichten Netz ehemals künstlich angelegter Fließgewässer bestehende Kulturlandschaft. Das dichte Gewässernetz diente einst der Erschließung und Bewirtschaftung des Spreewaldes. Heute gilt es, sowohl technischen Anforderungen wie der schadlosen Wasserabführung im Hochwasserfall und der Schiffbarkeit als auch gewässerökologischen Anforderungen wie der Entwicklung der Gewässer als durchgängiger Lebensraum für Fische und andere Organismen gerecht zu werden. 

Aktionsplan Spreewald

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 80. Sitzung am 12. Juni 2019 den „Aktionsplan Spreewald – Kulturlandschaft Spreewald gestalten“ beschlossen. Der Aktionsplan wurde auf Grundlage des Landtagsbeschlusses der 66. Sitzung am 21. September 2018 erarbeitet. Ziel ist es, den Spreewald mit seinem einzigartigen Charakter und seinen vielfaltigen Traditionen als Heimat, Kulturlandschaft, Lebens- und Wirtschaftsraum, Tourismusdestination und einzigartige Naturlandschaft auch in Zukunft zu erhalten. Der Aktionsplan soll als Grundlage für ein abgestimmtes ressortübergreifendes Handeln dienen und beinhaltet konkrete Maßnahmen (Maßnahmenkatalog) für die nachfolgenden Handlungsfelder:

  • Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung
  • Hochwasserschutz
  • Steuerung der Abflussmengen und wasserwirtschaftliche Anlagen (zum Beispiel Deiche, Wehre und Schleusen)
  • Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • Tourismus, insbesondere Kahnfahrtourismus und übriger Wassertourismus sowie
  • Landschaftspflege.

Insbesondere im Bereich der Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung werden die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt zur Entschlammung von Spreewaldfließen genutzt und die Entschlammung der Fließe engagiert fortgesetzt. So ist es erklärtes Ziel, einerseits eine Befahrung der schiffbaren Gewässer in Zukunft zu gewährleisten und andererseits in nicht schiffbaren Gewässern Brut- und Laichplätze zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Der Aktionsplan ist mit einem geeigneten Finanzierungs- und Umsetzungskonzept untersetzt.

Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde im Oktober 2018 eine gemeinsame Steuerungsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg mit den Akteuren der Ressorts und der Spreewaldregion gebildet.

Entschlammung von Spreewaldfließen

Pilotprojekt

Sedimentationsprozesse in Bereichen mit geringerer Fließgeschwindigkeiten wirken sich negativ auf die Schiffbarkeit sowie den schadlosen Hochwasserabfluss aus. Umfangreiche Entschlammungsmaßnahmen sind aufgrund der von bodenschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften sehr planungs- und kostenintensiv. Die Entsorgung des entnommenen und teilweise geogen oder anthropogen belasteten Materials ist aufwändig und teuer. Auf der anderen Seite steigt durch die stetige Weiterentwicklung touristischer Infrastruktur auch der Bedarf an möglichst attraktiven und bequem zu befahrenden Fließen.

Um dieser Herausforderung zu begegnen wurde 2013 auf Initiative des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg das Pilotprojekt „Entschlammung der Spreewaldfließe“ gestartet. Ziel war es, praktikable Lösungen im Hinblick auf den Genehmigungsprozess und die Verfahrensabläufe zukünftiger Entschlammungsmaßnahmen zu finden. Gegenstand der Untersuchungen waren drei Pilotstrecken von jeweils circa 500 Metern Länge (Peterkanal, Stadtgraben Lübben, Brodg), die mit verschiedenen Verfahren beprobt wurden.

Das Pilotprojekt wurde 2017 erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse des Projekts bieten die Grundlage dafür, dass künftig eine kontinuierliche Entschlammung der Spreewaldfließe entsprechend der fachlichen und nutzungsbedingten Bedarfe erfolgen kann.

Aktuelle Entschlammungsprojekte

Die umfangreichen Entschlammungsmaßnahmen werden weiter fortgesetzt. Im Jahr 2019 werden unter anderem die Spree oberhalb Schlepzig, der Einlauf Wasserburger Spree, die Spree zwischen Wehr 21 und Wehr VII, der Nordumfluter (Wehr Eichenwäldchen - Wehr VI) und der Dorotheengraben entschlammt.

Hochwasserschutz - Regionale Maßnahmenplanung

Der für das Flusseinzugsgebiet der Elbe erstellte (Hochwasser-)Risikomanagementplan wird - im Hinblick auf den Spreewald - durch die Regionale Maßnahmenplanung  für das Teileinzugsgebiet der Spree untersetzt und konkretisiert. Dabei wurden für die bestehenden Hochwassergefahren und -risiken Maßnahmenvorschläge in enger Zusammenarbeit mit den für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Akteuren erarbeitet.

Schiffbare Gewässer und Schleusen

An den schiffbaren Gewässern sichern Schleusen die Passierbarkeit für die Schifffahrt im staugeregelten Spreewald. Die Instandhaltung und Modernisierung der Vielzahl an Schleusen und Wehren stellt eine besondere Herausforderung dar. Die teilweise noch maroden Wehre und Schleusen werden schrittweise saniert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Auch diese Maßnahmen sind Bestandteil des Aktionsplans Spreewald. Aktuell werden unter anderem an folgenden Anlagen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt:

  • Wehr 6 Nordumfluter
  • Wehr 7 Spree
  • Wehr 60 mit Polenzschleuse
  • Wehr und Schleuse Hartmannsdorf und
  • Wehr und Schleuse Alt Schadow.

Naturnahe Gewässerentwicklung (Umsetzung der WRRL)

Stützschwelle mit Niedrigwasser im Nordfließ © Hildebrand/Landesamt für Umwelt

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert als Ziel, bis zum Jahr 2027 für Oberflächengewässer den guten chemischen und ökologischen Zustand (bei künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern das gute ökologische Potenzial) zu erreichen. Im UNESCO Biosphärenreservat Spreewald befinden sich 46 berichtspflichtige natürliche und künstliche Gewässer mit einer Länge von 387 Kilometern. Anthropogen bedingte Nutzungen und damit einher gehende morphologische und abflusssteuernde Maßnahmen haben das Landschaftsbild  stark verändert und somit Defizite aus WRRL-Sicht geschaffen.

Für den Spreewald liegen 3 Gewässerentwicklungskonzepte mit Maßnahmenvorschlägen vor. Das Hauptaugenmerk mit Blick auf die ökologische Durchgängigkeit liegt derzeit auf den Gewässern Spree, Puhlstrom und Großes Fließ sowie dem Nordumfluter oberhalb des Dükers Großes Fließ, um die Anbindung der Spree vom unteren Spreegebiet über den Spreewald bis in die Spreeaue unterhalb von Cottbus zu erreichen.

Beispiele für umgesetzte Maßnahmen

  • Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Zerniaswehr sowie am Düker für das Große Fließ und den Nordumfluter
  • Revitalisierung des Pschekofließes
  • Bau von Stützschwellen mit Niedrigwasserrinne im Nordfließ
  • Nachprofilierung des Nordfließes
  • Anschluss eines Altarmes am Großen Fließ
  • abschnittsweiser Einbau von Strukturelementen im Großen Fließ und im Nordfließ sowie Rückbau von Rohrdurchlässen im Nordfließ.

Beispiele für in Planung oder Umsetzung befindliche Maßnahmen

  • Durchgängigkeitsmaßnahmen im Unterspreewald für die Spree und den Dahme-Umflut-Kanal in Leibsch, am Unteren- und Oberen Puhlstromwehr, am Einlaufbauwerk der Pretschener Spree mit Otterröhre, an der Staakmühle in der Dahme und im Oberspreewald für die Wottaschleuse im Großen Fließ
  • Anbindungen von Altarmen unterhalb Schlepzig sowie im Großen Fließ bei Fehrow und oberhalb Eiche.
Stützschwelle mit Niedrigwasser im Nordfließ © Hildebrand/Landesamt für Umwelt

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert als Ziel, bis zum Jahr 2027 für Oberflächengewässer den guten chemischen und ökologischen Zustand (bei künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern das gute ökologische Potenzial) zu erreichen. Im UNESCO Biosphärenreservat Spreewald befinden sich 46 berichtspflichtige natürliche und künstliche Gewässer mit einer Länge von 387 Kilometern. Anthropogen bedingte Nutzungen und damit einher gehende morphologische und abflusssteuernde Maßnahmen haben das Landschaftsbild  stark verändert und somit Defizite aus WRRL-Sicht geschaffen.

Für den Spreewald liegen 3 Gewässerentwicklungskonzepte mit Maßnahmenvorschlägen vor. Das Hauptaugenmerk mit Blick auf die ökologische Durchgängigkeit liegt derzeit auf den Gewässern Spree, Puhlstrom und Großes Fließ sowie dem Nordumfluter oberhalb des Dükers Großes Fließ, um die Anbindung der Spree vom unteren Spreegebiet über den Spreewald bis in die Spreeaue unterhalb von Cottbus zu erreichen.

Beispiele für umgesetzte Maßnahmen

  • Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Zerniaswehr sowie am Düker für das Große Fließ und den Nordumfluter
  • Revitalisierung des Pschekofließes
  • Bau von Stützschwellen mit Niedrigwasserrinne im Nordfließ
  • Nachprofilierung des Nordfließes
  • Anschluss eines Altarmes am Großen Fließ
  • abschnittsweiser Einbau von Strukturelementen im Großen Fließ und im Nordfließ sowie Rückbau von Rohrdurchlässen im Nordfließ.

Beispiele für in Planung oder Umsetzung befindliche Maßnahmen

  • Durchgängigkeitsmaßnahmen im Unterspreewald für die Spree und den Dahme-Umflut-Kanal in Leibsch, am Unteren- und Oberen Puhlstromwehr, am Einlaufbauwerk der Pretschener Spree mit Otterröhre, an der Staakmühle in der Dahme und im Oberspreewald für die Wottaschleuse im Großen Fließ
  • Anbindungen von Altarmen unterhalb Schlepzig sowie im Großen Fließ bei Fehrow und oberhalb Eiche.

Weiterführende Informationen

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