Über uns
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen.
Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort.
Staatssekretär im Ressort ist Gregor Beyer.
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Bereich Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade.
Pressesprecherin ist N.N.
Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt.
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen.
Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort.
Staatssekretär im Ressort ist Gregor Beyer.
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Bereich Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade.
Pressesprecherin ist N.N.
Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt.
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Aufgabenbereiche
Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche:
- Abteilung 1: Zentrale Angelegenheiten
- Abteilung 2: Wasser- und Bodenschutz (mit Altlasten)
- Abteilung 3: Ländliche Entwicklung und Landwirtschaft (mit Fischerei)
- Abteilung 4: Naturschutz und Forsten (mit Jagd)
- Abteilung 5: Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit (mit Immissionsschutz und Abfallwirtschaft)
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal.
Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche:
- Abteilung 1: Zentrale Angelegenheiten
- Abteilung 2: Wasser- und Bodenschutz (mit Altlasten)
- Abteilung 3: Ländliche Entwicklung und Landwirtschaft (mit Fischerei)
- Abteilung 4: Naturschutz und Forsten (mit Jagd)
- Abteilung 5: Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit (mit Immissionsschutz und Abfallwirtschaft)
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal.
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Struktur und Organisation der Brandenburger Agrar-, Umwelt- und Forstverwaltung
Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig.
Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen.
Für die Bereiche Ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist/sind:
- Oberste Landesbehörde:
- Landesoberbehörden:
- Landesbetrieb (Paragraph 9 Landesorganisationsgesetz - LOG)
- Einrichtung des Landes: (Paragraph 9 Landesorganisationsgesetz - LOG)
Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform).
Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig.
Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen.
Für die Bereiche Ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist/sind:
- Oberste Landesbehörde:
- Landesoberbehörden:
- Landesbetrieb (Paragraph 9 Landesorganisationsgesetz - LOG)
- Einrichtung des Landes: (Paragraph 9 Landesorganisationsgesetz - LOG)
Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform).